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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 3.1960

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Nr. 4
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Ehrung von Oberstudiendirektor a. D. Dr. Bernhard Kock
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Auflockerung der Oberstufe
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https://doi.org/10.11588/diglit.33058#0033
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Mitteilimgsblatt

3, ]AHRGANG ■ Nr.

DEZEMBER 1960

DES DEUTSCHEN ALTPHILOLOGEN VERB ANDE S

Unter Mitwirkung von OSiD. Leggewie und Stud. Prof. Dr. Pfister herausgegeben
von OStR. Dr. Schwen (Hambach, Weinstraße, Dr.-Wirth-Straße 15)

INH ALT 3. Kay Hansen für Hamburg - 4. Gerhard Krü-

Ehrung von Oberstudiendirektor a. D. Bernhard f er f« T 5' Hermcl nn H^ßenroth

Kock. für Nordrhem-Westfalen - 6. reter re/iL tur

Berichte der Landesverbände zum Problem „Auf- Rheinland-Pfalz-7. Herbert Liebing für Schles-

lockerung der Oberstufe“: 1. Emil Sieß fiir Ba- wig-Holstem
den-Wiirttemberg-2. Ludwig Voit für Bayern- Nachwort der Redaktion

Ehrung von Oberstudiendirektor a.D. Dr.Bernhard Kock

Am 15. September 1960 wurde dem Ehrenvorsitzenden des Deutschen Alt-
philologenverbandes, Herrn Oberstudiendirektor Dr. Bernhard Kock, Duisburg,
in Anerkennung seiner Verdienste um die höhere Schule das Bundesverdienst-
kreuz verliehen. Der Vorsitzende hat Herrn Oberstudiendirektor Dr. Kock die
herzlichsten Glückwünsche des Verbandes übermittelt.

Auflockerung der Oberstufe

„Auflockerung der Oberstufe“, seit langem bei den für die höhere Schule ver-
antwortlichen Stellen ein ernsthaft bedachtes Problem, sollte - so wurde im
Sommer geplant - Thema dieser und gegebenenfalls der folgenden Nummer des
Mitteilungsblattes sein. Daß - durch die Kulturhoheit der Bundesländer bedingt -
sich innerhalb der letzten Jahre recht verschiedene Formen der Oberstufe ent-
wickelt haben, ist bekannt; wie sehr Latein und Griechisch davon betroffen
sind, zeigen Lehrpläne und Stundentafeln. Um den Mitgliedern Einblick in diese
betrübliche Vielfalt zu geben, waren die einzelnen Landesverbände um Bericht
für ihr Land gebeten. Nur so schien sich eine allgemeine Teilnahme an weiteren
gemeinsamen Überlegungen zu ermöglichen.

Solchem Planen tritt nun der Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultus-
minister vom 29./30. September 1960 in Saarbrücken über die „Rahmenverein-
barung zur Ordnung des Unterrichts auf der Oberstufe der Gymnasien“ ent-
gegen. Bei näherer Betrachtung jedoch zeigt sich, daß dieser „Rahmen“ für
manche Entscheidung Platz läßt; und wie beim „Rahmenplan“ steht zu erwar-
ten, daß innerhalb der höheren Schule eine lebendige Diskussion in Gang kommt.

Gerade deshalb erscheint es nunmehr besonders sinnvoll, die eingegangenen
Berichte zu veröffentlichen, um Einblick in die Voraussetzungen zu gewähren,
die von den einzelnen Ländern her für diese Rahmenvereinbarung gegeben
waren, wo neue Wege beschritten wurden, warum diese nicht mehr aufgegeben
werden können und welche Bedenken sich aus den bisherigen Ansätzen zeigen.

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