204 GRÜNDRISS VON ATHEN.
andern Grabsteinen in der Sammlung Lord Guilford's haben wir
einen Attischen Marmor von sehr gewöhnlicher Gestalt gesehen
auf welchem in Relief eine Vase nebst zwei männlichen Figuren
und an der Base zwei Sphinxe befindlich, mit der Aufschrift die-
ser zwei Namen versehen,
Aq^iaStfi HoXtfiôvixoç
Beide Deutsche Gelehrte, Aug. Boeckh und K. O. Müller halten
das Monument nicht fur einen Grabstein und Letzterer bemerkt:
»Haec vasa admodum frequentia sunt, atque ut figlina multa in
amicitiae memoriam videntur donata esse.« Wir stimmen darin
überein, dass diese und andere ähnliche Marmors Denkmäler der
Freundschaft gewesen sein mögen, aber freilich einer Freund-
schaft, die sich wahrscheinlich zu derselben Zeit — im Grabe
endigte. Siehe Boeckh Corp. Inscr. Graec. V. I. S. 494. 490.
Chandler. Inscr.; Gr. P. II. Inscr. 98. „
lieh als ungewiss dahingestellt bleiben mag, aus wie viel
Buchstaben die jetzt fehlenden Namen bestanden haben.
Unentschieden wird auch bleiben müssen, ob die Inschrift
ein Grabdenkmal sei oder nicht. F. 0.]
andern Grabsteinen in der Sammlung Lord Guilford's haben wir
einen Attischen Marmor von sehr gewöhnlicher Gestalt gesehen
auf welchem in Relief eine Vase nebst zwei männlichen Figuren
und an der Base zwei Sphinxe befindlich, mit der Aufschrift die-
ser zwei Namen versehen,
Aq^iaStfi HoXtfiôvixoç
Beide Deutsche Gelehrte, Aug. Boeckh und K. O. Müller halten
das Monument nicht fur einen Grabstein und Letzterer bemerkt:
»Haec vasa admodum frequentia sunt, atque ut figlina multa in
amicitiae memoriam videntur donata esse.« Wir stimmen darin
überein, dass diese und andere ähnliche Marmors Denkmäler der
Freundschaft gewesen sein mögen, aber freilich einer Freund-
schaft, die sich wahrscheinlich zu derselben Zeit — im Grabe
endigte. Siehe Boeckh Corp. Inscr. Graec. V. I. S. 494. 490.
Chandler. Inscr.; Gr. P. II. Inscr. 98. „
lieh als ungewiss dahingestellt bleiben mag, aus wie viel
Buchstaben die jetzt fehlenden Namen bestanden haben.
Unentschieden wird auch bleiben müssen, ob die Inschrift
ein Grabdenkmal sei oder nicht. F. 0.]