Ein Baritonist hatte in einer Licbesscene der
Primadonna einen Kuß zu geben, der bekannt-
lich auf der Bühne nur markirt werden darf,
und im Uebcrtretnngsfalle eine Strafe von
zehn Mark nach sich zieht. Der kühne Sänger
in seiner Begeisterung gibt der Dame aber
— der Strafe nicht achtend — einen wirklichen
Kuß und die darob auf's Höchste entrüstete
Sängerin zeigt dieses Attentat aus ihre Ehre
der Direktion an, worauf besagter Sänger die
zehn Mark Strafe zahlen muß. — Nach Verlauf
von einigen Wochen kommt dieselbe Oper wieder
zur Ausführung und in der Probe tritt der
Baritonist auf die Sängerin zu mit den Worten:
„Gnädige Frau! Sie werden verzeihen,
aber ich muß Sie heute Abend wieder küssen!"
Ganz empört über diese unerhörte Frechheit,
will die Dame ihm den Rücken zuwcnden, als
der Sänger sie mit den Worten sesthält:
„Nun, Sie werden doch nicht wollen, daß
die Leute sagen: Der Kuß ist mir sür
zehn Mark zu thcucr gewesen!"
Herr: „Verzeihen Sie, meine Gnädigste, es war gewiß gegen
meine Absicht, Ihre Schleppe zu derangiren!" — Dame (schnippisch):
„Wie soll ich Sie dafür bestrafen?" — Herr: „O . . . gestatten
Sie mir eine Tour!"
Zu unserer Nro. 2222.
Seit diese Nummer jüngst erschien,
Belehrt uns manche Karte
Aus Jena, Breslau und Berlin,
Daß man auf Schnäpse warte.
Denn also sei's Gesetz beim Skat,
Dem müsse man pariren,
Wenn Einer die vier Wenzel hat,
So muß er Schnaps pvniren.
Wir leisteten die Schnäpse gern
lind zahl'tcn auch die Spesen,
Wenn's wirklich wären nur, Ihr Herrn!
Vier Wenzel auch gewesen.
Doch fragt Justiz und Polizei
Und jedes Skatspielkränzcl —
Im Skat gilt zwar der Wenzel zwei,
Doch Zwei gilt nicht als Wenzel!
D'rum, liebe Herren, grollt uns nicht
Und laßt's dabei bewenden,
Wenn wir statt Schnaps Euch dies Gedicht
Mit Gruß und Handschlag senden!
vir Nedncllon der „Fliegenden Lliiller".
K c l kn c r w i h.
„Sie, Kellner, ich möchte zum Braten 'was
Saueres!" — „Bitte sehr — hier ist die Wein-
karte!"
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Primadonna einen Kuß zu geben, der bekannt-
lich auf der Bühne nur markirt werden darf,
und im Uebcrtretnngsfalle eine Strafe von
zehn Mark nach sich zieht. Der kühne Sänger
in seiner Begeisterung gibt der Dame aber
— der Strafe nicht achtend — einen wirklichen
Kuß und die darob auf's Höchste entrüstete
Sängerin zeigt dieses Attentat aus ihre Ehre
der Direktion an, worauf besagter Sänger die
zehn Mark Strafe zahlen muß. — Nach Verlauf
von einigen Wochen kommt dieselbe Oper wieder
zur Ausführung und in der Probe tritt der
Baritonist auf die Sängerin zu mit den Worten:
„Gnädige Frau! Sie werden verzeihen,
aber ich muß Sie heute Abend wieder küssen!"
Ganz empört über diese unerhörte Frechheit,
will die Dame ihm den Rücken zuwcnden, als
der Sänger sie mit den Worten sesthält:
„Nun, Sie werden doch nicht wollen, daß
die Leute sagen: Der Kuß ist mir sür
zehn Mark zu thcucr gewesen!"
Herr: „Verzeihen Sie, meine Gnädigste, es war gewiß gegen
meine Absicht, Ihre Schleppe zu derangiren!" — Dame (schnippisch):
„Wie soll ich Sie dafür bestrafen?" — Herr: „O . . . gestatten
Sie mir eine Tour!"
Zu unserer Nro. 2222.
Seit diese Nummer jüngst erschien,
Belehrt uns manche Karte
Aus Jena, Breslau und Berlin,
Daß man auf Schnäpse warte.
Denn also sei's Gesetz beim Skat,
Dem müsse man pariren,
Wenn Einer die vier Wenzel hat,
So muß er Schnaps pvniren.
Wir leisteten die Schnäpse gern
lind zahl'tcn auch die Spesen,
Wenn's wirklich wären nur, Ihr Herrn!
Vier Wenzel auch gewesen.
Doch fragt Justiz und Polizei
Und jedes Skatspielkränzcl —
Im Skat gilt zwar der Wenzel zwei,
Doch Zwei gilt nicht als Wenzel!
D'rum, liebe Herren, grollt uns nicht
Und laßt's dabei bewenden,
Wenn wir statt Schnaps Euch dies Gedicht
Mit Gruß und Handschlag senden!
vir Nedncllon der „Fliegenden Lliiller".
K c l kn c r w i h.
„Sie, Kellner, ich möchte zum Braten 'was
Saueres!" — „Bitte sehr — hier ist die Wein-
karte!"
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Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Der gerechtfertigte Kuß" "Bestrafte Coquetterie"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsdatum (normiert)
1885 - 1885
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 88.1888, Nr. 2226, S. 111
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg