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Menger, Carl
Untersuchungen über die Methode der Socialwissenschaften, und der Politischen Oekonomie insbesondere — Leipzig: Verlag von Duncker & Humblot, 1883

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https://doi.org/10.11588/diglit.69470#0268

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Anhang I.
Ueber das Wesen der Volkswirthschaft.

Nicht nur von jeder Menschengemeinschaft getrennte Individuen,
sondern auch die Glieder eines Volkes können die Erscheinung
isolirter Wirthschaftena28) aufweisen, wofern sie nämlich — was
auch sonst ihre Beziehungen zu einander sein mögen — in keinem
Güterverkehr mit einander stehen. Dass unter solchen Umständen
keine „Volkswirthschaft“ im gemeinen Sinne dieses Wortes vor-
handen sein würde, bedarf kaum der Bemerkung-, jedenfalls würde
der obige Ausdruck, wenn in diesem Falle überhaupt statthaft, nur
die Summe der Individualwirthschaften in einem Volke im Gegen-
satz zu den einzelnen Wirthschaften dieser Art bezeichnen.
Wo immer dagegen die Glieder eines Volkes in .wÄrthschaft-
lichen Verkehr mit einander treten, dort gewinnt der Begriff der
„Volkswirthschaft“ bereits eine nicht unwesentlich verschiedene Be-
deutung. Zwar kann auch hier von einer Volkswirthschaft im
eigentlichen, im strengen Verstände des Wortes nicht die Rede
sein. Eine solche wäre vorhanden, wenn (wie z. B. in den geplanten

128) Der Begriff der Wirthschaft wird von einer Reihe volks-
wirthschaftlicher Schriftsteller in zu weitem Sinne gefasst, indem von den
einen jede auf die Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse gerichtete
Thätigkeit (Leibesbewegung! Besichtigung von Kunstwerken! u. s. f.), von
anderen neben der Production und Vertheilung auch die Consumtion
der Güter als Acte der Wirthschaft aufgefasst werden. In Wahrheit ist
nur die auf die mittelbare und unmittelbare Deckung ihres Güterbedarfes
gerichtete vorsorgliche Thätigkeit der Menschen als Wirthschaft zu be-
trachten, während dieActe~def~eTgentlichen Güterconsumtion an sich nicht
unter den Begriff derselben fallen.
 
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