ser auch allein oder in einer Scheide vorkommen konnten. Messer aus Silber mit einer Silber
beschlagenen Scheide waren ursprünglich Bestandteile des Frauengürtels, an dem sie getra-
gen wurden, und man findet sie nur vor 1700;864 das männliche Pendant dazu war das De-
gengefäß865 - die Degenscheide. Zweimal wurden jeweils zwei Paar Messerschalen aus Sil-
ber erwähnt.866
Eine große Verbreitung hatten mit Silberbeschlägen versehene Bücher, vor allem Gebetbü-
cher. Zum Teil waren die Beschläge vergoldet. Seit den achtziger Jahren des 17. Jahrhun-
derts bis 1800 gab es sie in gleichmäßiger Häufigkeit. In den sechziger Jahren des 18. Jahr-
hunderts tauchten die ersten Taschenuhren, die sogenannten „Sackuhren“, in Männerbesitz
auf, die sowohl aus Silber, als auch aus Gold oder Tombak sein konnten. Die Inventare ge-
ben in erster Linie den Besitzstand der Bürger wieder, jedoch nicht die Produktion der Gold-
schmiede selbst, denn bei vielen Objekten, zum Beispiel Rosenkränzen, Colliers und An-
hänger, waren die Goldschmiede bloße Zulieferer und nicht alleinige Produzenten. Direkte
Auskunft über die tatsächliche Produktionspalette geben vor allem die Lohntax-Listen, Auf-
tragslisten von Händlern an Goldschmiede, Lieferungsquittungen und die Werkstattinventa-
re, die beim Tode eines Goldschmieds angefertigt wurden.
2.2.2. „Lohntax“-Listen, Warensortimente und Auftragslisten
Zu den ältesten erhaltenen Archivalien, die über die Produktion direkt Auskunft geben
kön*nen, zählen die sogenannten Lohn Tax- oder Arbeits Tax-Listen von 1645, 1657 und
1687, die von Eustachius Jeder in seiner „Periphrasia“ überliefert wurden. Da diese Archi-
valien bereits darauf hindeuten, daß es sich bei den in den Listen erwähnten Produkten um
Mengen- und Massenware handeln muß, die in größerer Stückzahl fabriziert wurden und für
die der Hersteller einen Macherlohn vom Auftraggeber erhielt, so stehen diese Objekte ganz
im Gegensatz zu den erhaltenen Kirchengeräten, die als Einzelauftragsarbeiten gefertigt und
nach verbrauchtem Material und künstlerischem Können des Produzenten bezahlt wurden.
Definiert man Mengen- und Massenware aufgrund der Konsumentenschicht, daß - so die
Systematisierung von Gislind Ritz - Mengenware für eine stärker begüterte Schicht der Ge-
sellschaft bestimmt war als die Massenware,867 so ergibt sich, daß es sich bei den frühen
Gmünder Produkten, was den Körper- und Gewandschmuck, aber auch die Bestandteile der
Rosenkränze und anderer Devotionalien aus Silber anbelangt, noch nicht um Massenware
im Sinne Gislind Ritz gehandelt haben konnte, denn die starren, von ständischem Bewußt-
sein geprägten Kleiderordnungen, verboten den unteren Sozialschichten das Besitzen von
Edelmetallwaren. Dies wird auch durch die aus dieser Zeit erhaltenen Nachlaßinventare be-
legt (vgl. Kapitel E. 2. Gmünder Ware und ihre Konsumenten). Ganz anders verhält es sich
jedoch mit Devotionalien aus Messing und Ablaßmünzen, wobei letztere für alle Schichten
der Bevölkerung hergestellt wurden und deren schichten-spezifische Unterscheidung allein
in der Ausführung der Fassungen lag.
Die älteste Arbaiths= und Verkauffs=Tax-Auflistung vom 28. März 1645868 nannte nur ex-
864 (Sta Gd) KB 1657 bis 1669, 23. Dezember 1657; 1685 bis 1691, 10. Mai 1686; 1694 bis 1701, 14. Januar
1694 und 31. August 1694.
865 (Sta LB) B 178 Bü 124 (S. 837), 10. Mai 1748.
866 (Sta Gd) GRP 1715 bis 1722, 30. Oktober 1717, S. 107 bis 108. (Sta Gd) GeS 142, 16. Dezember 1765
867 RITZ 1976, S. 77.
868 (Sta Gd) JEGER: Periphrasia 1707, S. 1105 bis 1106. Arbaiths= und Verkauffs=Tax vom 28. März 1645.
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beschlagenen Scheide waren ursprünglich Bestandteile des Frauengürtels, an dem sie getra-
gen wurden, und man findet sie nur vor 1700;864 das männliche Pendant dazu war das De-
gengefäß865 - die Degenscheide. Zweimal wurden jeweils zwei Paar Messerschalen aus Sil-
ber erwähnt.866
Eine große Verbreitung hatten mit Silberbeschlägen versehene Bücher, vor allem Gebetbü-
cher. Zum Teil waren die Beschläge vergoldet. Seit den achtziger Jahren des 17. Jahrhun-
derts bis 1800 gab es sie in gleichmäßiger Häufigkeit. In den sechziger Jahren des 18. Jahr-
hunderts tauchten die ersten Taschenuhren, die sogenannten „Sackuhren“, in Männerbesitz
auf, die sowohl aus Silber, als auch aus Gold oder Tombak sein konnten. Die Inventare ge-
ben in erster Linie den Besitzstand der Bürger wieder, jedoch nicht die Produktion der Gold-
schmiede selbst, denn bei vielen Objekten, zum Beispiel Rosenkränzen, Colliers und An-
hänger, waren die Goldschmiede bloße Zulieferer und nicht alleinige Produzenten. Direkte
Auskunft über die tatsächliche Produktionspalette geben vor allem die Lohntax-Listen, Auf-
tragslisten von Händlern an Goldschmiede, Lieferungsquittungen und die Werkstattinventa-
re, die beim Tode eines Goldschmieds angefertigt wurden.
2.2.2. „Lohntax“-Listen, Warensortimente und Auftragslisten
Zu den ältesten erhaltenen Archivalien, die über die Produktion direkt Auskunft geben
kön*nen, zählen die sogenannten Lohn Tax- oder Arbeits Tax-Listen von 1645, 1657 und
1687, die von Eustachius Jeder in seiner „Periphrasia“ überliefert wurden. Da diese Archi-
valien bereits darauf hindeuten, daß es sich bei den in den Listen erwähnten Produkten um
Mengen- und Massenware handeln muß, die in größerer Stückzahl fabriziert wurden und für
die der Hersteller einen Macherlohn vom Auftraggeber erhielt, so stehen diese Objekte ganz
im Gegensatz zu den erhaltenen Kirchengeräten, die als Einzelauftragsarbeiten gefertigt und
nach verbrauchtem Material und künstlerischem Können des Produzenten bezahlt wurden.
Definiert man Mengen- und Massenware aufgrund der Konsumentenschicht, daß - so die
Systematisierung von Gislind Ritz - Mengenware für eine stärker begüterte Schicht der Ge-
sellschaft bestimmt war als die Massenware,867 so ergibt sich, daß es sich bei den frühen
Gmünder Produkten, was den Körper- und Gewandschmuck, aber auch die Bestandteile der
Rosenkränze und anderer Devotionalien aus Silber anbelangt, noch nicht um Massenware
im Sinne Gislind Ritz gehandelt haben konnte, denn die starren, von ständischem Bewußt-
sein geprägten Kleiderordnungen, verboten den unteren Sozialschichten das Besitzen von
Edelmetallwaren. Dies wird auch durch die aus dieser Zeit erhaltenen Nachlaßinventare be-
legt (vgl. Kapitel E. 2. Gmünder Ware und ihre Konsumenten). Ganz anders verhält es sich
jedoch mit Devotionalien aus Messing und Ablaßmünzen, wobei letztere für alle Schichten
der Bevölkerung hergestellt wurden und deren schichten-spezifische Unterscheidung allein
in der Ausführung der Fassungen lag.
Die älteste Arbaiths= und Verkauffs=Tax-Auflistung vom 28. März 1645868 nannte nur ex-
864 (Sta Gd) KB 1657 bis 1669, 23. Dezember 1657; 1685 bis 1691, 10. Mai 1686; 1694 bis 1701, 14. Januar
1694 und 31. August 1694.
865 (Sta LB) B 178 Bü 124 (S. 837), 10. Mai 1748.
866 (Sta Gd) GRP 1715 bis 1722, 30. Oktober 1717, S. 107 bis 108. (Sta Gd) GeS 142, 16. Dezember 1765
867 RITZ 1976, S. 77.
868 (Sta Gd) JEGER: Periphrasia 1707, S. 1105 bis 1106. Arbaiths= und Verkauffs=Tax vom 28. März 1645.
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