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IL DIE WERKZEUGE, MASCHINEN
UND VORRICHTUNGEN DES ZIMMERMANNS.

ie Thätigkeit des Zimmermanns erstreckt sich auf die Werkstätte, auf den Zimmer platz

1 J und auf die Baustelle. In der Werkstätte kommen die feineren Arbeiten und solche
kleineren Umfanges, also beispielsweise die Treppen, zur Ausführung. Die Gröfse und Anlage der
Werkstätte richtet sich vornehmlich nach der Gröfse des Geschäftes und der Anzahl der Arbeiter.
Sie ist meist ein einstöckiger Holzbau mit dem Boden zu ebener Erde und unmittelbar am Zimmer-
platz oder in nächster Nähe desselben gelegen. Genügendes Licht, Geräumigkeit _und bequeme,
weite Eingänge sind das Haupterfordernis. Grobe Arbeiten und solche, welche der grofsen Ab-
messungen halber sich der Werkstätte entziehen, werden auf dem Zimmerplatz ausgeführt. Dieser
Platz mufs ordentlich eingeebnet sein und ist je gröfser desto besser. Er liegt für gewöhnlich in-
mitten einiger Umbauten, der Werkstätten, der Geräte- und Wagenschuppen, Holzlager etc. Eine
offene geräumige Halle für die Zeiten schlechten Wetters und grofser Hitze, ist ein nicht unbedingt
nötiges aber sehr zweckmäfsiges Zubehör eines ordentlichen Zimmerplatzes. Sägegruben, Sägegerüste
und die üblichen Zimmerböcke bilden die Ausstattung des Zimmerplatzes, der eine gepflasterte oder
anderweitig genügend fest hergestellte Zufahrt haben soll. Wo, wie in Städten vielfach der Fall,
der Zimmerplatz hinter einer geschlossenen Lläuserfront liegt, da ist ein breiter Thorweg unbedingt
nötig, weil sonst die Zu- und Abfuhr von Langholz gar nicht möglich ist. Als Mindestmafs kann
die Weite von 3 m gelten. Dafs auf einem ordentlichen Zimmerplatz auch für geeignete Unter-
bringung des Abfalls und der Späne Sorge zu tragen ist, versteht sich von selbst, wenngleich es
nicht überall geschieht. Ordnung ist hier, wie überall, die goldene Regel, die Zeit und Mühe und
damit auch Geld sparen hilft.

Aufser dem zum Geschäft gehörigen Zimmerplatze sind zu erwähnen die improvisierten
Plätze, welche gelegentlich in der Nähe einer weit abgelegenen Baustelle erstehen. In wieweit diese
Einrichtung vorteilhaft und berechtigt ist, hängt vom gegebenen Fall ab. Aehnlich verhält es sich
bezüglich derjenigen Arbeiten, die sowohl auf dem Platz oder in der Werkstätte des Geschäftes
als an Ort und Stelle am Bau selbst erledigt werden können. Ein gewisser Teil verbleibt ja immer,
der, wie das Aufschlagen nur im Bau selbst erfolgen kann.

Zu den wichtigen Erfordernissen gehört ferner ein ordentlicher und genügend grofser
Reifsboden, zum Aufreifsen von Treppen und schwierigen Konstruktionen dienend. Er findet
seinen Platz am besten in einer offenen oder geschlossenen geräumigen Halle zu ebener Erde.

Das Werkzeug des Zimmermanns in Bezug auf die meist und gewöhnlich vorkommenden
Arbeiten ist verhältnismäfsig einfach und klein beisammen. Da es sich wie beim Schreiner um die
Holzbearbeitung handelt, so ist das Werkzeug vielfach dasselbe oder wenigstens ähnlich. Die
gröbere Arbeit und der gröfsere Mafsstab verändern das Werkzeug entsprechend. Da als Grenze

Krauth u. Meyer, Zimmermatinslmch. 9
 
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