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„DIE KUNSTWELT", III. Jahrgang, Beilage zu 1. November-Heft 1913

MITTEILUNGEN DES VERBANDES

JETZIGER UND EHEMALIGER STUDIERENDER
AN DEUTSCHEN KUNSTGEWERBESCHULEN

7 i
SCHRIFTLEITUNG: STEPHAN STEINLEIN / MÜNCHEN 23 / BIEDERSTEINSTRASSE 1
VERBANDSVORSITZ: ARTHUR DEMMER / DORTMUND / MÄRKISCHE STRASSE 119
VERBANDSKASSE: G. ADOLF LÖTTGEN / ELBERFELD / HUMBOLDSTRASSE 24

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1913 No.4

ZUR GRÜNDUNG
EINER ORTSGRUPPE BERLIN.

Die mehrfach angeregte, zuletzt von unserem
Bundesbruder Böhme-Hildesheim teilweise vor-
bereitete Gründung einer Ortsgruppe Berlin, die
alle in Berlin und Vororten weilenden Mitglieder
vereinigen soll, ist in greifbare Nähe gerückt. Es
hat sich ein Ausschuß gebildet, der die erforder-
lichen Arbeiten übernommen hat. Die Geschäfte
leitet vorläufig als Vorsitzender: Herr Maler
Gustav Tischer, Berlin-Lichterfelde, Ringstr. 71, II,
als Schriftführer: Herr Adolf Chrißmann, Berlin
NW. 21, Bundesratsufer 6. Damit die Vor-
arbeiten eifrig betrieben werden können, bitten
wir unsere Vereine, Herrn Chrißmann die Adressen
ihrer in Berlin oder Vororten wohnhaften Mit-
glieder baldigst mitzuteilen. Gleichfalls bitten wir
diese Mitglieder, sich aus eigenem Antriebe mit
Herrn Chrißmann in Verbindung setzen zu wollen.

Ebenfalls möchten wir nicht verfehlen, darauf
hinzuweisen, daß nach den neuen Satzungen, aus
denen wir nachstehend einen Auszug veröffent-
lichen, um sie weiteren Kreisen bekannt zu geben,
die Aufnahme von Einzelmitgliedern in unsern
Verband unter einigen Voraussetzungen statthaft
ist. Dort, wo unser Verband bisher nicht be-
kannt war, bitten wir Ziel und Zweck desselben
zu prüfen und zu uns in nähere Beziehungen zu
treten.

Die Verbandsvorstandschaft.
Arthur Demmer.

Auszug aus den
vom 19. Verbandstage neuberatenen Satzungen.

Der Verband jetziger und ehemaliger Studie-
render an deutschen Kunstgewerbeschulen wurde
am 2. Februar 1895 zu Stuttgart-Degerloch ge-
gründet. Er bezweckt, möglichst im Anschluß
an die Kunstgewerbe- und Handwerkerschulen
und anerkannten Fachschulen, den Zusammen-
schluß kunstgewerblicher Vereine zur Pflege der
Kunst und des Kunstgewerbes, Unterhaltung

freundschaftlicher Beziehungen und wirtschaft-
liche Förderung.

Die Mittel hierzu sind: ständiger Schriftwechsel,
Austausch voa Mitteilungen über gesammelte
Erfahrungen, Zusammenkünfte und gemeinsame
Veranstaltungen von benachbarten Vereinen, Ver-
anstaltung von Verbandswettbewerben, Abhaltung
von möglichst alle Jahre stattfindenden Verbands-
tagen, Beschickung der mit diesen verbundenen
Ausstellungen, Herausgabe von Verbandsmittei-
lungen, gemeinsame Unternehmen zur wirtschaft-
lichen Förderung.

Der Verband wird gebildet von den im An-
schluß an die betreffenden Schulen gebildeten
Verein jetziger und ehemaliger Studierender und
einer allgemeinen Gruppe, die von solchen jetzi-
gen und ehemaligen Studierenden gebildet wird,
welche keinem Verbandsverein angehören können.
Benachbarte Vereine können Bezirksgruppen
bilden.

Die Aufnahme von Vereinen erfolgt auf schrift-
lichen Antrag durch Abstimmung der Verbands-
vereine mit % Mehrheit. — Bei Aufnahme von
jetzigen und ehemaligen Studierenden als Einzel-
mitglieder ist nachzuweisen, daß von dem An-
tragsteller eine Kunstgewerbe-, Handwerkerschule
oder gleichbedeutende Anstalt als Tagesvollschüler
besucht wird oder besucht worden ist und er
keinem Verbandsverein angehören kann. Die
Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag, nach-
dem der Name des Antragstellers in der Ver-
bandszeitschrift veröffentlicht worden ist und von
keinem Verbandsverein innerhalb 14 Tagen ein
Einspruch erhoben worden ist.

Der Austritt kann nur zum Schlüsse des
Rechnungsjahres erfolgen, nachdem derselbe min-
destens 1U Jahr vorher unter Angabe der Gründe
der Vorstandschaft schriftlich mitgeteilt worden
ist und etwa rückständige Verpflichtungen an die
Verbandskasse geregelt sind.

Vereine und die allgemeine Gruppe bis 100
Mitglieder haben 1 Stimme, von 100—200 Mit-
gliedern 2 Stimmen, über 200 Mitglieder 3 Stimmen.
Die Vorstandschaft hat 1 Stimme. Das Stimm-
 
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