Zweites Capitel.
Dass die historische Schule deutscher Volkswirte
den massgebenden Reformgedanken der historischen
Juristenschule verkannt hat und sich nur missver-
ständlicher Weise für eine historische im Sinne der
letzteren hält.
1.
Was Adam Smith und selbst denjenigen seiner Schüler,
welche die Politische Oekonomie am erfolgreichsten fortge-
bildet haben, thatsächlich zum Vorwurfe gemacht werden kann,
ist nicht die Verkennung der selbstverständlichen Bedeutung
des Geschichtsstudiums für den Politiker und des ebenso
selbstverständlichen Grundsatzes, dass verschiedenen zeitlichen
und örtlichen Verhältnissen der Volkswirthschaft auch ver-
schiedene wirthschaftliche Institutionen und Regierungsmass-
regeln entsprechen, sondern ihr mangelhaftes Verständniss für
die auf unreflectirtem Wege entstandenen gesellschaftlichen
Institutionen und die Bedeutung der letzteren für die Volks-
wirtschaft, die der Hauptsache nach auch in ihren Schriften
hervortretende Meinung, die Institutionen der Volkswirthschaft
seien durchweg das beabsichtigte Product des Gemeinwillens
der Gesellschaft als solcher, Ergebnisse der ausdrücklichen
Uebereinkunft der Gesellschaftsglieder oder der positiven
Gesetzgebung. In dieser einseitig pragmatischen Anschauung
Dass die historische Schule deutscher Volkswirte
den massgebenden Reformgedanken der historischen
Juristenschule verkannt hat und sich nur missver-
ständlicher Weise für eine historische im Sinne der
letzteren hält.
1.
Was Adam Smith und selbst denjenigen seiner Schüler,
welche die Politische Oekonomie am erfolgreichsten fortge-
bildet haben, thatsächlich zum Vorwurfe gemacht werden kann,
ist nicht die Verkennung der selbstverständlichen Bedeutung
des Geschichtsstudiums für den Politiker und des ebenso
selbstverständlichen Grundsatzes, dass verschiedenen zeitlichen
und örtlichen Verhältnissen der Volkswirthschaft auch ver-
schiedene wirthschaftliche Institutionen und Regierungsmass-
regeln entsprechen, sondern ihr mangelhaftes Verständniss für
die auf unreflectirtem Wege entstandenen gesellschaftlichen
Institutionen und die Bedeutung der letzteren für die Volks-
wirtschaft, die der Hauptsache nach auch in ihren Schriften
hervortretende Meinung, die Institutionen der Volkswirthschaft
seien durchweg das beabsichtigte Product des Gemeinwillens
der Gesellschaft als solcher, Ergebnisse der ausdrücklichen
Uebereinkunft der Gesellschaftsglieder oder der positiven
Gesetzgebung. In dieser einseitig pragmatischen Anschauung