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schm Central-Verein-, resp. füc ein Jahr, resp. für immer, und gelan-
gen dadurch ;um Genusse aller Berechligungen der unmilleldaren Mit-
glieder des kölnischen Central-Vereins, namentlich das Recht, an den
Hauptversammlungen und Vcreinsfesten in Köln Theil zu nehmen
und in de» dortigen Wahlvcrsammlungen persönlich oder durch Voll-
machl mit zu wählen und die Gedenkzeichen zu bekommcn.

Ein namentlichcs Verzeichniß dec Mitglieder des Hülfsvereins, welche
1 Thlr. oder mehr als Jahresbeitrag gczahlt haben, wird dem kölner
Cenkral-Vereine zu diesem Zwecke alljährlich zugefertigt werden.

h. 5. Die Mittel des Vereins sind bestimmt, nach Abzug der un-
vermeidlichen Verwaltungskvsten und sonstigen zwcckdiinlichen Ausga-
ben, zu dem nach §. 9 der Statuten des kölner Dombau-Vereins ge-
bildeken Dombau-Vereins-Fond abgeliefert zu werden.

h. 6. Jährlich zur Frühlingszeit versammeln sick auf Einladung des
Vorstandes alle Mitglieder des Hülfsvereins zu Erkelenz, um die Vor-
steherwahlen vorzunehmen, den Bericht des Vorstandes über die Lage
des Vereins ;u hören und von der Rechnung über Einnahme und
Ausgabe des vergangenen Zahres Einsicht zu nehmen.

h. 7. Auswärtige Mitgliedec können bei den Wahlversammlungen
durch bevollmächtigte Genossen vertteten werden. Die Wahlen erfol-
gen durch relative Majorität.

h. 8. Der Vorstand, welcher den Verein in allen Theilen vertritt,
besteht außec den §. 10 gedachten, ohne Wahl zutretenden Mitgliedern
aus sechS gewählten Mitgliedern, wovsn zuerst nach dem Loose, später
nach der Reihrnfolge des Dienstalters jährlich zwei ausscheiden. Die
Erneuerungswahlen werdcn in dcn jährlichen Versammlungen vorge-
nommrn. Wiedererwählung der Ausscheidenden ist zulässig.

h. 9. Der Vorstand ernennt ssgleich nach seiner Wahl einen Vor-
sitzenden, einen Secretär unb einen Rendanten. Ec überträgt ferner
die specielle Führung der Geschäfte einem aus drei Personen bestehen-
den Verwalrungs-Ausschusse, welcher kraft Vollmacht des Vorstandes
denselben überäll und namentlick drikten Personen gegenübec vertritt.

h. 10. Der Landrath des Kreises, der Landdechant und der Bürqer-
meister des Ortes, wo der Verwaltungs-Ausschuß seinen Sitz hat, sind
geborne Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungs-Ausschusses
mit vvllständiger Stimmberecktigung in den beiden Collegken. Ueber-
all gibt die Skimme deS Vorsttzenden bei Skimmengleichheit den
Ausschlag.

§. 11. Der Vorstand besorgt die Abnahme der Rechnungen und er-
theilt dem Rendanten Decharge.

§. 12. Wenn späterhin ein Hülssverein für den ganzen Kreis Ec-
kelen; odcr einen Theil desselben zu Stande kvmmen wird, so geht
der gegenwärtige Localverein in denselben üder und wird dem Vereine
das Recht zur Bestellung eines neuen Vorstandes vorbehalten.

Es wurden die Herren Landralh Beermann zum Vorsitzenden, Au-
gustin Gerkrath zum Secretär und Petec Joseph Amfaldern zum
Rendanten ernannt.

L e r i ch t i g u n g.

Der Schlußpassus dcs in Nr. 21 d. Bl. mitgetheilten Statuts des
donner Filial-Vereins wird dahin berichtigt, daß statt des in der Ver-
sammlung vom 14. Mai o. gcwählte» und später freiwillig ausge-
schiedenen Kaufmanns Hrn. Oelbermann in der fernern Generalver-
sammlung vom 3. August v. der Hr. o. Karl Simrock einstimmig
zum Mitgliede deS Vorstandes gewählt worden ist.

tzortcljlag ?ur Sildung ciner militärisch organiürtm Dom-
bau-Handwerker-Compagnie in Löln.

Von Bau-Jnspector Biercher.

Die Vollendung des Domes zu Köln, dieses kühnbegonnenen
Riesenwcrkes aus der Blüthezeit deutscher Baukunst, ist die Losunq
«nserer Zeit und wird unbczweifelt, als eine Segnung des Fricdens,
bald als das erstrebbare höchste Jdeal vsn allen Völkern dculscher
Zunge anqesehen werden.

Dieses Streben nach Kräfken zu fördern, den wieder erwachken Sinn
für die crhabene Kunst siäls neu zu beleben, erscheint scmit als hei-
lige Pflickt jedes Deutschen, dem Ehre und Ruhm des Vaterlandes
am Herzen liegen; denn der Dom, dieser hohe Zeuqe von dem, was
Zromm- und Gemeinsinn unserer Vorfahren vermochte, dann Jahr-
hunderte hindurch ein warnendes Bild von Zerfallenheit deutscher Kraft
und Einigkeit, soll und wird, der immer lauter werdenden Skimme
des WolkeS folgend, gleichen Schrittes mit dem Erstarken unscres
Nationalgefühls seiner endlichen Vollendung entgegenschreiten und
kommenden Geschlechtern ein Staunen erregendes D.akmal deutscher
Kunst und Thatkraft sein, neben welchem selbst dic mcrkwürdl'gstcn
Monumente des griechischen und römischen Alterlhums ihren hohen
Ruf kaum zu bewahren im Stande sein werden.

Sol! abcr der Bau, der, ohne Scheu sei cs gcsagt, selbst bei dem
kräftigsten Betriebe lcicht ein halbcs Jahrhundert erfordern dürste, um
dem ursprünglichen Planc entspcechend zur Vollendunq zu gelangen,
— soll dieser Bau so rasch emporsteigen, daß die Zeitqenossen we-
nigstens noch die Früchte ihrer Saat einer gedeihlichen Reife zuschrci-

ten sehen, so muß, will man sich keiner Täuschung hingeben, Vieles,
ja, Außerordentliches geschehen, und es dürfte daher auch jede Gabe,
jede Leistunq — geistiger oder materiellcr Natur, wenn sie nur dem
crhabcnen Ziele näher führt — als cine dem geheiligten Werke ge-
widmete Bcihülfe willkommen geheißen werden.

Von diesem Gefühle durchdrungen, erlaubt sick der Einsenoer, hiec-
mit auf einen, so weit ihm bewußt, nock nicht berührten Gegenstand
die allgemeine Aufmerksamkeil der hohen und höchsten Behörden
zu lenken.

Es hat nämlich über die Art und Weise der Beischaffung dec zur
Förderung des großen nationalen Unternchmens erforderlichen Mittel
in jüngster Zeit an mancherlci wohlgemeinten Rathschlägen zwar nichl
gefehlt, jedoch scheinen mehre derselben (wie z. B. die vorgeschlagene
Errichrung von Lotterieen u. dgl.), wenn auch nicht unausführbar,
doch aus kriftigen Gründen nicht verwirklicht werden zu können. Ohne
indeß der Verdienstlichkeit solchcr Borschläge zu nahe treten oder ir-
gend Jemandem in der weitern Entwicklung und Veröffentlichung
neuer Jdeen zur Aufbringung von Gcld- und sosstigen Hülfsmitteln
im Mindesten vorgreifen zu wollen — in welcher Beziehung man
sich aber trotz der von Sr. Majestät dem Könige mit wahrhaft könig-
licher Freigebigkeit erfolgtcn und füc die Zukunft verheißenen Gnaden-
Bewilligungen und rrotz der zu erwartenden erfolgreichen Bemühun-
gen dec Dombau-Vereine, keinen zu sanguinischen, leicht trögerischen
Hoffnunge« überlaffen darf —, scheinl der Augenblick, wo eine neue
Zeikrechnung für unser großes Werk beginnt, der geeignctste, ein füc
die Förderung desselben gewiß sehr ersprießlichcs, bisher nvch nicht in
Anwendung gekommcnes, praktisches Mittel zur Sprache zu bringen.
Dasselbe betrifft nämlich die Frage:

wie mir verhältnißmäßig geringen Kosten Bedeuten.
des zu schaffen sei.

Dcm Einsender, welchem, seiner amtlichen Stellung zusolge, untcr
andern auch die oberc Leitunq der lediglich dec königlichen Gnade
zu verdankenden Herstcllung eines unserm Dome ganz ähnlichen und
auS der nämlichcn Kunst-Epoche hercührcnden, wenn auch minder be-
deutsamen Bauwerkes, nämlich der Kirche ;u Altcnberg, Seitens der
königlichen Regierung anvertraut ist, hat sich dadurch ost Veranlas-
sung geboten, die Lösung^ gedachter Aufgabe zum Gegenstande deS
Nachdenkens zu machen. Derselbe glaubl hiernach als eine in mehr-
facher Bezichung ihm sehr zwcckdienlich schcinendc Maßregel

die Bildung einer militärisch organisirten Dom-
bau-Handwerker-Compagnie
in Vorschlaq bringen zu dürfen, und erlaubt sich gleickzeirig, hier die
Grundzüge kurz anzudeulen, welche ihm bei dem Gedanken an die
Errichlung ciner solchen Compagnie vorgeschwebt haben.

1) Die Behufs des Fortbaues dcs Domes zu Köln zu errichtende
Compagnie wird einem der daselbst garnisonirenden Truppen-
theile einverleibk und bei demselben casernirt.

2) Die Compagnie besteht aus 150 Freiwilligen, worunter sich

80 Sreinhauer,

45 Maurer,

10 Zimmerleute, und

15 Dachdccker, Schlosser, Schmiede, Glaser, Anstreichec rc.
befinden.

3) Jeder Bauhandwerker, welcher seincr Militärpflicht durch frei-
willlgen Eintritt in die Compagnie zu genügen gesonnen ist, hat
durch glaubhafte Alteste den Nachweis zu liefern, daß er sei»
Gewecbe vollständig erlernt hat und daß sein Wandel stelS ta-
dellos gewesen ist.

4) Jeder fr-lwillig Eintretende verpflichter sich sür die Dauer von
virr Jahren.

5) Die drei crsten Monate der Dienstzcit werden auf die militärische
Ausbildung vecwendet; sobald diese erreicht ist, werden die Hand-
werkec zu oen Arbeiten am Dombau commandirt und zu dem
Zwecke dem Dombaumeistcr überwiesen. Durch diese Beschäfti-
gung wird jedoch hinfichklich der militärischen Disciplin, welcher
die Mannschaft forlwährend unterworfcn bleidk, nichts geändert.
Jm Falle dcr Mobilmachung des belreffenden Truppentheils kann
die Compagnie jederzeit zu andern Zwecken verwendct werden.

6) Löhnung und Verpflegung derselben erfolgen stäts durch denjeni-
gcn Truppentheil, welchem die Compagnie zugetheilt ist. Von
dem Tage an, an welchem die Handwerker bcim Dornbau be-
schäftigt werden, sollen jedoch die Löhnungs- und Verpflegungs-
Kosten aus dem Dombaufond bestrilten und somit dcm betref-
fenden Truppcntbeile ersetzt werden.

7) Besondecs befähigte, durch Aufführung und Lei'stungen sich vor-
tbeilhaft auszcichnende Arbeiter erhallcn ben Grad und Sold der
Untcrofft'ciere und wcrden bcim Bau alS Zeickner, Aufseher oder
Pvlirer verwendet. Die Zahl dieser Upterofsiciere wird jedoch auf
zehn bcschränkt.

8) Die Besoldunq dec Unkerofficiere und Soldaten ist während des
ersten Dienstjahres jener der andern Truppen glcich. Jm zweitcn
Jahre soll dieselbe aber füc di'e fleißigsten Leute um die Hälfte
und in den beiden letzten Aahren auf das Dvppelte ihres Be-

' trages erhöht wcrdcn können.
 
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