Es sollten 3. zum Zeichnen geschikte Tafeln der Länge nach, und auf beyden Seiten Bänke
oder Schrannen gestellt werden, weiterhin ein Kasten (. . in welchem die Zeichnungs Bü-
cher, Papier, und andere Materialien aufbewahrt werden können, und eine Tafel, auf der
die Hausordnung vermerkt werde. Als Zeichen-Meister wurde der Maler Johann Georg Stro-
bel600 vorgeschlagen mit einer jährlichen Bezahlung von 100 fl - seine Zeichnungs-Bücher
und andere Materialien sollten für ihn gratis angeschafft werden - und bei einer Arbeitszeit
von je zwei Stunden am Montag, Donnerstag und Freitag jeweils zwischen 12 und 14 Uhr.
In dieser Zeit sollte Strobel den Schülern das Zeichnen auf eine kurze, leichte und faßliche
und gründliche Art beibringen. Zugelassen zum Unterricht waren nur junge Leuthe männli-
chen Geschlechts, die lesen und schreiben konnten. Zu Beginn wollte man probeweise erst
einmal nur sechs bis acht Schüler zum Unterricht zulassen,601 doch die Zahl sollte schon
nach wenigen Wochen erhöht werden. Man plante drei aufsteigende Klassen, wobei in der
ersten Klasse das Blumen- und Figurenzeichnen, in der zweiten das Ausmahlen und gänzli-
che Verfertigung derselben, und in der dritten das jedem Beruf zukommende Fachzeichnen
nach den von guten Meistern gefertigten Vorlagen geübt werden sollte.602Man wollte die
Schule über Beiträge von der Armenkasse, über Schulgeld von Kindern vermögender Eltern
pl und über Zuschüsse aus der Katharinen- und Leonhardspflege finanzieren.603 Als Auf-
sichtsbehörde fungierte der Rat beziehungsweise eine in seinem Namen tätige Deputation,
der neben den vier bereits oben erwähnten Beißwinger, Frankenstein, Baitz und Schedel
noch der älteste Bürgermeister und der älteste Oberstättmeister angehörten.604
Am 30. Mai 1776 verabschiedete der Rat die „Ordnung, wie sich die jungen Leute in der
Zeichnungsschule zu verhalten haben“.605 Darin wurde festgelegt, daß der Unterricht diens-
tags und donnerstags an allen nicht gebottenen Feyertägen zwischen 12 und 14 Uhr abge-
600 Strobel wurde 1735 in Wallerstein geboren und versah das Amt des Zeichenlehrers bis zu seinem Tode am 24.
Mai 1792. Ursprünglich forderte er ein jährliches Gehalt von 150 fl, was aber vom Rat abgelehnt wurde. Vgl.
Abb. 95 bis 98, 100.
(Sta Gd) RP 1789, 9. Juli 1789, S. 49. Der Goldschmied Johann Jakob Haas bat den Rat in der Zeit größter
wirtschaftlicher Not in Gmünd um die Anwartschaft auf die Lehrerstelle an der Zeichnungsschule. Der Rat si-
cherte Haas zu, daß dieser die Stelle und das Gehalt des dermaligen Directors Johann Georg Strobel erhalten
werde, falls die Stelle vakant werde.
601 Darunter zwei bis drei Waisenkinder, ansonsten nur wakere Bürgers Kinder.
602 Bevor ein Schüler in die nächst höhere Klasse aufstieg, mußte er zuvor ein Prob-Stück anfertigen.
603 Als anfallende Kosten wurden aufgezählt: die Besoldung des Lehrers, Anschaffung des Lehrmaterials, An-
schaffung von Holz zu einem vielleicht zweiten Zimmer, Mobiliar, Trinkgeld für diverse ehrenamtliche Auf-
gaben, Prämien für Schüler als Leistungsanreiz. Nach einer Beschreibung von Dominikus Debler wurden die
Zeichnungsstücke der 2 ersten Besten in jeder Klasse (. ..) in Rahmen mit Glas gefaßt und in der Zeich-
nungs schul aufgehängt. Diese (Schüler) werden mit Geld beschenkt
(Sta Gd, D. DEBLER: Chronica. Bd. 3/2, S. 498. Summarischer Auszug de 1782).
604 Geplant waren regelmäßige vierteljährliche Visitationen der Schule. Die von der Deputation ausgearbeiteten
Änderungen am Schulsystem mußten vom Rat genehmigt werden; der Rat hatte zudem die Oberaufsicht über
die Finanzen.
605 (Sta Gd) Büschel 9, XII: Unterrichtswesen. Verordnung vom 30. Mai 1776. Diese Ordnung stimmte im we-
sentlichen mit den Instruktionen für den Lehrer Johann Georg Strobel überein, die am selben Tag verfaßt wor-
den sind (Sta LB, Bestand 178 Bü 140 (S. 1003), 30. Mai 1776). In den Instruktionen wurde die Einteilung in
drei Klassen wiederholt. 1. Klasse: Grundkenntnisse im Zeichnen von Blumen und Figuren; 2. Klasse: Verfer-
tigung und Vollendung der in der ersten Klasse erworbenen Fähigkeiten; in der 3. Klasse soll jeder Profession
insbesondere zukommende Zeichnungsarten nach guten Muster gelehrnet werden. Strobel mußte regelmäßig
die Schulordnung in den Klassen verlesen und auf deren Einhaltung achten. Außerdem war er verpflichtet, ei-
ne Liste zu führen mit den Namen der Schüler, mit dem Tag ihrer Schulaufnahme, dem Grad ihres Fleißes,
Geschicklichkeiten und sittlichen Betragens. Strobel mußte regelmäßig den Aufsehern Baitz und Schedel über
das Fortkommen der Schüler berichten oder Vorschläge zur Verbesserung der Einrichtung machen. Pro sala-
rio erhielt Strobel vierteljährlich 25 fl zuzüglich der Arbeitsmaterialien. Sowohl Strobel als auch der Rat hat-
ten das Recht, die Stelle aufzukündigen.
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oder Schrannen gestellt werden, weiterhin ein Kasten (. . in welchem die Zeichnungs Bü-
cher, Papier, und andere Materialien aufbewahrt werden können, und eine Tafel, auf der
die Hausordnung vermerkt werde. Als Zeichen-Meister wurde der Maler Johann Georg Stro-
bel600 vorgeschlagen mit einer jährlichen Bezahlung von 100 fl - seine Zeichnungs-Bücher
und andere Materialien sollten für ihn gratis angeschafft werden - und bei einer Arbeitszeit
von je zwei Stunden am Montag, Donnerstag und Freitag jeweils zwischen 12 und 14 Uhr.
In dieser Zeit sollte Strobel den Schülern das Zeichnen auf eine kurze, leichte und faßliche
und gründliche Art beibringen. Zugelassen zum Unterricht waren nur junge Leuthe männli-
chen Geschlechts, die lesen und schreiben konnten. Zu Beginn wollte man probeweise erst
einmal nur sechs bis acht Schüler zum Unterricht zulassen,601 doch die Zahl sollte schon
nach wenigen Wochen erhöht werden. Man plante drei aufsteigende Klassen, wobei in der
ersten Klasse das Blumen- und Figurenzeichnen, in der zweiten das Ausmahlen und gänzli-
che Verfertigung derselben, und in der dritten das jedem Beruf zukommende Fachzeichnen
nach den von guten Meistern gefertigten Vorlagen geübt werden sollte.602Man wollte die
Schule über Beiträge von der Armenkasse, über Schulgeld von Kindern vermögender Eltern
pl und über Zuschüsse aus der Katharinen- und Leonhardspflege finanzieren.603 Als Auf-
sichtsbehörde fungierte der Rat beziehungsweise eine in seinem Namen tätige Deputation,
der neben den vier bereits oben erwähnten Beißwinger, Frankenstein, Baitz und Schedel
noch der älteste Bürgermeister und der älteste Oberstättmeister angehörten.604
Am 30. Mai 1776 verabschiedete der Rat die „Ordnung, wie sich die jungen Leute in der
Zeichnungsschule zu verhalten haben“.605 Darin wurde festgelegt, daß der Unterricht diens-
tags und donnerstags an allen nicht gebottenen Feyertägen zwischen 12 und 14 Uhr abge-
600 Strobel wurde 1735 in Wallerstein geboren und versah das Amt des Zeichenlehrers bis zu seinem Tode am 24.
Mai 1792. Ursprünglich forderte er ein jährliches Gehalt von 150 fl, was aber vom Rat abgelehnt wurde. Vgl.
Abb. 95 bis 98, 100.
(Sta Gd) RP 1789, 9. Juli 1789, S. 49. Der Goldschmied Johann Jakob Haas bat den Rat in der Zeit größter
wirtschaftlicher Not in Gmünd um die Anwartschaft auf die Lehrerstelle an der Zeichnungsschule. Der Rat si-
cherte Haas zu, daß dieser die Stelle und das Gehalt des dermaligen Directors Johann Georg Strobel erhalten
werde, falls die Stelle vakant werde.
601 Darunter zwei bis drei Waisenkinder, ansonsten nur wakere Bürgers Kinder.
602 Bevor ein Schüler in die nächst höhere Klasse aufstieg, mußte er zuvor ein Prob-Stück anfertigen.
603 Als anfallende Kosten wurden aufgezählt: die Besoldung des Lehrers, Anschaffung des Lehrmaterials, An-
schaffung von Holz zu einem vielleicht zweiten Zimmer, Mobiliar, Trinkgeld für diverse ehrenamtliche Auf-
gaben, Prämien für Schüler als Leistungsanreiz. Nach einer Beschreibung von Dominikus Debler wurden die
Zeichnungsstücke der 2 ersten Besten in jeder Klasse (. ..) in Rahmen mit Glas gefaßt und in der Zeich-
nungs schul aufgehängt. Diese (Schüler) werden mit Geld beschenkt
(Sta Gd, D. DEBLER: Chronica. Bd. 3/2, S. 498. Summarischer Auszug de 1782).
604 Geplant waren regelmäßige vierteljährliche Visitationen der Schule. Die von der Deputation ausgearbeiteten
Änderungen am Schulsystem mußten vom Rat genehmigt werden; der Rat hatte zudem die Oberaufsicht über
die Finanzen.
605 (Sta Gd) Büschel 9, XII: Unterrichtswesen. Verordnung vom 30. Mai 1776. Diese Ordnung stimmte im we-
sentlichen mit den Instruktionen für den Lehrer Johann Georg Strobel überein, die am selben Tag verfaßt wor-
den sind (Sta LB, Bestand 178 Bü 140 (S. 1003), 30. Mai 1776). In den Instruktionen wurde die Einteilung in
drei Klassen wiederholt. 1. Klasse: Grundkenntnisse im Zeichnen von Blumen und Figuren; 2. Klasse: Verfer-
tigung und Vollendung der in der ersten Klasse erworbenen Fähigkeiten; in der 3. Klasse soll jeder Profession
insbesondere zukommende Zeichnungsarten nach guten Muster gelehrnet werden. Strobel mußte regelmäßig
die Schulordnung in den Klassen verlesen und auf deren Einhaltung achten. Außerdem war er verpflichtet, ei-
ne Liste zu führen mit den Namen der Schüler, mit dem Tag ihrer Schulaufnahme, dem Grad ihres Fleißes,
Geschicklichkeiten und sittlichen Betragens. Strobel mußte regelmäßig den Aufsehern Baitz und Schedel über
das Fortkommen der Schüler berichten oder Vorschläge zur Verbesserung der Einrichtung machen. Pro sala-
rio erhielt Strobel vierteljährlich 25 fl zuzüglich der Arbeitsmaterialien. Sowohl Strobel als auch der Rat hat-
ten das Recht, die Stelle aufzukündigen.
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