Viertes Capitel.
Ueber die zwei Grunclrichtimgen
der theoretischen F orschung überhaupt und jener auf dem
Gebiete der Volkswirthschaft insbesondere.
Ueber die Meinung, dass es nur Eine Richtung der theoretischen
Forschung gebe. — Ueber die realistisch-empirische Richtung der
theoretischen Forschung und ihre Vorzüge. — Dass sie ungeeignet sei, zu
strengen Gesetzen, zu sog. „Naturgesetzen“ der Erscheinungen zu führen. —
Natur und Arten der theoretischen Erkenntnisse, zu welchen sie zu führen
vermag. — Die realistisch-empirische Richtung der theoretischen Forschung
auf dem Gebiete der Volkswirthschaft. — Ueber die exacte Richtung der
theoretischen Forschung überhaupt. — Ziel und erkenntniss-theoretische
Grundlage derselben. — Die exacte Richtung der theoretischen Forschung
in den Socialwissenschaften im allgemeinen und in der Volkswirthschafts-
lehre insbesondere. — Eine exacte Theorie bietet uns ihrer Natur nach
stets nur das Verständniss einer besonderen Seite der Erscheinungen. —
Die exacte Nationalökonomie vermag uns nur das theoretische Verständniss
der wirthschaftlichen Seite der Socialphänomene zu verschaffen. —
Nur die Gesammtheit der exacten Socialwissenschaften vermöchte uns das
exacte Verstähdniss der Socialphänomene, oder eines bestimmten Theiles
derselben, in ihrer vollen empirischen Wirklichkeit, zu eröffnen.
In dem zweiten Buche soll das Wesen des „historischen
Gesichtspunktes“ in der Politischen Oekonomie oder, richtiger
gesagt, der Einfluss geschildert werden, welchen die Thatsache,
dass die volkswirtschaftlichen Phänomene Entwickelungen
aufweisen, auf die theoretischen und praktischen Wissen-
schaften von der Volkswirthschaft und die Natur ihrer Wahr-
heiten übt. Ehe wir jedoch an die Lösung dieser Aufgabe
Ueber die zwei Grunclrichtimgen
der theoretischen F orschung überhaupt und jener auf dem
Gebiete der Volkswirthschaft insbesondere.
Ueber die Meinung, dass es nur Eine Richtung der theoretischen
Forschung gebe. — Ueber die realistisch-empirische Richtung der
theoretischen Forschung und ihre Vorzüge. — Dass sie ungeeignet sei, zu
strengen Gesetzen, zu sog. „Naturgesetzen“ der Erscheinungen zu führen. —
Natur und Arten der theoretischen Erkenntnisse, zu welchen sie zu führen
vermag. — Die realistisch-empirische Richtung der theoretischen Forschung
auf dem Gebiete der Volkswirthschaft. — Ueber die exacte Richtung der
theoretischen Forschung überhaupt. — Ziel und erkenntniss-theoretische
Grundlage derselben. — Die exacte Richtung der theoretischen Forschung
in den Socialwissenschaften im allgemeinen und in der Volkswirthschafts-
lehre insbesondere. — Eine exacte Theorie bietet uns ihrer Natur nach
stets nur das Verständniss einer besonderen Seite der Erscheinungen. —
Die exacte Nationalökonomie vermag uns nur das theoretische Verständniss
der wirthschaftlichen Seite der Socialphänomene zu verschaffen. —
Nur die Gesammtheit der exacten Socialwissenschaften vermöchte uns das
exacte Verstähdniss der Socialphänomene, oder eines bestimmten Theiles
derselben, in ihrer vollen empirischen Wirklichkeit, zu eröffnen.
In dem zweiten Buche soll das Wesen des „historischen
Gesichtspunktes“ in der Politischen Oekonomie oder, richtiger
gesagt, der Einfluss geschildert werden, welchen die Thatsache,
dass die volkswirtschaftlichen Phänomene Entwickelungen
aufweisen, auf die theoretischen und praktischen Wissen-
schaften von der Volkswirthschaft und die Natur ihrer Wahr-
heiten übt. Ehe wir jedoch an die Lösung dieser Aufgabe