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Institut Français d'Archéologie Orientale <al-Qāhira> [Hrsg.]; Mission Archéologique Française <al-Qāhira> [Hrsg.]
Recueil de travaux relatifs à la philologie et à l'archéologie égyptiennes et assyriennes: pour servir de bullletin à la Mission Française du Caire — 35.1913

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Nr. 3-4
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Spiegelberg, Wilhelm: Zwei Kaufverträge aus der Zeit des Königs Harmachis: (Papyrus Carnarvon I und II)
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https://doi.org/10.11588/diglit.12746#0169
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ZWEI KAUFVERTRÀGE AUS DER ZEIT DES KÔNIGS IIARMACHIS

155

Im Sûden : Der Rest meiner 21/i Landellen,

Im Norden : Deine 2 1/i Landellen, die dir und Paos, f dem Sohne des Pa-Neit,
deinem Brader, gehôren (VI),

Im Osten : Die Grundstùcke des Petobastis, Sohnes des Kolluthos,
Im Westen : Dein Haus und mein Haus.

Siehe die andere Landelle = 100 Siegel-Ellen = 1 Landelle, wiederholt, von
meinen Grandstùcken, die im Westen meines Hauses liegen. Seine Grenzen (sind)
Im Sùden : Das Haus (und) die Grundstùcke des Portis, !f Sohnes des Pua-emôw,
Im Norden : Dein Grundstùck,

Im Osten : Unsere 2 Hàuser, die auch oben erwàhnt sind,
Im Westen : Die Kônigsstrasse.

Das sind die Grenzen der einen obigen Landelle, was im ganzen dièse 1 72 Land-
ellen ausmacht (VII). Ich habe sie dir gegeben. Dir gehôren sie, (nâmlich) deine obigen
11/2 Landellen == 150 Siegel-Ellen = 1 l/2 Landellen wiederholt.

1 Ich habe ihren Silber-Preis aus deiner Hand empfangen, vollzâhlig ohne irgend
einen Rest. Mein Herz ist damit zufrieden. Ich habe kein Wort der Welt dir zu
machen in ihrem Namen von heute an1. Wer ihretwegen zu dir kommt in meinem.
Namen (oder) in dem Namen irgend eines Menschen der Welt, den werde ich von dir
entfernen. Ich reinige sie dir von jeder Schrift, jedem Prozess (und) jedem Worte der
Welt | zu jeder Zeit. Dir gehôren ihre Schriften, (und) ihre prozessualen Urkunden
an jedem Orte, an dem sie sind. Jede Schrift, die darûber ausgefertigt worden ist,
und jede Schrift die mir (persônlich) dariiber ausgefertigt worden ist, und jede Schrift,
kraft deren ich in Bezug auf sie legitimiert bin, dir gehôrt sie mit ihren Rechten. Dir
gehôrt das, wodurch ich in ihrem Namen ein Anrecht habe. Der Eid und der Beweis,
den man von dir vor Gericht verlangen wird , im Namen des Redites der obigen Ur-
kunde, die ich dir gemacht (ausgefertigt) habe, um sie (d. i. Eid und Beweis) zu thun
(leisten), — ich werde sie leisten.

Ich bin fern.von dir mit deinen obigen 1 1/z Landellen, ùber welche ich dir ge-
schrieben habe, ohne es auf irgend einen Prozess (oder) irgend ein Wort der Welt mit
dir ankommen zu lassen.

Geschrieben von Petamenophis, dem Sohn des Petemestus, dem Aktenschreiber
von Pois im Nordbezirk (VIII), der im Namen der Priester des Amonrasonter schreibt. »

Rûckseite

i Eigenhàndige Unterschriften von 16 Zeugen] -

! Horos, Sohn des Pamonthes.
f Apathis, Sohn des Peteharoëris.

1. Hier fehlt die in IL vorhandene Wendung : « Nicht soll irgend ein Mensch der Weli — ich selbst einge-
schlossen — darûber Machl haben ausser dir von dem obigen Tage an. »

2. Ich verdanke Sir Herbert Thompson eiue Abschrift der 16 Zeugennamen von der Rûckseite des oben
erwâhnten Pap. Britisu Muséum 10392 und gleichzeitig die Beobachtung, dass einige davon mit den obigen
identisch sind. Ich habe durch « Brit., Verso» die betreffenden Namen neben denen des Pap. Carnarvon II
bezeichnet.
 
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