VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark, Ersteigertes Auktionsgut
wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Geht die Zahlung nicht
rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa daraus entstehenden Zins-oder Währungsverluste.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages be-
finden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen keine Berücksichtigung finden. Durch die jeder
Versteigerung vorausgehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der Eigenschaft und dem
Zustand jedes Gegenstandes zu überzeugen,
Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers bearbeitet, jedoch können
die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet
werden.
Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurück-
stellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM, 100.— um m i ndestens RM. 1 —5, über RM. 100. —
um RM.10.-,überRM. 500.- um RM, 20.-, über RM. 1000.- um RM. 50.-, bzw. RM.100.-, über
RM.5000.— um RM. 300. —. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligen Aufruf eines Gebotes kein
Uebergebot abgegeben wird, Eine Verpflichtung zur Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer
nicht.
Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht er-
zeilt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird
der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für etwaige
Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den Ersteher über. Jeder Stei-
gerer kauft für seine eigene Rechnung.
Der Zuschlagpreis zuzüglich 15% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den Verstei-
gerer abzuführen.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des
Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, Der Versteigerer kann den Käufer
seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers
noch einmal zur Versteigerung bringen, In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall, Dagegen hat er
auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist München,
Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluss der Versteigerung abzuholen, an-
dernfalls der Versteigerer berechtigt ist, sie ohne weitere Aufforderung auf Kosten und Gefahr des Käufers
einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben, Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr
des Käufers.
Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt,
doch bitten wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der Versteigerung
schriftlich zu übergeben. Ferner ersuchen wir uns nicht näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn
der Versteigerung ausreichende Deckung für die erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben
nicht berücksichtigt werden können.
MÜNCHENER K U N STV E R S T E I G E R U N G S H A U S
ADOLF WEINMÜLLER
MÜNCHEN, LEUCHTENBERGPALAIS - O D E O N S PLATZ 4 - (EINGANG FÜRSTENSTRASSE)
FERNSPRECHER 2 2 9 6 2-51 61 6 - T E L E G R A M M - A D R E S S E : KUNSTMITTLER
III
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark, Ersteigertes Auktionsgut
wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Geht die Zahlung nicht
rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa daraus entstehenden Zins-oder Währungsverluste.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages be-
finden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen keine Berücksichtigung finden. Durch die jeder
Versteigerung vorausgehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der Eigenschaft und dem
Zustand jedes Gegenstandes zu überzeugen,
Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers bearbeitet, jedoch können
die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet
werden.
Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurück-
stellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM, 100.— um m i ndestens RM. 1 —5, über RM. 100. —
um RM.10.-,überRM. 500.- um RM, 20.-, über RM. 1000.- um RM. 50.-, bzw. RM.100.-, über
RM.5000.— um RM. 300. —. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligen Aufruf eines Gebotes kein
Uebergebot abgegeben wird, Eine Verpflichtung zur Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer
nicht.
Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht er-
zeilt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird
der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für etwaige
Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den Ersteher über. Jeder Stei-
gerer kauft für seine eigene Rechnung.
Der Zuschlagpreis zuzüglich 15% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den Verstei-
gerer abzuführen.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des
Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, Der Versteigerer kann den Käufer
seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers
noch einmal zur Versteigerung bringen, In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall, Dagegen hat er
auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist München,
Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluss der Versteigerung abzuholen, an-
dernfalls der Versteigerer berechtigt ist, sie ohne weitere Aufforderung auf Kosten und Gefahr des Käufers
einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben, Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr
des Käufers.
Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt,
doch bitten wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der Versteigerung
schriftlich zu übergeben. Ferner ersuchen wir uns nicht näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn
der Versteigerung ausreichende Deckung für die erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben
nicht berücksichtigt werden können.
MÜNCHENER K U N STV E R S T E I G E R U N G S H A U S
ADOLF WEINMÜLLER
MÜNCHEN, LEUCHTENBERGPALAIS - O D E O N S PLATZ 4 - (EINGANG FÜRSTENSTRASSE)
FERNSPRECHER 2 2 9 6 2-51 61 6 - T E L E G R A M M - A D R E S S E : KUNSTMITTLER
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