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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 2.1959

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Nr. 4
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Hugenroth, Hermann: Das Düsseldorfer Ministerpräsidentenabkommen vom 17. Februar 1955 und seine Auswirkungen für den altsprachlichen Unterricht in Nordrhein-Westfalen
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https://doi.org/10.11588/diglit.32957#0053
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Mitteilungsblatt

2. JAHRGANG ■ NR. 4
DEZEMBER 1959

DES DEUTSCHEN ALTPHILOLOGENVERBANDES

Unier Mitwirkung von OStD. Leggewie und Stud. Prof. Dr. Pfister herausgegeben
von OStR. Dr. Illig (Kiel, Clausewitzstraße 14)

INHALT
Hermann Hugenroth

Das Düsseldorfer Abkommen und seine Auswir-
kungen auf den altsprachlichen Unterricht inNRW
Otto Leggewie
Zeitschriftenschau
Karl Liebenwein

Zur Lage der österreichischen Mittelschulen

Herausgeber
Pressenotizen
Raimund Pfister
Neuerscheinungen

Aus der Arbeit anderer Verbände

hier: ADNV

Hinweise

Das Düsseldorfer Ministerpräsidentenabkommen vom
17. Februar 1955 und seine Auswirkungen für den
altsprachlichen Unterricht in Nordrhein-Westfalen

von Oberstudiendirektor Hermann Hugenroth, Münster/W.

Yorbemerkung des Hrsg.: Dieser Beitrag, für den auch an dieser Stelle dem Ver-
fasser sehr herzlich gedankt sei, gibt die Vorgeschichte eines bedeutsamen Erlasses des
Kultusministers von NR¥ v. 17. 12. 58, charakterisiert ihn kulturpolitisch und weist
seine praktischen Folgen für den altspr. Unterricht nach. Der Erlaß ändert einen vorher-
gehenden, nämlich den ,2. Durchführungserlaß' für NR¥ v. 18. 2. 57 in entscheidenden
Punkten ab; ein ,Nichtamtlicher Teil' rechtfertigt das. — Der Erlaß und seine sachliche
Begründung sind schulpolitisch aufschlußreich - auch für Leser in anderen Ländern.
Beides wird daher vollinhaltlich (aber ohne Formalien und ,Beispiele‘) hier zunächst
abgedruckt.

Düsseldorf d. 17. 12. 58

Betr.: Durchführung des (Düsseldorfer) Abkommens usw.

hier: Abänderung des 2. Durchführungserlasses usw.

Bez.: Rd.Erl. d. KM. v. 18. 2. 1957
Nach meinem o. b. Erlaß

a) miissen neuspr. und math.-naturw. Jungengymnasien (Züge), die mit altspr. Gym-
nasien (Zügen) gekoppelt sind, sofern sie einzige höhere Jungenschulen am Ort
sind, 1 und

b) können neuspr. und math.-naturw. Jungengymnasien mit zwei oder mehr voll aus-
gebauten Zügen

1 Anm. d. Red.: Das bedeutete für NRW, daß viele Anstalten eine Sexta mit be-
stehendem grundständigen Latein auf Englisch umstellen mußten.

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