Overview
Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Menger, Carl
Untersuchungen über die Methode der Socialwissenschaften, und der Politischen Oekonomie insbesondere — Leipzig: Verlag von Duncker & Humblot, 1883

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.69470#0280

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
244

Anhang II.

„Entwickelungsgesetze“, „Gesetze der grossen Zahlen“ u. s. f.zu unter-
scheiden. Verwirrend und überflüssig ist demnach die nicht unge-
wöhnliche Ausdrucks weise, wonach von Naturgesetzen der
Socialerscheinungen überhaupt und der Volkswirthschaft insbesondere
gesprochen wird, während doch Naturgesetze sich in Wahrheit nur
auf Naturerscheinungen zu beziehen vermögen und in dem obigen
Falle von exacten Gesetzen der Socialerscheinungen bez. der
Volkswirthschaft im Gegensätze zu den bloss empirischen Ge-
setzen die Rede sein sollte.
Die Auffassung der sog. „Naturgesetze“ der Erscheinungen als
„Ausdruck für die elementare, constante, in allen einzelnen Fällen
als Grundform erkennbare Wirkungsweise von Kräften“ mag man
mit J. St. Mill und R ü m e 1 i n immerhin gelten lassen, da sie den
Gegensatz zwischen den „empirischen“ und den „exacten“ Gesetzen der
Erscheinungen kennzeichnet und die Verwechslung der beiden obigen
Gruppen von wissenschaftlichen Erkenntnissen ausschliesst. Rümelin
hat sich ein entschiedenes Verdienst um die Methodik der Social-
wissenschaften in Deutschland erworben, indem er die methodischen
Errungenschaften der neueren englischen Logik dem Verständnisse
der deutschen Socialforscher nahe zu bringen und der leichtfertigen
Verwechslung der exacten Gesetze der Erscheinungen und der auf
realistisch-empirischem Wege gewonnenen theoretischen Erkenntnisse
ein Ende zu machen suchte. Für die theoretische Volkswirtschafts-
lehre ist sein Begriff des „Gesetzes“ indess viel zu enge, da diese
Wissenschaft nach ihrer heutigen Auffassung, wie bereits an anderer
Stelle (S. 50) hervorgehoben wurde, nicht nur die exacten, sondern
auch die empirischen Gesetze, ja mannigfache Arten dieser letzteren,
und nicht nur die elementaren, sondern auch die abgeleiteten
Regelmässigkeiten im generellen Zusammenhänge der volkswirt-
schaftlichen Erscheinungen zu erforschen und darzustellen hat.
 
Annotationen