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Knackfuß, Hermann; Rubens, Peter Paul [Ill.]
Rubens — Künstler-Monographien, Band 2: Bielefeld, Leipzig: Verlag von Velhagen & Klasing, 1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.60845#0145
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L 123




Bevor Rubens
England verließ, An-
fang März 1630,
machte er dem hol-
ländischen Gesandten
Joachimi einen Be-
such, um mit diesem
wegen der Möglich-
keit eines Sonder-
friedens mit den Ge-
neralstaaten zu spre-
chen; als er dabei
den Ausdruck ge-
brauchte, daß allen
17 Provinzen — den
Vereinigten sowohl
wie den spanischen —
die Ruhe wiederge-
bracht werden möchte,
gab Joachimi die be-
zeichnende Antwort,
dahin führe nur ein
Weg: die Vertreibung
der Spanier. Dies
erzählt Carlewn, der
inzwischen Graf von
Dorchester und Staats-
sekretär geworden war,
in einem Briefe an
einen anderen eng-
lischen Staatsmann,
und er fügt die Worte
hinzu: „Rubens hat
den Ruf hier unter
uns gewonnen, daß er
ein zu ehrenhafter
Mann ist, um gegen
sein Wissen eine Un-

Avb. iw. Sclvstvilvnis des Meisters. Zoichnu^g. In der Albertina zu Wien
Nach einer Ortginalphotogr»pt>ie von Braun, C ömont <L Cie in Dörnach i. E., Paris
und New Uork (Zu Seite 1e8)


Wahrheit zu sagen."
Rubens' Geschicklichkeit in der Behandlung staatsmännischer Geschäfte und seine

Verdienste um das Zustandekommen des von ihm so sehnlich herbeigewünschten Friedens
fanden von allen Seiten nur Anerkennung. Als es sich darum handelte, für Don
Coloma, den spanischen Gesandten in England, einen Nachfolger zu ernennen, wurde
Rubens für diesen Posten in Vorschlag gebracht; doch unterblieb die Ernennung, da die
spanischen Granden gegen die Bemerkung eines Grafen von Onate, es gezieme sich nicht,
daß ein Mann, der von seiner Hände Arbeit lebe, der Vertreter des Königs von Spanien
sei, keine Einwendung machen konnten. Philipp IV. aber bezeugte dem Meister noch auf
mehrfache Weise seine Dankbarkeit. Im Juni 1630 ernannte er den jungen Albert
Rubens zum dereinstigen Nachfolger seines Vaters in der Würde eines Sekretärs des
geheimen Rats. Diesem selbst erteilte er im August des nämlichen Jahres, dem Vor-
gänge des Königs von England folgend, die Ritterwürde: Rubens sollte, heißt es in der

betreffenden Urkunde, die mit diesem Titel verknüpften Vorrechte in allen spanischen
Landen ganz ebenso und in derselben Form genießen, wie wenn er, der König von
Spanien, ihn mit seiner Hand zum Ritter geschlagen hätte.
 
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