Domblatt.
M o u a t s s ch r i f 1.
--
Amtliche Mittheilungen des Central-Dombau Vereins,
mit geschichtlichen, artistischen und literarischen Beiträgen,
herausgegeben vom Vorgande.
Nr. L«L. Köln, Sonntag 6. April 186S.
Das „Kölner Domtlatt". erscheint monatlich. Der Pränumerations-Preis, deffen Brutto-Ertrag der Dombau-Bereins-Caffe zufließt, beträgt hier
wie auswärts (bei allen kgl. preuß. Post-Anstalten) 10 Sgr. sür den Jahrgang. — Alle Zuschristen an den Central-Verein werden ofsen oder unter
Kreuzband mit der Rubrik: „Allgemeine Angelegenheiten des Dombau-Bereins zu Köln", so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung: „Geldbeiträge
für den Dombau zu Köln", erbeten.
Ginladung
z u r
Wahl-Vkrsammlung des Central-Dombau-Verkins,
welche Dinstag den 3. Juni 1862 hierselbst Statt finden wird.
Nach Anleitung des Z. 17 des Vereins-Statuts beehren wir nns, hiedurch sämmtliche Mitglieder des Central-
Dombau-Bereins zur Theilnahme an der auf
Dinstag den 3. Zuni 1862 im kleinen Gürzenich-Saale
anberaumten Wahl-Versammlung ergebenst einzuladen.
Jn derselben werden folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:
1) Bericht des Borstandes über die Lage des Vereins.
2) Vorlage der Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Bereins-Casse im Laufe des Jahres 1861.
3) Wahl von zehn Mitgliedern zum Vorstande in die durch das Ausscheiden von eben so viel Mitgliedern
erledigten Stellen, gemäß §.19 des Statuts. (Bergl. Protocoll der Borstands-Sitzung vom 27. Februar c.,
Domblatt Nr. 204.)
Jndem wir unter Hinweisung auf den Jnhalt der ZZ. 3 und 18 des Statuts alle diejenigen, welche durch Leistung
eines Beitrages von Einem Thaler und mehr, unmittelbar an die Vereins-Casse oder an die dem Central-Bereine ange-
schlossenen Hülfs-Bereine, für das Bereinsjahr 1861 resp. 1862 die Mitgliedschaft erworben haben, oder dem Vereine bis
zum Tage der Wahl-Bersammlung noch beitreten werden, ergebenst ersuchen, durch persönliches Erscheinen oder durch Ber-
tretung mittels Bollmacht (nach Maßgabe der im Jahre 1845 beschlossenen und Allerhöchst genehmigten Abänderung des
Z. 18 des Statuts) die ihnen als Bereins-Mitgliedern zustehenden Berechtigungen auszuüben, bemerken wir, daß über die
sonstigen Anordnungen für die diesjährige Wahl-Versainmlung das später erscheinende Programm das Nähere cnthält.
Köln, den 31. März 1862. Der Vorstand des Central-Dombau-Bereins.
Namens desselben:
Der Präsident des Borstandes, Esser II.
Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns, die verehrlichen Borstände unserer Hülfs-Bereine, welche ihre Beitrags-
Ablieferungen für das Bereinsjahr 1861 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die sonstigen Bereins-Mitglieder und
Dombau-Freu.ide, welche mit ihren Jahres-Beiträgen pro 1861 noch im Rückstande sind, ganz ergebenst zu ersuchm, doch
möglichst dafür bemüht sein zu wollen, daß diese Zahlungen recht bald an unsere Vereins-Casse gelangen, um eben sowohl
die Rechnungen und Bücher in Betreff des Vereinsjahres 1861 noch vor Ablauf desselben vollständig abschließen zu können,
als auch zur planmäßigen Fortsetzung des Baues die nöthigen Geldmittel in Bereitschast zu haben.
Köln, den 31. März 1862.
Der Vertvaltungs-Ausschuß des Central-Dombau-Vereins
M o u a t s s ch r i f 1.
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Amtliche Mittheilungen des Central-Dombau Vereins,
mit geschichtlichen, artistischen und literarischen Beiträgen,
herausgegeben vom Vorgande.
Nr. L«L. Köln, Sonntag 6. April 186S.
Das „Kölner Domtlatt". erscheint monatlich. Der Pränumerations-Preis, deffen Brutto-Ertrag der Dombau-Bereins-Caffe zufließt, beträgt hier
wie auswärts (bei allen kgl. preuß. Post-Anstalten) 10 Sgr. sür den Jahrgang. — Alle Zuschristen an den Central-Verein werden ofsen oder unter
Kreuzband mit der Rubrik: „Allgemeine Angelegenheiten des Dombau-Bereins zu Köln", so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung: „Geldbeiträge
für den Dombau zu Köln", erbeten.
Ginladung
z u r
Wahl-Vkrsammlung des Central-Dombau-Verkins,
welche Dinstag den 3. Juni 1862 hierselbst Statt finden wird.
Nach Anleitung des Z. 17 des Vereins-Statuts beehren wir nns, hiedurch sämmtliche Mitglieder des Central-
Dombau-Bereins zur Theilnahme an der auf
Dinstag den 3. Zuni 1862 im kleinen Gürzenich-Saale
anberaumten Wahl-Versammlung ergebenst einzuladen.
Jn derselben werden folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:
1) Bericht des Borstandes über die Lage des Vereins.
2) Vorlage der Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Bereins-Casse im Laufe des Jahres 1861.
3) Wahl von zehn Mitgliedern zum Vorstande in die durch das Ausscheiden von eben so viel Mitgliedern
erledigten Stellen, gemäß §.19 des Statuts. (Bergl. Protocoll der Borstands-Sitzung vom 27. Februar c.,
Domblatt Nr. 204.)
Jndem wir unter Hinweisung auf den Jnhalt der ZZ. 3 und 18 des Statuts alle diejenigen, welche durch Leistung
eines Beitrages von Einem Thaler und mehr, unmittelbar an die Vereins-Casse oder an die dem Central-Bereine ange-
schlossenen Hülfs-Bereine, für das Bereinsjahr 1861 resp. 1862 die Mitgliedschaft erworben haben, oder dem Vereine bis
zum Tage der Wahl-Bersammlung noch beitreten werden, ergebenst ersuchen, durch persönliches Erscheinen oder durch Ber-
tretung mittels Bollmacht (nach Maßgabe der im Jahre 1845 beschlossenen und Allerhöchst genehmigten Abänderung des
Z. 18 des Statuts) die ihnen als Bereins-Mitgliedern zustehenden Berechtigungen auszuüben, bemerken wir, daß über die
sonstigen Anordnungen für die diesjährige Wahl-Versainmlung das später erscheinende Programm das Nähere cnthält.
Köln, den 31. März 1862. Der Vorstand des Central-Dombau-Bereins.
Namens desselben:
Der Präsident des Borstandes, Esser II.
Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns, die verehrlichen Borstände unserer Hülfs-Bereine, welche ihre Beitrags-
Ablieferungen für das Bereinsjahr 1861 bisher noch nicht bewirkt haben, — eben so die sonstigen Bereins-Mitglieder und
Dombau-Freu.ide, welche mit ihren Jahres-Beiträgen pro 1861 noch im Rückstande sind, ganz ergebenst zu ersuchm, doch
möglichst dafür bemüht sein zu wollen, daß diese Zahlungen recht bald an unsere Vereins-Casse gelangen, um eben sowohl
die Rechnungen und Bücher in Betreff des Vereinsjahres 1861 noch vor Ablauf desselben vollständig abschließen zu können,
als auch zur planmäßigen Fortsetzung des Baues die nöthigen Geldmittel in Bereitschast zu haben.
Köln, den 31. März 1862.
Der Vertvaltungs-Ausschuß des Central-Dombau-Vereins