Die Beziehung von Fürstin und Fürst
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sich ihrer Verheiratung zu widersetzen. Denn die Eheanbahnung für hochadelige
Kinder erfolgte in der Regel schon kurz nach der Geburt bis zu einem Lebensalter
von 10 Jahren.26 Mädchen wurden im Alter von 12 Jahren und Jungen mit 14 Jahren
heiratsfähig. Das übliche Heiratsalter lag bei Frauen vom 14. bis 17. Jahrhundert
zwischen 12 und 18 Jahren. Adelige Männer waren dagegen bei ihrer ersten Verhei-
ratung häufig schon älter als 20 Jahre und durchschnittlich fünf bis zehn Jahre älter
als ihre Frauen.27
Die vertragliche Absicherung einer feudalen Ehe war aufgrund ihrer politi-
schen Bedeutung zwingend notwendig und erforderte lange, diplomatische Ver-
handlungen.28 Ein Eheversprechen besaß zwar eine hohe Verbindlichkeit, trotzdem
mündeten Verlobungen nicht immer in eine Ehe, sondern konnten aufgelöst wer-
den, z. B. wenn sich machtpolitische Konstellationen änderten oder sich eine für das
Herrscherhaus vorteilhaftere Verbindung ergab. Dann wurden neue Verhandlun-
gen über ein vielversprechenderes Bündnis geführt. Wenn eine Frau allerdings
mehrfach versprochen und trotzdem keine Ehe zustande gekommen war, konnte
das zum einen ihren Ruf schädigen und zum anderen führte es zu einem höheren
Heiratsalter, so dass manche adelige Frauen älter als 20 Jahre waren, wenn sie zum
ersten Mal verheiratet wurden.29
In der mittelalterlichen Gesellschaft und besonders im Hochadel ließ die starke
Einbindung des Einzelnen im und seine Verpflichtung gegenüber dem Familienver-
band, bzw. gegenüber der Dynastie, die Loyalität und Solidarität verlangte und
Abhängigkeiten schuf, nur wenig Raum für eine individuelle Lebensgestaltung
oder persönliche Freiheiten.30 Dies trifft in besonderem Maße auf hochadelige
Frauen zu. So wird besonders in »der sozial- und verfassungsgeschichtlich arbei-
tenden Adelsforschung (...) ihre Funktionalisierung im Dienst des Familieninteres-
ses betont und hervorgehoben,« wodurch sie als »weitgehend rechtlose Opfer der
Heiratspolitik ihrer Väter«31 erscheinen. Hochadelige Männer hatten immerhin die
Möglichkeit, z. B. wenn sie zum ersten Mal verwitwet oder bereits regierender Fürst
waren, beim Eingehen einer zweiten Ehe ihre Partnerin in einem gewissen Maße
26 Anderson/Zinsser, Geschichte (wie Anm. 20), S. 361f; Spiess, Brautfahrt (wie Anm. 20), S. 19
weist darauf hin, dass Ehevereinbarungen für Kinder unter 10 Jahren durchaus sinnvoll sein
konnten, wenn man sie »unter dem Aspekt der Überwindung von Fremdheit« betrachtet. Denn
»diese Fürstenkinder wurden schon im Alter von drei bis zehn Jahren in das Land ihres künfti-
gen Ehepartners gebracht und mit Sprache und Sitten ihrer künftigen Heimat vertraut
gemacht.« Vgl. dazu auch Claudia Opitz, Frauenalltag im Mittelalter. Biographien des 13. und
14. Jahrhunderts, 2. Aufl. (Ergebnisse der Frauenforschung 5), Weinheim/Basel 1987, S. 82-85.
27 Zum durchschnittlichen Heiratsalter hochadeliger Frauen gibt es in der Literatur divergierende
Angaben. Leah Otis-Cour, Lust und Liebe. Geschichte der Paarbeziehungen im Mittelalter,
Frankfurt a.M. 2000, S. 46 setzt es zwischen 16 und 18 Jahren an. Anderson/Zinsser,
Geschichte (wie Anm. 20), S. 360, S. 366 geben das durchschnittliche Heiratsalter adeliger
Frauen vom 14. bis zum 17. Jahrhundert mit 12 Jahren an, laut Opitz, Frauenalltag (wie
Anm. 26), S. 77, S. 84 wurden adelige Mädchen im 13. Jahrhundert zwischen 12 und 14 Jahren
verheiratet.
28 Anderson/Zinsser, Geschichte (wie Anm. 20), S. 361 f; Bumke, Kultur (wie Anm. 18), S. 535f.
29 Anderson/Zinsser, Geschichte (wie Anm. 20), S. 366; Opitz, Frauenalltag (wie Anm. 26), S. 77;
Spiess, Brautfahrt (wie Anm. 20), S. 23.
30 Anderson/Zinsser, Geschichte (wie Anm. 20), S. 362; Opitz, Frauenalltag (wie Anm. 26), S. 86.
31 Rogge, Töchter (wie Anm. 7), S. 237.
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sich ihrer Verheiratung zu widersetzen. Denn die Eheanbahnung für hochadelige
Kinder erfolgte in der Regel schon kurz nach der Geburt bis zu einem Lebensalter
von 10 Jahren.26 Mädchen wurden im Alter von 12 Jahren und Jungen mit 14 Jahren
heiratsfähig. Das übliche Heiratsalter lag bei Frauen vom 14. bis 17. Jahrhundert
zwischen 12 und 18 Jahren. Adelige Männer waren dagegen bei ihrer ersten Verhei-
ratung häufig schon älter als 20 Jahre und durchschnittlich fünf bis zehn Jahre älter
als ihre Frauen.27
Die vertragliche Absicherung einer feudalen Ehe war aufgrund ihrer politi-
schen Bedeutung zwingend notwendig und erforderte lange, diplomatische Ver-
handlungen.28 Ein Eheversprechen besaß zwar eine hohe Verbindlichkeit, trotzdem
mündeten Verlobungen nicht immer in eine Ehe, sondern konnten aufgelöst wer-
den, z. B. wenn sich machtpolitische Konstellationen änderten oder sich eine für das
Herrscherhaus vorteilhaftere Verbindung ergab. Dann wurden neue Verhandlun-
gen über ein vielversprechenderes Bündnis geführt. Wenn eine Frau allerdings
mehrfach versprochen und trotzdem keine Ehe zustande gekommen war, konnte
das zum einen ihren Ruf schädigen und zum anderen führte es zu einem höheren
Heiratsalter, so dass manche adelige Frauen älter als 20 Jahre waren, wenn sie zum
ersten Mal verheiratet wurden.29
In der mittelalterlichen Gesellschaft und besonders im Hochadel ließ die starke
Einbindung des Einzelnen im und seine Verpflichtung gegenüber dem Familienver-
band, bzw. gegenüber der Dynastie, die Loyalität und Solidarität verlangte und
Abhängigkeiten schuf, nur wenig Raum für eine individuelle Lebensgestaltung
oder persönliche Freiheiten.30 Dies trifft in besonderem Maße auf hochadelige
Frauen zu. So wird besonders in »der sozial- und verfassungsgeschichtlich arbei-
tenden Adelsforschung (...) ihre Funktionalisierung im Dienst des Familieninteres-
ses betont und hervorgehoben,« wodurch sie als »weitgehend rechtlose Opfer der
Heiratspolitik ihrer Väter«31 erscheinen. Hochadelige Männer hatten immerhin die
Möglichkeit, z. B. wenn sie zum ersten Mal verwitwet oder bereits regierender Fürst
waren, beim Eingehen einer zweiten Ehe ihre Partnerin in einem gewissen Maße
26 Anderson/Zinsser, Geschichte (wie Anm. 20), S. 361f; Spiess, Brautfahrt (wie Anm. 20), S. 19
weist darauf hin, dass Ehevereinbarungen für Kinder unter 10 Jahren durchaus sinnvoll sein
konnten, wenn man sie »unter dem Aspekt der Überwindung von Fremdheit« betrachtet. Denn
»diese Fürstenkinder wurden schon im Alter von drei bis zehn Jahren in das Land ihres künfti-
gen Ehepartners gebracht und mit Sprache und Sitten ihrer künftigen Heimat vertraut
gemacht.« Vgl. dazu auch Claudia Opitz, Frauenalltag im Mittelalter. Biographien des 13. und
14. Jahrhunderts, 2. Aufl. (Ergebnisse der Frauenforschung 5), Weinheim/Basel 1987, S. 82-85.
27 Zum durchschnittlichen Heiratsalter hochadeliger Frauen gibt es in der Literatur divergierende
Angaben. Leah Otis-Cour, Lust und Liebe. Geschichte der Paarbeziehungen im Mittelalter,
Frankfurt a.M. 2000, S. 46 setzt es zwischen 16 und 18 Jahren an. Anderson/Zinsser,
Geschichte (wie Anm. 20), S. 360, S. 366 geben das durchschnittliche Heiratsalter adeliger
Frauen vom 14. bis zum 17. Jahrhundert mit 12 Jahren an, laut Opitz, Frauenalltag (wie
Anm. 26), S. 77, S. 84 wurden adelige Mädchen im 13. Jahrhundert zwischen 12 und 14 Jahren
verheiratet.
28 Anderson/Zinsser, Geschichte (wie Anm. 20), S. 361 f; Bumke, Kultur (wie Anm. 18), S. 535f.
29 Anderson/Zinsser, Geschichte (wie Anm. 20), S. 366; Opitz, Frauenalltag (wie Anm. 26), S. 77;
Spiess, Brautfahrt (wie Anm. 20), S. 23.
30 Anderson/Zinsser, Geschichte (wie Anm. 20), S. 362; Opitz, Frauenalltag (wie Anm. 26), S. 86.
31 Rogge, Töchter (wie Anm. 7), S. 237.