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was zur Gegenwehr dienlich/ anznordnen. Der Herzog sei schon in Germersheim
und Billigheim gewesen und habe dort Kriegsvvlk zur bessern Verteidigung gelassen.
Auch nach Lautern seien hundert fremde Hackenschützen unterwegs/ die er ersuche
nach Recht und Billigkeit unterznbringen. Gleichzeitig wolle man „der Stadt
Geschütz/ Kraut und Lot" (Pulver und Blei) besichtigen und was etwa fehle/ solle
aus Heidelberg zugesendet werden. Man wolle nut diesem Vorgehen der Stadt
nicht in „ihren Herfrachten Freiheit, Gerechtigkeit und Herrlichkeiten ein Abbruch
thun"/ sondern aus Rücksicht der Gefahren/ so der Stadt droheten, alle Vorkehrung
treffen. Gleichzeitig hätte der Herzog Befehl, die Musterung über die Bürger zu
halten/ diese sollten darum in ihrer Rüstung und Wehr morgen 1 Uhr aufs Schloß
rücken. Es wurden vom Rat alle Anordnungen mit untertänigem Dank an-
genommen und beschlossen/ dem Kriegsvolk „um ihren Pfennig allen freundlichen
Willen zu erzeigen"/ d. h. ums Geld alles zu liefern. Die Bürger sind/ heißt es
weiter im Protokoll/ in der Ordnung so viel ihrer einheimisch gewesen/ mit ihrer
Rüstung und Wehr um 300 und mehr stark aufs Schloß geführt worden, und
habe beiden jungen Herren die Rüstung Wohlgefallen. Es wurde den Wehr-
leuten */2 Ohm Wein verehrt. Jul. knchlcr, Kaiserslautern.
Mitteilungen aus dem Arschin der Stadt
Kaiserslautern.
VII.
Ein Erlaß des Pfalzgrafen Philipp von 1484/ Befreiung der Stadt Kaisers-
lantern'von Zoll betr., lautet in Auszug:
Wir Philipp vou Gottes Gnaden Pfalzgrave bei Ryne, Herzog von Bayern re.
bekennen und thnn kund offenbar mit diesem Brief, daß wir die Ehrsamen unser
lieben getreuen Bürgermeister, Rath und Burger zu Lutern von gnaden und treuer
Dienst(e) willen, (die) sie unsern Eltern, uns und der Pfalz gethan Han und noch
wohl thnn sollen und mögen, in künftigen Zyten gnädiglich gefryet (d. i. befreiet)
haben und fryen mit kraft dieses Briefs, vaß sie von aller und jeder Gewaare
(Ware), die sie gen Lutern führen und unter die Bürgerschaft verkaufen oder ver-
bruchen (verbrauchen), auch das sie heruß (heraus) führen in ihren Nutz geu Frankfort
oder anderswo zu vertreibe«, uns keinen Zoll an unsere Landzollen zu Agersheim
(Oggersheim), Lam(b)sheim und Wachenheim geben sollen, bis auf unser oder unser
Erben Wiederrufen ohn alles Gefehrd (Gefährde) — so befehlen und gebieten wir
allen iglichen (jeglichen) unsere Amtlüden (Amtsleuten), Zöllern und Unterthanen
an den egerührten (eheberührten) Enden, daß sie die Vorgenannten von Lutern
und das ihr (Ihre) aljo von unsern wegen Zoll fry und ungehindert fürgehen
lassen, doch wann sie das mit des Raths zu Lutern Briefen und Siegel für das
ihre versprechen (versichern) als sich gebührt, alles ungeverlich (ungefährlich) urkund
dieses Briefs re. Datum Heidelberg uff Sonntag vor 8anel ^utonion Tag*) anno
Domini 1484. (Kopie.) Dc. W. Medicus.
*) St. Antonius ist am 13. und Antonia am 14. Juni.
Zeitschriften- und Such erschau.
Mitteilungen des obrrhesjrscheu Grschichtsvereins. ileue Solge, sechster Band
Gießen, Kommissionsverlag von Emil Roth. Eine vorzügliche Veröffentlichung mit folgendem
Inhalt: Lucius, Zur Geschichte Lisbergs 1600—1800 Lenser, L T. Lhastels Tagebuch über
die kriegerischen Ereignisse in und um Gießen 1796. Klewitz und Ebel, Die Gießener NIatrilrel.
was zur Gegenwehr dienlich/ anznordnen. Der Herzog sei schon in Germersheim
und Billigheim gewesen und habe dort Kriegsvvlk zur bessern Verteidigung gelassen.
Auch nach Lautern seien hundert fremde Hackenschützen unterwegs/ die er ersuche
nach Recht und Billigkeit unterznbringen. Gleichzeitig wolle man „der Stadt
Geschütz/ Kraut und Lot" (Pulver und Blei) besichtigen und was etwa fehle/ solle
aus Heidelberg zugesendet werden. Man wolle nut diesem Vorgehen der Stadt
nicht in „ihren Herfrachten Freiheit, Gerechtigkeit und Herrlichkeiten ein Abbruch
thun"/ sondern aus Rücksicht der Gefahren/ so der Stadt droheten, alle Vorkehrung
treffen. Gleichzeitig hätte der Herzog Befehl, die Musterung über die Bürger zu
halten/ diese sollten darum in ihrer Rüstung und Wehr morgen 1 Uhr aufs Schloß
rücken. Es wurden vom Rat alle Anordnungen mit untertänigem Dank an-
genommen und beschlossen/ dem Kriegsvolk „um ihren Pfennig allen freundlichen
Willen zu erzeigen"/ d. h. ums Geld alles zu liefern. Die Bürger sind/ heißt es
weiter im Protokoll/ in der Ordnung so viel ihrer einheimisch gewesen/ mit ihrer
Rüstung und Wehr um 300 und mehr stark aufs Schloß geführt worden, und
habe beiden jungen Herren die Rüstung Wohlgefallen. Es wurde den Wehr-
leuten */2 Ohm Wein verehrt. Jul. knchlcr, Kaiserslautern.
Mitteilungen aus dem Arschin der Stadt
Kaiserslautern.
VII.
Ein Erlaß des Pfalzgrafen Philipp von 1484/ Befreiung der Stadt Kaisers-
lantern'von Zoll betr., lautet in Auszug:
Wir Philipp vou Gottes Gnaden Pfalzgrave bei Ryne, Herzog von Bayern re.
bekennen und thnn kund offenbar mit diesem Brief, daß wir die Ehrsamen unser
lieben getreuen Bürgermeister, Rath und Burger zu Lutern von gnaden und treuer
Dienst(e) willen, (die) sie unsern Eltern, uns und der Pfalz gethan Han und noch
wohl thnn sollen und mögen, in künftigen Zyten gnädiglich gefryet (d. i. befreiet)
haben und fryen mit kraft dieses Briefs, vaß sie von aller und jeder Gewaare
(Ware), die sie gen Lutern führen und unter die Bürgerschaft verkaufen oder ver-
bruchen (verbrauchen), auch das sie heruß (heraus) führen in ihren Nutz geu Frankfort
oder anderswo zu vertreibe«, uns keinen Zoll an unsere Landzollen zu Agersheim
(Oggersheim), Lam(b)sheim und Wachenheim geben sollen, bis auf unser oder unser
Erben Wiederrufen ohn alles Gefehrd (Gefährde) — so befehlen und gebieten wir
allen iglichen (jeglichen) unsere Amtlüden (Amtsleuten), Zöllern und Unterthanen
an den egerührten (eheberührten) Enden, daß sie die Vorgenannten von Lutern
und das ihr (Ihre) aljo von unsern wegen Zoll fry und ungehindert fürgehen
lassen, doch wann sie das mit des Raths zu Lutern Briefen und Siegel für das
ihre versprechen (versichern) als sich gebührt, alles ungeverlich (ungefährlich) urkund
dieses Briefs re. Datum Heidelberg uff Sonntag vor 8anel ^utonion Tag*) anno
Domini 1484. (Kopie.) Dc. W. Medicus.
*) St. Antonius ist am 13. und Antonia am 14. Juni.
Zeitschriften- und Such erschau.
Mitteilungen des obrrhesjrscheu Grschichtsvereins. ileue Solge, sechster Band
Gießen, Kommissionsverlag von Emil Roth. Eine vorzügliche Veröffentlichung mit folgendem
Inhalt: Lucius, Zur Geschichte Lisbergs 1600—1800 Lenser, L T. Lhastels Tagebuch über
die kriegerischen Ereignisse in und um Gießen 1796. Klewitz und Ebel, Die Gießener NIatrilrel.