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manesse’schc Sammlung als Wappen den
Schmalnegger Mauerhacken und nicht die
Winterstettischen Leoparden. Die geistliche
Würde scheint freilich den Minnesinger nicht
gar sehr genirt zu haben, aber er hat ia hierin
einen Genossen au dem Abte zu St. Gallen,
welcher ebenfalls Tagelieder gesungen hat.
Ob aber jener Schenke Konrad, auf dessen
Anregung hin Ulrich von Türheim Gottfrieds
Gedichte vollendete, der Bruder oder der Vater
dieses dichtenden Domherrn oder dessen eben-
genannter Grossvater ist, wird wohl nicht zu
entscheiden sein.
Donaueschingen. Baum a n n.
Was sind Ausschüsse und Walbensimse
in den alten ulmischen Bauordnungen?
Die im „Ulmischen rothen Buche“ enthalte-
nen städtischen Bauordnungen betreffen haupt-
sächlich die Ausschüsse und Walmsimse an
den Häusern. Jäger in seinem schwäbischen
Städtewesen erklärt das Wort ussschutz als
Erker und walbensymps als eine besondere
von Italien zu uns gekommene Art von Ge-
simse, welche an Stelle der Erker gesetzt wird
und denselben Zweck hat. Er mag sich dabei
wohl etwas den kleinen Vcnetianischen Balkons
ähnliches gedacht haben. Nicht nur der Um-
stand, dass Erker in Ulm relativ selten sind,
auffallend geformte Gesimse aber gar nicht
vorkommen, sondern schon eine genauere Be-
trachtung der betreffenden Stellen der Bau-
ordnungen lässt diese Erklärung als unrichtig
erscheinen. In der Bauordnung von 1399
(Ulmisches rothes Buch Nr. 238 Fol.LXXVIII),
welche als Erneuerung einer älteren a. a. 0.
nicht enthaltenen bezeichnet wird, findet sich
ein Verbot, Ausschüsse an den Häusern zu
machen, wobei jedoch gestattet wird, den
Walbensims dritthalb Schuhe herauszulegen.
Das Verbot der Ausschüsse scheint auf viel-
fachen Widerspruch gestossen zu sein, denn
durch die Bauordnung von 1420 (a. a. O.
Nr. 239 Fol, LXXVI11) wird es wieder auf-
gehoben und wird gestattet;, zwei Ausschüsse
an die Häuser zu machen, deren jeder 1 Schuh
ausschiesst, dann aber darf der Walbensims
nicht mehr als U/2 Schuhe herausgelegt werden.
1427 erschien eine neue Bauordnung, die
ausführlichste von den im rothen Buche ent-
haltenen (a. a. 0. Nr. 240 Fol. LXXX). Auch
sie beginnt sogleich mit den Ausschüssen und
nachdem von Reparaturen an älteren Bauten die
Rede war, wird fortgefahren : „Was aber niuwe
büwe hie zu Ulme beschehent, do mag man
ain yedes hus machen dryer gädener oder karc
hoch, die rechter karhöhin haben vnd beheben
vngevarlich vnd daruf das tachwerke setzen,
vnd an derselben dryer kar mag man an yeg-
1 lichs ainen ussschutze allain vnder äugen gen
den gassen vnd süss niendert machen, der
yeglicher ussschutze habe vnd herfür ussschiesse
ainen halben der statt schnell vnd dry zolle
vnd nicht mehr vnd dass derselben ussschütze
jeglicher also usgeschossen werde mit ainer
holkelen vnd weder büge noch süss nichzit
anders habe vnd daz mich denne an denselben
hüsern allen vnd yeglichen der walbensympse
also geleit werde, also daz der walbensympse
mit allen ussschützen nicht mer herfür uss-
schiessen denne vierdehalben der statt schuhe.
Wollte aber yeman hie ze Ulme ane das tach-
werk höher denne dryer gädener hoch buwen,
der mag daz wol tun. doch daz er nicht mer
ussschiesse, denne daz der walbensympse mit
allen ussschützen nicht mer-herfür aussschiesse,
denne vierdhalben der statt schnell.“ Dies
wird im folgenden Satze wiederholt und hin-
zugefügt, dass es dagegen wohl erlaubt sei,
weniger weit auszuschiessen. Daraus dass der
Walbensims mit allen Ausschüssen nicht über
drei und einen halben Schuh hervortreten soll
geht zunächst hervor, dass er zugleich mit
diesen an einem Gebäude vorkommt, also nicht
wohl als Stellvertreter derselben angesehen
werden kann, dann aber, da sich die Aus-
ladungen der Ausschüsse z u s am m en a d d i r e n
und hiezu noch der Walbensims kommt, dass
unter Ausschuss etwas anderes zu verstehen
ist, als ein Erker. Denn wenn auch, wie es
manesse’schc Sammlung als Wappen den
Schmalnegger Mauerhacken und nicht die
Winterstettischen Leoparden. Die geistliche
Würde scheint freilich den Minnesinger nicht
gar sehr genirt zu haben, aber er hat ia hierin
einen Genossen au dem Abte zu St. Gallen,
welcher ebenfalls Tagelieder gesungen hat.
Ob aber jener Schenke Konrad, auf dessen
Anregung hin Ulrich von Türheim Gottfrieds
Gedichte vollendete, der Bruder oder der Vater
dieses dichtenden Domherrn oder dessen eben-
genannter Grossvater ist, wird wohl nicht zu
entscheiden sein.
Donaueschingen. Baum a n n.
Was sind Ausschüsse und Walbensimse
in den alten ulmischen Bauordnungen?
Die im „Ulmischen rothen Buche“ enthalte-
nen städtischen Bauordnungen betreffen haupt-
sächlich die Ausschüsse und Walmsimse an
den Häusern. Jäger in seinem schwäbischen
Städtewesen erklärt das Wort ussschutz als
Erker und walbensymps als eine besondere
von Italien zu uns gekommene Art von Ge-
simse, welche an Stelle der Erker gesetzt wird
und denselben Zweck hat. Er mag sich dabei
wohl etwas den kleinen Vcnetianischen Balkons
ähnliches gedacht haben. Nicht nur der Um-
stand, dass Erker in Ulm relativ selten sind,
auffallend geformte Gesimse aber gar nicht
vorkommen, sondern schon eine genauere Be-
trachtung der betreffenden Stellen der Bau-
ordnungen lässt diese Erklärung als unrichtig
erscheinen. In der Bauordnung von 1399
(Ulmisches rothes Buch Nr. 238 Fol.LXXVIII),
welche als Erneuerung einer älteren a. a. 0.
nicht enthaltenen bezeichnet wird, findet sich
ein Verbot, Ausschüsse an den Häusern zu
machen, wobei jedoch gestattet wird, den
Walbensims dritthalb Schuhe herauszulegen.
Das Verbot der Ausschüsse scheint auf viel-
fachen Widerspruch gestossen zu sein, denn
durch die Bauordnung von 1420 (a. a. O.
Nr. 239 Fol, LXXVI11) wird es wieder auf-
gehoben und wird gestattet;, zwei Ausschüsse
an die Häuser zu machen, deren jeder 1 Schuh
ausschiesst, dann aber darf der Walbensims
nicht mehr als U/2 Schuhe herausgelegt werden.
1427 erschien eine neue Bauordnung, die
ausführlichste von den im rothen Buche ent-
haltenen (a. a. 0. Nr. 240 Fol. LXXX). Auch
sie beginnt sogleich mit den Ausschüssen und
nachdem von Reparaturen an älteren Bauten die
Rede war, wird fortgefahren : „Was aber niuwe
büwe hie zu Ulme beschehent, do mag man
ain yedes hus machen dryer gädener oder karc
hoch, die rechter karhöhin haben vnd beheben
vngevarlich vnd daruf das tachwerke setzen,
vnd an derselben dryer kar mag man an yeg-
1 lichs ainen ussschutze allain vnder äugen gen
den gassen vnd süss niendert machen, der
yeglicher ussschutze habe vnd herfür ussschiesse
ainen halben der statt schnell vnd dry zolle
vnd nicht mehr vnd dass derselben ussschütze
jeglicher also usgeschossen werde mit ainer
holkelen vnd weder büge noch süss nichzit
anders habe vnd daz mich denne an denselben
hüsern allen vnd yeglichen der walbensympse
also geleit werde, also daz der walbensympse
mit allen ussschützen nicht mer herfür uss-
schiessen denne vierdehalben der statt schuhe.
Wollte aber yeman hie ze Ulme ane das tach-
werk höher denne dryer gädener hoch buwen,
der mag daz wol tun. doch daz er nicht mer
ussschiesse, denne daz der walbensympse mit
allen ussschützen nicht mer-herfür aussschiesse,
denne vierdhalben der statt schnell.“ Dies
wird im folgenden Satze wiederholt und hin-
zugefügt, dass es dagegen wohl erlaubt sei,
weniger weit auszuschiessen. Daraus dass der
Walbensims mit allen Ausschüssen nicht über
drei und einen halben Schuh hervortreten soll
geht zunächst hervor, dass er zugleich mit
diesen an einem Gebäude vorkommt, also nicht
wohl als Stellvertreter derselben angesehen
werden kann, dann aber, da sich die Aus-
ladungen der Ausschüsse z u s am m en a d d i r e n
und hiezu noch der Walbensims kommt, dass
unter Ausschuss etwas anderes zu verstehen
ist, als ein Erker. Denn wenn auch, wie es