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;u sertrelin hat, lieat die Föcderung dec Awecke des Vereins und die
Wahrnehmuug der Rechte seinir Mitglieder besonders ob.

h. 9. Alljährlich wird eine Wahlversammlung gehalten, in welcher
über die V-rwaltung für das verflossene Jahr Bericht erstattet und die
Wahl der Mitglledec des Vorstandes durch die anwesenden Mitglieder
des Vereins nach Srimmenmehrheit voilzogcn wird.

h. 10. Der Vorstand leitet alle Angelegenheiten deS Vcreins nach
Bcschlüffen, welche durch Stimmenmehrheik gefaßt wecden. Bei Stim-
mengleichheik entscheivet die Stimme dcs Vorsitzenden. Um einen Be-
schluß zu fassen, iü wenigstens die Anwesenheit von jreben Mitgliedern
des Vorstandes erforderlich.

§. 11. Diejenigen zwei Mitgliedec des Vorstandes, welche bei der
rrach h. 9 vorgenommenen Wahl die meisten Stimmen «rhalken haben,
bekleiden die Stellen des Präses und dcssen Slellvertreters. Bei Stim-
mrngleichheit entscheidet in den verschicdenen Fällen daS Loos. Den
Secretär und den Rendanten wählt dec Vorstaud sclbst unler seinen
Lbrigen Mitgliedern. Dec PräseS ladct zu den Versammlungen des
Vorkandes ein, eröffnet die eingehende Correspondenz und unterzeichnet
mit dem Secretär die sämmtlichen schrifllichen Verhandlungen.

h. 12. Der zeirige Stiftspcopst zu Aachen ist stimmberechtigkeS
Ehrenmitglied des Vorstandes und führk, so oft er anwesend ist, bei
den Sitzungen desselben dcn Vorsttz.

§. 13. Die Generalversammlungen des Vereins werden 8 Tage
vor dem anberaumten Termine durch daS Organ der ,,Aachener Zei-
«ung" becufen.

§. 14. Bei Erstattung des Jahresbcrichts wählt dec Vorsttzende
zwei Mitglieder des Vereins, die nicht zum Vorstande gehören dürsen,
zur Reviston und Abnahme der Rechnung.

§. 15. Der Verein nimmt auch aus Octen des Regierungsbezirkes
Aachen, in welchen keine Filial-Vereine bestehen, Mitglieder untec dem
Namen von auswärtigen Mitgliedecn auf, welche unter der im §. 2
ausgespcochenen Bedingung alle Rechte der einheimischen Mitglieder
genießen.

§. 16. Jedes Vercins-Mitglied, welches dem Borstande seinen Aus-
tritt bis zum letzken Decemdec eines Zahres nicht schriftlich angezeigt
hat, ist auch für das folgende Jahr als Mitglied anzusehen und wird
in den Listen auch als solches fortgeführt.

Statut des brauweiler Vombau-Pt'arr-Ilereins.

§. 1. Es bildet stch in Brauweiler ein Dombau-Verein, zunächst
für die Pfarre Bcauweiler, unter der Benennung: „Dombau-Pfarr-
Berein in Brauweiler", woran jedoch auch Angehörige einer andern
Pfarr« Antheil nehmen können.

§. 2. Mitglied wird ein jeder, dec einen jährlichen Beitrag von
mindestens 10 Sgr. an die Vereinscasse erlegt.

§. 3. Dec Vorstand dieses Bereins besteht aus einem Prästdenten
«Inem Eassenführer und einem Protocollführer.

h. 4. AUe Beiträge geltcn für das laufende Zahr. Niemand ver-
pflichtet sich für mehr als Ein Zahr, und steht es Jedem frei, aus
dem Vereine auszutreten, wann er will.

§. 5. Jährlich, am Svnntage nach dem 17. August, versammelt
sich der Verein nach dem oachmittägigen Gottesdienst« im hiestgen
Schulhause, sowohl um Kenntniß zu nehmen von dem Austande drS
Verelns, als zur Besprechung darauf bezüglicher Angelegenheiten.

Herr Pfarrer VonderBank wurde zum Prästdenten, Hr. Caplan
Giersberg zum Cassenführer und Hr. l». Glasmacher zum Protocoll-
führer gewählt.

Statul -es brühler Filial-Hereins.

§. 1. Der Dombau-Verein in der Bürgermeisterei Brühl consti-
tuirt sich als selbstständiger Filial-Verein, jedoch dergestalt, daß er mit
Lem Central-Dombau-Verein als integrirender Theil ein Ganzes bildet.

§. 2. Wer einen jährlichen Beitrag von wenigstenS 10 Silbergro-
schen zahlt, wird Mitglied des VereineS und bleibk e«, so lange er die
Aahlung leistet. (Die Mitgliedschaft im Cenkral-Verein wird nur durch
den Jahresbeitrag von 1 Thlr. erworben.)

§. 3. Der Verein wählt aus seinen Mitgliedern zur Führung der
Geschäfte einen Ausschuß, welcher aus einem Prästdentcn, einem Css-
senführer und einem Secretär bestehk, und für den Fall eintretender
Bechinderung Stellvcrtreter derselben. Dic Herren Pfarrer und Orts-
vorsteher aller in dec Bürgermeistere! Brühl liegenden Gemeindcn seien,
«orausgesetzt, daß sie zum Vcreine gehören, als solche Ehrenmikgliedec
des Ausschusses und sollen zu allen wichtigern Berathungen zugezogen
merden; doch hak ein Beschluß im Falle ihres Nichterscheinens nach
grschehener Einladung auch ohne ihr Votum volle Geltung.

§. 4. Die Wahl gilt und die Annahme dcr Wahl verpflichtet vom
Tagr der Wabl bis zur nächsten Generalversammlung.

§. 5. Der Ausschuß soll alljährlich die sammtlichen Mitgliedec des
Vereins z« «iner Generalversammlung einladen, um vor ihr über die
Geschäftsführung Rechenschaft abzulegen, über sonstige Angelegenheiten
des Vereins Bericht zu erstatten und eine neue Ausschußwahl zu ver-
anlassen. Der Ausschuß de« verflossenen Zahres kann ganz oder theil-
«eise für das kommende Jahr wieder gewählt werden.

h. 6. Die jährliche Generalversammlung soll vom Zahre 1843 incl.
an jedes Mal am 4. September, als dem Jahrcstage dcr feierlichen
Grundsteinlegung zum Fortbaue des Domes, und deßhalb die Ein-
sammlung der Beiträge wie die Einsendung derselben an den Central-
Verein vor Ende des Monates August Statt finden.

h. 7. Die Herren Pfarrer und Ortsvorsteher sollen von dem Prä-
stdentcn des Ausschuffes alljährlich ersucht werden, in ihren Pfarrbe-
zirken die Sammlung der Beiträge güiigst zu übernehmcn. —

Die hiernach vorgenommene Wahl des Ausschusses durch Scrutinium
ergab nach Stimmenmehrheit: Herr Ehren-Domcapitular und Land-
dechant Pfarcer Steinbüchel, Prästdcnt; Stellvertccter: Herc Seminar-
Jnspeckor Wagner; — Herr Bürgermeister v. Scholl, Cassenführer;
Stellvertretec: Herr A. Brüns; — Caplan Schmiktmann, Secretäc;
Stellvertreter: Herr Jos. Burchartz. — Welche Wahlen von Seiten
der Gewählten angenommen wurden.

Lorretponden; - Nachrichte».

Karlsruhe, 5. Nsv. Der Gedanke, die Vollendung des Riesen-
domes zu Köln durch Beilräge zu unterstützen, hat auch in unserer
Stadt längst fceudigen Anklang gefunden, und wenn die Bemühun-
gen der Freunde dieses echr deutschen UnternehmenS nicht zu glcicher
Aeit und mit derselben Offenkundigkeit wie in andern Städten unsere«
Vatcrlandes hervorlraten, so hatte fick doch schon vor Monaten im
Stillen auch in unscrn Mauecn ein Vcrein gegründet, der es sich zur
Aufgabe machke, das Werk nach Kräften zu sördern. Mancherlei Ver-
hältnisse, insbesondere die Rücksicht auf den Hülferuf, der bci Ham-
burgs schwerem Unglück die Freigebigkeir unsecer Mitbürger in An-
spruch nahm, machten es rathsam, mit der öffenklichen Äufsorderung
zum Beitritt zurückzuhalten, selbst nachdem die Gnade Sr. Königl.
Hoheit des Großherzogs den Aweck des provisorischen Vereins huldvsllst
genehmigt hatle. Die am 4. Sept. d. I., dem Tage der feierlichen
Grundsteinlegung zum Fortbau des Domes, abgehaltcne Generalver-
sammlunq constituirke sich förmlich zu einem Dombauverein in
der Residenzstadt Karlsruhe. Die vorgelegten Statuten wur-
den von derselben geprüft und genehmigt, und dec provisorische Vor-
stand einstweilen bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung (im
MLrz k. I.) mit der Auflage, sich durch drei weitere Mitglieder zu
ergänzen, in seinen Functionen bestätigt. Dadurch ist auch der Vor-
stand definitiv organistrt, und mit den ursprünglichen Mitgliedern deS
Vcrcins hat sich seither eine bedeutende Anzahl neuer Theilnehmer tzer-
bunden. Somit scheint die Aeit gekommen, in wclcher der Verein
von seinem Dasein und seiner Wirksamkeit Lffentlich Kunde und Re-
chenschaft geben kann. Da indeffen die Bestimmung des VereinS sich
uicht auf hiesige Stadt beschränkt, sondern nur einen Vereinigungs-
punct bilden will, an welchen sich jedcr anschließen kann, der dazu
Lust und Beruf in sich fühlt, so sind auck Einladungen unter An-
schluß dec genehmigten Statuten an auSwärtige Octc versendet wor-
den, und es steht nun zu erwarten, daß sich die Theilnahme an diesem
patriotischen Unternehmen in und außer dcr Stadt lebendig kund ge-
ben werde. Die Mitglieder deS Vorstandes habcn die Verpflichtung
übernommen, die neuen Mitglieder, deren Zahl und Namen mit den
früher beigetretenen bei ver Ausgabe des crsten Rechenschaftsberichtes
öffentlich bekannt gemacht werden wird, in die hierzu ausgegebencn
Listen einzutragen. Der gegenwärtige Vorstand besteht aus folgenden
Mitgliedern: Ministerialrath Aiegler (Präsident), Professor Gockel
(Secretär), Kaufmann Karl Mallebrein d. I. (Cassier), Hofprediger
Deimling, Architckt, Profcssor F. Eisenlohr, Dekan Gaß, Oberbaurath
Hübsch, Ministerialrath Kühlenthal, Professor Maurer und Ministerial-
rath v. Zell.

München, 4. Nov. Jn Folge allerhöchsten Beschluffes sollen dcr
allgemeine Verwaltungs-Ausschuß des baierischen VeceinS für den köl-
ner Dombau und die einzelnen Kreis-Ausschüsse im Monat December
d. I- gewählt werden und am 1. Januar 18Ä in Wirksamkcit tre-
ten. Die Regierung von Mittelfranken fordert daher sämmtliche Mit-
glieder des Dombau-Vereins (d. h. diejenigen, welche sich für einen
Jahresbeitrag von wenigstens 1 Fl. verpflichtet oder durch eine Ein-
zahlung von 50 Fl. die Eigenschaft eines Mitgliedes auf 20 Jahrc
erworben haben) auf, aus den in der Kreishaupkstadt Ansbach wohnen-
ven Mitgliedern des Dombau-Vereins (deren Verzeichniß das Krris-
Zntelligcnzblatt mittheilt) sechs als Mitglieder des Kreis-Ausschusses
zu wählen.

Rom, 2. Nov. Bei den Vorbereitungen für eine glänzende Aus-
stellung von G-mälden und Marmorarbeiten deutscher Künstler, die
bestimmt ist, durch das von den Besuchenden gelös'te Eintrittsgeld
cinen Beikrag zum kölner Dombau ;u liefern, ist Thorwaldsen vor
seiner Abreise nach Kopenhagen noch mit anderen Meistern, wie
Overbeck, Reinhart und Wagner, thätig gewcsen.

Verankwortlicher Herausgeber: Jos. DuMont.

Druck und Csmmissions-Verlag des Verlegers der Kölnischen Aei'tunz,
M. DuMont-Schauberg.
 
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