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V. JÜNGERE FAUSTINA

Annia Galeria Faustina, Tochter des Antoninus Pius und der älteren Faustina.
Geburtsdatum unbekannt; nach Schätzung des Alters wohl um 130 anzunehmen.
138 nach Hadrians Willen dem L. Ceioninus Commodus, dem späteren Lucius
Verus, zur Gemahlin bestimmt.
139 dem Marcus Aurelius verlobt nach Auflösung der früheren Verlöbnisse beider.
143 Vermählung mit Marcus Aurelius.
146, spätestens im April, eine Tochter, das erste von zahlreichen Kindern, geboren.
147 Geburt des ersten Sohnes. Beginn der Prägungen, als Marcus Aurelius zum
Mitherrscher seines Vaters erhoben wurde. Der Titel Augusta in diesem Jahre
inschriftlich zuerst belegt. Faustina Augusta Antonini Augusti Pii filia.
156/137 der Zusatz Antonini Augusti Pii filia verschwindet aus der Titulatur; die
kurze Form Faustina Augusta mindestens seit Fferbst 138 möglich.
Herbst 173, während der Reise des Marcus Aurelius durch Kleinasien, in Halala
am Fuße des Taurus gestorben. Der Senat bewilligte ihr göttliche Ehren. Ehren-
titel Diva, Pia und Mater castrorum.
Die Bildnisprägungen der jüngeren Faustina beginnen im Jahre 147, als die Fürstin
schätzungsweise siebzehn Jahre zählte; sie dauern bis über den Fferbst 173 hinaus,
als die Fünfundvierzigjährige starb. Die Bildnisse der Reichsprägung lassen die
Veränderungen verfolgen, welche naturgemäß die äußere Erscheinung der Frau
in diesem langen und entscheidenden Zeitraum erfährt, und verzeichnen die
mannigfachen Moden der Haartracht, die während des zweiten Jahrhunderts mit
besonderer Vorliebe für das Abwechslungsreiche gepflegt wurden. Da nur eine
Bildnisstatue in Olympia mit einer inschriftlichen Nennung der jüngeren Faustina
in Verbindung gebracht werden kann und dieses einzige Werk zudem nur bedingte
Rückschlüsse auf das stadtrömische Bildnis erlaubt, sind die Münzprägungen von
besonderer Bedeutung für die Bildnisbestimmung und Bildnisgeschichte der jün-
geren Faustina. Ihr Wert ist um so entscheidender, da ohne die Namensbeischriften
die Bildnisprägungen und viel weniger noch die rundplastischen Bildnisse bei der
unterschiedlichen Altersauffassung der Gesichtszüge und der Mannigfaltigkeit der
Haartrachten schwerlich auf ein und dieselbe Person bezogen werden würden.
 
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