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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 58.1907-1908

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.9043#0295

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Kleine Nachrichten.

509. Töpfereien der Grneby-Layence <£0., Boston.

Bedürfnisfrage anerkennt und daß man Ersprieß-
liches von den eingeleiteten Echritten erwartet.

Bon einigen Mitgliedern eines Verbandsvereines
allerdings ist dem verbände die Berechtigung zum
Aufstellen einer Gebührenordnung abgesprochen
worden. Demgegenüber glaubt der Ausschuß be-
tonen zu müssen, daß ein verband, der Vereine
mit mehr als f? 000 Mitgliedern umfaßt, sich für
durchaus befugt erachten muß, solche fragen anzu-
schneiden und einer gedeihlichen Lösung entgegenzu-
führen. Der verband darf sich gerade vermöge
seiner Zusammensetzung als Vertreter des deutschen
Aunstgewerbes ansehen. Als solcher hat er die
Pflicht, nicht nur augenblicklich bestehende Miß-
verhältnisse zu beseitigen, sondern vorauszuschauen,
heraufsteigende Mißstände, heranreifende Bedürfnisse
vorherzusehen und ihnen mit entsprechenden Maß-
nahmen zu begegnen.

Es würde dein Ausschüsse erwünscht sein, wenn
sich der Delegiertentag diesen Ausführungen auch
heute wieder anschließen wollte, nachdem er es bereits
iin Vorjahre durch Einsetzen des Ausschusses grund-
sätzlich getan hat.

Bei Beratung des Entwurfes zur Gebühren-
ordnung hat sich weiterhin in den Verbandsvereinen
herausgestellt, daß der verband auch einem anderen
Mißstande noch entgegentreten würde, wenn er dar-
auf hinwirken wollte, daß die Gewohnheit, Ent-
wurfsskizzen bei öffentlichen Verdingungen kostenfrei
zu verlangen, ein Ende findet. Es erscheint als
Aufgabe des Verbandes, darüber zu beraten, wie
gegen diesen Mangel einzuschreiten ist.

Endlich hat sich aus den Beratungen der Ver-
bandsvereine noch ergeben, daß cs angezeigt ist, auf
eine andere Regelung des kunstgewerblichen Each-
verständigenwesens hinzuwirken, derart, daß Gerichts-
sachverständige einerseits für kunstgewerbliche Aus-
führungen ernannt werden.

Das sind im wesentlichen die drei Hauptpunkte,
die sich chus den Beratungen der Verbandsvereine
als allgemeine Ergebnisse folgern lassen. Neben sie
treten die besonderen Ergebnisse für die Gebühren-

ordnung. Nach eingehender Prüfung aller von den
Verbandsvereinen eingelaufenen Äußerungen ist der
Ausschuß einstimmig zu folgenden Vorschlägen ge-
langt: s. Der Gedanke der Gebührenordnung ist in
der Form von Grundsätzen für die Berechnung kunst-
gewerblicher Entwürfe als sogenannte Eisenacher
(Ordnung aufrecht zu erhalten. 2. Diesen Grund-
sätzen ist eine möglichst einfache Fassung zu geben.
Diese hat der Ausschuß ausgearbeitet und legt sie
dem Delegiertentage vor.

Der Gebührenausschuß bittet den Delegiertentag,
er wolle folgenden Anträgen und Äußerungen zu-
stimmen:

a) Der Delegiertentag erachtet sich als befugt
und verpflichtet, solche und ähnliche Fragen
des deutschen Aunstgewerbes, wie sie hier
vorliegen, einer gedeihlichen Lösung entgegen-
zuführen.

t>) Er erachtet es als feine Aufgabe, der Frage
näher zu treten, wie der Gewohnheit, für
öffentliche Verdingungen Entwurfsskizzen
kostenfrei zu verlangen, wirksam zu steuern
sei. Des weiteren beantragt der Ausschuß:

c) Der Delegiertentag tritt den Grundsätzen für
die Berechnung kunstgewerblicher Entwürfe
(Eisenacher (Ordnung) in der vorgeschlagenen
Fassung bei.

Der Verbandstag genehmigte die Anträge a und
b ohne Besprechung einstimmig, dagegen unterlagen
die Grundsätze zunächst einer eingehenden Besprechung,
an der sich Geheimer Regierungsrat Dr.-ing. kher-
mann Muthesius, Berlin, Direktor Professor
ksoffacker, Aarlsruhe, pofmalermeister Hans
Rumsch, Breslau, Bijouteriefabrikant Wilhelm
Stöffler, Pforzheim, Hufjuwelier Lameyer,
Hannover, Möbelfabrikant Wallheinecke, Han-
nover, Möbelfabrikant Lademann, Berlin, Pro-
fessor Pfeifer, München beteiligten. Die Para-
graphen der Grundsätze wurden einzeln nacheinander
besprochen und angenonimen in der vom Ausschuß
vorgeschlagenen Fassung. Nur in Paragraph 2
wurde ein Wort eingeschoben und einer von den

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