Anhang V.
Dass auf dem Gebiete der Menschheitserscheimiiigen
exacte Gesetze (sog. „Naturgesetze“) unter den näm-
lichen formalen Voraussetzungen erreichbar sind, wie
auf jenem der Naturerscheinungen.
Keine Meinung ist unter den Socialphilosophen verbreiteter,
als jene, dass wohl auf dem Gebiete der Natur-, nicht aber auch
auf jenem der Menschheits - Erscheinungen exacte Gesetze (sog.
Naturgesetze) herrschen, beziehungsweise dass wohl auf dem ersteren,
nicht aber auch auf dem letzteren exacte Theorien erreichbar seien.
Begründet wird diese Meinung einerseits dadurch, dass wohl auf
dem Gebiete der Natur streng typische Phänomene beobachtet
werden können (z. B. die einfachsten Elemente der Chemie, die
elementarsten Agentien der Physik u. s. f.), auf dem Gebiete der
Menschheitserscheinungen dagegen schon die Complication dieser
letzteren (von dem Momente ihrer Entwickelung ganz abgesehen!)
den streng typischen Charakter und somit auch die Möglichkeit
exacter Gesetze derselben ausschliesse; andererseits aber dadurch,
dass die Erscheinungen der Natur ausschliesslich mechanisch——
wirkenden Kräften folgen, während in den Menschheitserscheinungen
das Willensmoment eine entscheidende Rolle spiele.
In dieser Argumentation liegt nun aber eine Reihe funda-
mentaler Irrthümer. Dass die realen Menschheitserscheinungen
nicht streng typisch sind und dass schon aus diesem Grunde, über-
dies aber auch noch in Folge der Willensfreiheit des Menschen,
welche als praktische Kategorie zu negiren, uns selbstverständlich
17*
Dass auf dem Gebiete der Menschheitserscheimiiigen
exacte Gesetze (sog. „Naturgesetze“) unter den näm-
lichen formalen Voraussetzungen erreichbar sind, wie
auf jenem der Naturerscheinungen.
Keine Meinung ist unter den Socialphilosophen verbreiteter,
als jene, dass wohl auf dem Gebiete der Natur-, nicht aber auch
auf jenem der Menschheits - Erscheinungen exacte Gesetze (sog.
Naturgesetze) herrschen, beziehungsweise dass wohl auf dem ersteren,
nicht aber auch auf dem letzteren exacte Theorien erreichbar seien.
Begründet wird diese Meinung einerseits dadurch, dass wohl auf
dem Gebiete der Natur streng typische Phänomene beobachtet
werden können (z. B. die einfachsten Elemente der Chemie, die
elementarsten Agentien der Physik u. s. f.), auf dem Gebiete der
Menschheitserscheinungen dagegen schon die Complication dieser
letzteren (von dem Momente ihrer Entwickelung ganz abgesehen!)
den streng typischen Charakter und somit auch die Möglichkeit
exacter Gesetze derselben ausschliesse; andererseits aber dadurch,
dass die Erscheinungen der Natur ausschliesslich mechanisch——
wirkenden Kräften folgen, während in den Menschheitserscheinungen
das Willensmoment eine entscheidende Rolle spiele.
In dieser Argumentation liegt nun aber eine Reihe funda-
mentaler Irrthümer. Dass die realen Menschheitserscheinungen
nicht streng typisch sind und dass schon aus diesem Grunde, über-
dies aber auch noch in Folge der Willensfreiheit des Menschen,
welche als praktische Kategorie zu negiren, uns selbstverständlich
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