2. Gründnng und Sturz der Versassnng vom 25. April,
Unmittelbar nach den Märztagen wnrden von wohlmeinenden Män-
nern in allen Provinzen Flugblätter verbreitet, welche mehr oder weniger
klar und deutlich das Wesen einer Constitution erörterten. Ueber die
Nothwendigkeit solcher Ansprachen konnte kein Zweifel herrschen. Dem
Landvolke erschien die Constitution mit der Aufhebung der Robot gleich-
bedentend, dem städtischen Arbeiter mit Erhöhung seines Lohnes, dem
Handwerker mit Wiedereinführnng des strengsten Zunftwesens und Ver-
treibung der Jnden; Alle besaßen nur dunkele Vorstellungen von dem
Unterschiede, welcher zwischen einem verfassungsmäßigen Regimente und
der Anarchie waltet, und meinten, Gesetzlosigkeit sei der geringste Grad
der Freiheit, auf welche sie seit der „glorreichen Revolution" einen ge-
rechten Anspruch erheben könnten. Am nothwendigsten wäre eine solche
wohlmeinende Belehrnng über die Pflichten des constitutionellen Bürgers
in der Hanptstadt selbst gewesen. Nicht als ob die Wiener sich noch
unwissender gezeigt hätten als die Provinzbewohner; aber jedenfalls stand
die Summe ihres politischen Wissens in einem noch größeren Mißver-
hältnisse zu der Macht, welche sie ausübten. So lange die Organisirung
der Nationalgarde die Leute in Athem erhielt, das Waffenspiel durch
seine Nenheit ergötzte, blieben Regiernng und Volk in gutem Einver-
nehmen; so lange die Debatte über den Anschluß an den deutschen Bnn-
desstaat noch osfenstand, hielt das Gewicht des Gegenstandes die Un-
bändigen in Zucht und die Unverständigen in Schranken. Bald aber
kam die Zeit, wo der politischen Leidenschaft größere Objecte mangelten
und dieselbe von der eigenen Flamme zehren mußte. Das Versamm-
lungsrecht war eine stolze Errnngenschaft, welche natürlich zn eifriger
Benntzung lockte. Leider wußte man in diesen täglich wiederkehrenden
Unmittelbar nach den Märztagen wnrden von wohlmeinenden Män-
nern in allen Provinzen Flugblätter verbreitet, welche mehr oder weniger
klar und deutlich das Wesen einer Constitution erörterten. Ueber die
Nothwendigkeit solcher Ansprachen konnte kein Zweifel herrschen. Dem
Landvolke erschien die Constitution mit der Aufhebung der Robot gleich-
bedentend, dem städtischen Arbeiter mit Erhöhung seines Lohnes, dem
Handwerker mit Wiedereinführnng des strengsten Zunftwesens und Ver-
treibung der Jnden; Alle besaßen nur dunkele Vorstellungen von dem
Unterschiede, welcher zwischen einem verfassungsmäßigen Regimente und
der Anarchie waltet, und meinten, Gesetzlosigkeit sei der geringste Grad
der Freiheit, auf welche sie seit der „glorreichen Revolution" einen ge-
rechten Anspruch erheben könnten. Am nothwendigsten wäre eine solche
wohlmeinende Belehrnng über die Pflichten des constitutionellen Bürgers
in der Hanptstadt selbst gewesen. Nicht als ob die Wiener sich noch
unwissender gezeigt hätten als die Provinzbewohner; aber jedenfalls stand
die Summe ihres politischen Wissens in einem noch größeren Mißver-
hältnisse zu der Macht, welche sie ausübten. So lange die Organisirung
der Nationalgarde die Leute in Athem erhielt, das Waffenspiel durch
seine Nenheit ergötzte, blieben Regiernng und Volk in gutem Einver-
nehmen; so lange die Debatte über den Anschluß an den deutschen Bnn-
desstaat noch osfenstand, hielt das Gewicht des Gegenstandes die Un-
bändigen in Zucht und die Unverständigen in Schranken. Bald aber
kam die Zeit, wo der politischen Leidenschaft größere Objecte mangelten
und dieselbe von der eigenen Flamme zehren mußte. Das Versamm-
lungsrecht war eine stolze Errnngenschaft, welche natürlich zn eifriger
Benntzung lockte. Leider wußte man in diesen täglich wiederkehrenden