Anhang VIII.
287
nisse bringen, um durch die so erweiterte Erkenntniss dem Gesetz-
geber eine neue Handhabe bei Ausübung seines hohen Berufs zu
gewähren. Niemals aber, und dies ist der principielle Gesichts-
punkt in der obigen Frage, darf die Wissenschaft darauf verzichten,
auch solche Institutionen, welche auf „organischem Wege“ ent-
standen sind, in Rücksicht auf ihre Zweckmässigkeit zu prüfen
und dieselben, wenn eine sorgfältige Untersuchung dies erfordert,
nach Massgabe der wissenschaftlichen Einsicht und der vorhandenen
praktischen Erfahrungen umzugestalten und zu verbessern. Kein
Zeitalter darf auf den „Beruf“ hierzu verzichten.
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nisse bringen, um durch die so erweiterte Erkenntniss dem Gesetz-
geber eine neue Handhabe bei Ausübung seines hohen Berufs zu
gewähren. Niemals aber, und dies ist der principielle Gesichts-
punkt in der obigen Frage, darf die Wissenschaft darauf verzichten,
auch solche Institutionen, welche auf „organischem Wege“ ent-
standen sind, in Rücksicht auf ihre Zweckmässigkeit zu prüfen
und dieselben, wenn eine sorgfältige Untersuchung dies erfordert,
nach Massgabe der wissenschaftlichen Einsicht und der vorhandenen
praktischen Erfahrungen umzugestalten und zu verbessern. Kein
Zeitalter darf auf den „Beruf“ hierzu verzichten.