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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1862 (Nr. 203-214)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1812#0045
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M o n a t s s ch r i f 1.

- -

Aurtliche Mittheilungen deS Central-Dombau Vereins»

mit geschichtlichen, artistischen und literarischen Beiträgen,

herausgeKebe« vom Vorstande.

Nr. LL3. Köln. Montag 1. Decemb-r

Das „Kölner Domblatt" erschetnt monatlich. Der Pranumerations-Preis, deffen Brutto-Ertrag der Dombau-Vereius-Caffe zuffießt, beträgt hier
wie auswärts (bei allen lgl. preuß. Post-Anstalten) 10 Sgr. für den Jahrgang. — Alle Zuschriften an den Central-Verein werden offen oder unter
Kreuzband mit der Rubrik: „Allgemeine Angelegenheiten des Dombau-Bereins zu Köln", so wie Geldsendungen mit der Bezeichnung; „Geldbeiträge
für den Dombau zu Köln", erbeten.

Amtliche Mittheilungen.

Zweihundert sechszigstes Protocoll

d es

Ceatral-Dombau-Nerems-Vorstandes,

verhandelt zu Köln im großen RathhauSsaale Miitwoch,26. November 1862,
NachmittagS 4 «hr.

Anwesend die Herren: Esser II-, Präfident; Verhagen, v. Vosen,
Chr. Herriger, I. I. Merlo, Aldenhoven, M. DuMont ssnior,
Ed. Oppenheim, Neven, Sepdlitz, v. Baudri, Berghaus, Trost,
v. Vill, GroSman,Pütz, v. Haass I., Kreuser, Braubach, Haugh,
Haanen, v. A. Reichensperger, Bartman;Meuser, Protocollführer.

Entschuldigt die Herren: Voigtel, Esser v. gr., Franck, Michels,
Böcker, von Wittgenstein, Heuser, Roggen, Schaurte, Pepps,
Breuer, Gaul. ^

Der Präsident eröffnet die Sitzung durch Mittheilung des Gaben-
Berzeichniffes. Demgemäß find seit der letzten Vsrstands-Sitzung ein-
gegangsn: . Thlr. Sgr. Pf.

1) Aus der Collecte pro 1862 m den hiefigen Pfarrbezirken
St- Aposteln, St. Georg, St. Mariä-Himmelfahrt,

St. Ursula, St- Maria im Capitol, St. Johann,

St. Maria in der Kupfergaffe, St. Andreas . . 1598 18 —

2) Jahresbeitrage der Herren BanquierS Geh. Commer-
cienrath A. Oppenheim und Lommercieurath S. Op-

penheim.. 350 — —

3) Bom A. Schaaffhausen'schen Bankvereine der in der
dieSjährigen General-Versammlung für den Dombau

bewilligte Beitrag von ..... 1000 — —

4) Ertrag der Fremden-Collecte im Dom pro October 316 10 5

5) Von den Hülfs-Vereinen.148 1S —

6) Vsn auswärtigen Vereins-Mitgliedern . . - 5 16 —

* ^ 7) An besonderen Geschenken rc. ... 7 24 —

Summa 8426 18 5

Die Herren Commercienräthe Simon Oppenhetm und Abraham
Oppenheim werden auf Grund ihrer eingezahlten JahreSbeiträge von
250 resp. 150 Thlrn. nach §. 21 des StatutS als Ehren-Mitglieder des
Lorstandes für das lanfende Jahr proclamirt.

Der Vsrstand legt eine» desonderen Dank fär das Geschenk deS A.
Schaaffhausen'schen Bankvereins im Protocolle nieder.

Der Präsident bringt hieranf die im nächsten Jahre Statt findende
Haupt-Bersammlung der Vereinsgenoffen und das an dieselben nach tz. 13
des Statuts zu vertheilende Bereins-Gedenkzeichrn zur Sprache. Erbemerkt,
daß fich im nächste» Jahre wiederum ein Triennium, und zwar das fiebente
der gemeinsamen Wirksamkeit der Genoffsn, sbschließe, und daß bet dtesem
Beretnsfeste die Bertheilung des Vereins-Gedenkzeichens an dtefenigen Mit-
glfeder, welche wäyrend der letzten drei Jahre den regelmäßigen Jahres-
Beitrag von wenigstens Einem Thaler geleistet, Statt finden müffe. Da das
nächstjährige Fest durch die Fertigstsllung der Kirche eine Bedeutusg erhal-
ten, wie keine thm vorhergegangene Haupt-Bersammlung, so habe der Aus-
schuß geglaubt, bei Zeiten die Besttmmung über daS zu wählende Erin-
nerungszeichen durch den Vorstand treffen laffen zu müffen. Vorläufige Ua-
terhandlungen im Wege der Correspsndenz mit Kiinstlern seien bereitS durch
den Dombaumeister gepflogeu worden.

Unter Berückfichtigung der bisherigen Vereins-Gedenkzeichcn, die zum
ersten Male in einer Medaille auS Britannia-Metall, dann in Anfichten des
Domes, welche die Fortschritte des Baues an der Südseite vors Auge stell-
ten, einmal in einer Anficht des Domes von dteser Seite vor dem Beginne
des Baues bestanden, habe der Herr Dombaumeister seine Ermittelunge»
auf die Wahl einer Medaille oder eines Bildes erstreckt, die beide eiue per-
spectivische Anficht der fertigen inneren Kirche dsrstellen sollten. DaS Re-
sultat dieser Ermittelungen ergebe. daß eine Medaille in Bronze und von
künstlerischem Werthe den Prcis Lbersteigen werde, den §. 13 des Statuts
anzuwenden erlaübe, und daß fich zu diesem Preise nur eine Medaille in
der Größe und Dicke eineS FünffrancsstückS werde herstellen laffen, die für
eine Perspective der tnueren Kirche nicht ausreichend erscheine. Für die An-
fertigung einer Anficht der fertigen tuneren Kirche tn Farbendruck, ähulich
den hier vorgelegten Anfichten, seien Anerbieten einzegangen, die dem Aus-
schuffe annehmbar geschienen. Derselbe.schlage daher dem Vorstande vor,
fich für die Wahl einer Anficht des Jnneren des Domes, der fertigen in-
neren Kirche in Farbendruck zu entschließen, und den Herrn Dombaumeister
zu beauftragen, mit dem Künstler zu contrahiren uud den Preis festzusetzen,
unter der Bedingung, daß der Künstler die Probeabdrücke biS zum 15. April
deS uächsten Jahres vorlege und fich dem Urthsile einer näher zu bildenden
Commisston über deren Annehmbarkeit unterwerfe.

Ueber diesen Borschlag entspinnt fich eine Discusfion, wsran die HerreN
Appellations-Gerichtsrath v. A. ReichenSperger, Profeffor Kreuser, v. Vssen,
Merlo und Weihbischvf v. Baudri Theil nehmen. Herr Appellations-Ge-
richtsrath v. Reichensperger schildert dke Vorzüge einer künstlertsch vollen-
deten Medaille als Gedenkzeichsn vor einem Eriunerungsblatte, hält es aber
sür unzweckmäßig, darauf eine Nnficht der inneren Kirche anbrtngen zu wol-
len, da die perspectivtsche Wirkung jedenfalls sehr unvollkommen bleiben
werde. Er glaubt auch, daß die Kosten etner guten Medaille fich höher alS
der nach den Statuten zu verwendende Satz belaufen würden, und möchte
deßhalb, wiewshl ungern, von der Vertheilung einer Medaille als Erin-
nerungszeichen abgesehen wissen. Ebrn so aber müffe er fich gegen die Wahl
einer Anficht in Farbendruck aussprechc», der die Linten der Zeichnung ver-
wtsche, das Auge nur vorübergehend besteche und etnen künstlertschen Werth
der Regel nach nicht befitze- Wenn eine Auficht der fertigen inneren Kirche
als Gedenkblatt gewählt werde, was er für paffend halte, so müffe fie i«
Metallstich, in der Größs der bisherigen Erinnerungsblätter, dieselben auf-
rechtstehend gedacht, ausgeführt und die Zeichnung dazu vorher durch den
Herrn Dombaumeister genau geprüft wsrden.

Auch die übrigen Borüands-Mltglieder, die fich an der Discusfion be-
theiligjen, stimmten sch'ießlich der Anficht des Hsrrn Reichensperger bei, daß
ein guter Stahlstich am geeignetsten die fertige innere Kirche darstellen
werde.

Herr Weihbtschof v. Baudri machte noch darauf aufmerksam, daß
Herr Profeffor Conrad aus Düffeldorf eine schöneZeichnung derferttgen
tnnereu Kirche vollcndet habe und daß derselbe wohl geneigt sein dürfte,
im Jntereffe deS Dombaues zu gestatten, daß dieselbe für den beabfichtigten
Stich benutzt werde.

Der Präsidest bemerkt, daß Herr Profeffsr Conrad diese^ Geneigt-
heit, daß seine Zeichuung benutzt werden könne, aüch schon dem Künstler, der
fich zur Anfertigung der Auficht in Farbendruck angeboten, zu erkennen ge-
gebe» habe, was jedenfalls einer dankbsres Erwähnung verdiene.

Auf Umftage beschließt der Vorstand: daß als BereinS-Gedenkzeichen
eiue Anficht der feriigen innere» Domkirche in Stahlstich im nächsteu Jahre
an die Vereinsgenoffen vertheilt werde, und ernenut eine Commissto» in
den Personen der Herren v. Reichensperger und v. Bssen, die unter
dem Vorfitze des Herrn DombaumeisterS mit dem Kupfcrstecher über die
Anfertigung des Kunstblattes, nach einer bestimmten ihm mitzutheilenden
Zsichnung. contrahiren und die rechtzeittge Ansführung und Ablieferung
nberwachen solle.
 
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