266 Anhang VI.
dass die formale Natur derselben keine andere, als jene der Gesetze
aller übrigen exacten Wissenschaften und der exacten Natur-
wissenschaften insbesondere ist149). Auch der Vorwurf, dass diese
Gesetze einen unempirischen Charakter aufweisen und alle jene
Einwände, welche die einseitigen Anhänger der empirisch-realistischen
Richtung der theoretischen Socialforschung gegen dieselben erheben,
beweisen nur, wie sehr die hier in Rede stehenden Socialphilosophen
das wahre Wesen der exacten Forschung auf dem Gebiete dei’
Socialerscheinungen verkennen.
149) Anhang V, S. 260.
dass die formale Natur derselben keine andere, als jene der Gesetze
aller übrigen exacten Wissenschaften und der exacten Natur-
wissenschaften insbesondere ist149). Auch der Vorwurf, dass diese
Gesetze einen unempirischen Charakter aufweisen und alle jene
Einwände, welche die einseitigen Anhänger der empirisch-realistischen
Richtung der theoretischen Socialforschung gegen dieselben erheben,
beweisen nur, wie sehr die hier in Rede stehenden Socialphilosophen
das wahre Wesen der exacten Forschung auf dem Gebiete dei’
Socialerscheinungen verkennen.
149) Anhang V, S. 260.