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Kern, Rolf
Die Külsheimer Fehde 1463 — Heidelberg, 1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.55109#0050
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50

erinnerte man sich in Wertheim an die alte Klage gegen
Mainz und beantwortete das Verlangen Albrechts mit der
Gegenforderung der Kriegskostenentschädigung, indem man
zugleich die Forderung des Erzbischofs wegen der Schad-
loshaltung des Erzstiftes Mainz in Sachen der Rosenhoferin
und des Herrn von Tettau auf das entschiedenste zurückwies.
Beide Teile trugen ihre Klagen dem Pfalzgrafen Ludwig vor.
Vom Jahre 1531 bis 1538 wurde über die Frage verhandelt.
Am 10. Juni 1536 schrieb Barbara von Wertheim an den
Schenk Wilhelm, dass in der Wittstatt’schen Sache ein Rechts-
tag nach Heidelberg berufen sei.1) Im folgenden Jahre war
wiederum ein Tag angesetzt worden, bei dem aber die Vor-
mundschaft nicht vertreten war. Albrecht von Mainz teilte
darum den Vormündern mit,2 3) er habe ihre Mitteilung
erhalten, dass sie nicht zu dem Rechtstag hätten kommen
können. Nun sei der Reichstag in der Nähe. Da er diesen
besuche, so könne er vorläufig keinen andern Tag bestimmen.
Da es aber doch möglich sei, dass die Vormünder auch auf
dem Reichstag erschienen, so schlage er vor, dort bei Gelegen-
heit über die Sache zu verhandeln. Aus einem Briefe vom
10. Dezember 1537, den die Vormünder an den Kurfürsten
Ludwig von der Pfalz richteten, können wir schliessen, dass
diese geplante Besprechung nicht stattfand. In diesem Briefe
teilten sie dem Pfalzgrafen mit, sie hätten auf ihren Brief
vom „achtenn Tag Januarii des lauffenden Jahres“ noch keine
Antwort. Es sei ihre „unterthenig bitt“, der Kurfürst möge
„uff solich schreiben“ bei dem Erzbischof von Mainz „umb
antwurt anhalten“ und dann die Nachricht ihnen zusenden.8)
Nun wurde auf das Frühjahr des folgenden Jahres wieder
ein Rechtstag nach Heidelberg berufen. Inständig bat Al-
brecht die Wertheimschen Vormünder, sic möchten doch end-
lich, wenn wieder vom Pfalzgrafen ein Rechtstag ausge-
schrieben werde, denselben besuchen, „das zuletzt diess irrung
*) cf. fürstl. löw. werth. Arch. Akten Mainz No. 27.
2) Der Brief ist „geben zu sanct Martinsburgk in unser stat Meintz
uff samstag nach Cinerum anno 1537.“ cf. werth. Archiv, Mainz 27.
3) cf. fürstl. löw. werth. gern. Arch. Mainz No. 27.
 
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