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Krumm, Carolin; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Der Hasefriedhof in Osnabrück: der Friedhof als Garten ; zur Entstehung, Konzeption und Entwicklung des Osnabrücker Friedhofes in der Hasetorvorstadt — Hameln: Niemeyer, Heft 19.2000

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.51268#0060
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Ausgaben
1830: 1 Taler
14
„... für Bäume zu pflanzen und zu binden..."
1834:
12
.für Bäume pflanzen..."
1835: 1 Taler
18
„... für Besorgung der Bäume"
2 Taler
6
„... die Bäume zu begiessen"
12
„... für Bäume pflanzen"
1836: 1 Taler
„... die Bäume zu beschneiden..."
1837: 35 Taler
4
„Unterhaltung der Wege und Bäume"
24
„... Bäume pflanzen und anbinden"
1 Taler
12
„... Bäume an Stangen binden"
4 Taler
„... für 100 Baumstangen"
1838:
12
„... Bäume zu beschneiden"
1839:
16
„... Anlage für gepflanzte Bäume"
1 Taler
8
„... Bäume anbinden"
1840:
16
„... Binden der Bäume"
1845:
7
„... für Beschneiden der Bäume“
3 Taler
12
„Besäen des Hase-Todtenhofes"
7 Taler
„Beschaffung von Anlagen"
2 Taler
„... für Sträucher und Pflanzen"
1846:
15
„... für Bäume beschneiden“
1 Taler
1
„... Bäume zu begiessen"
16 Taler
12
„Kosten der Bepflanzung des Hase-Todtenhofes"

Einnahmen
1837: 2 Taler 12 (Grasschnitt)
1838: 2 Taler 14 (Grasschnitt)
1839: 4 Taler 18 (Grasschnitt)
1840: 5 Taler
1841: 3 Taler 10 (Grasschnitt)
1842: 2 Taler 12 (Grasschnitt)
1843: 3 Taler (Grasschnitt)
1844: 2 Taler (Grasschnitt)
70 Taler 18 (Rosen)

62 Eingabe vom 26. April 1839; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1682.
63 „Er [der Totengräber] hat ferner darauf zu achten, dass außer auf den Erbbe-
gräbnißplätzen, auf den Gräbern keine Bäume oder baumartige Sträucher
gepflanzt und die bereits vorhandenen nach und nach beseitigt werden";
Eingabe vom 31. August 1849, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1690. Diese For-
mulierung findet sich erstmals in den „Totengräber-Instructionen" der vierzi-
ger Jahre, wurde aber in allen folgenden Abschriften unabgeändert beibehal-
ten.
64 Eingabe von Georg Gruner vom 4. Nov. 1824: „...Erst jetzt, da das Monu-
ment schon vollendet ist, haben sie in Erfahrung gebracht, dass in der Regel
steinerne Denkmäler auf Erbbegräbnissen, nicht aber in der allgemeinen
Reihe zugelassen werden. Der vermutliche Grund dieser Anordnung wird
wohl darin zu sehen seyn, dass dadurch, bei künftiger Benutzung der Plätze,
alle Schwierigkeiten vermieden werden, die leicht entstehen, wenn die
Monumente auf einem gemauerten steinernen Grund ruhen. Dies soll indeß
[...] nicht der Fall seyn; es soll dasselbe [...] lediglich von hölzernen Pfosten
getragen werden..."; StA Osnabr. Dep., 3 b V, Nr. 1682. Auch die oben
benannten Totengräber-Instruktionen legten fest, dass „dauernde Denkmäler,
Einfassungen von Eisen oder Holz [...] auf den Gräbern in der Reihe nicht zu
gestatten [sind]"; Eingabe vom 31. August 1849; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr.
1690.
65 Nach den Überlegungen C.-G. Szamatolskis scheinen die Holländischen Lin-
den (Tilia vulgaris) der Hauptallee wie auch die Ahornformen Acer pseudo-
platanus und Acer platanoides der Seitenalleen auf dem Dorotheenstädti-
schen Friedhof in das 19. Jahrhundert und somit in die Frühzeit der Anlage
(1842) zu datieren; Szamatolski 1987, 84. Er betont insgesamt, dass für Berli-
ner Friedhöfe die „Anlage von Lindenalleen im 18. und 19. Jahrhundert zwei-
felsfrei nachgewiesen ist"; Szamatolski 1985, 31.
66 S. u„ S. 20ff.
67 StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683.
68 Dass der Querweg zu dieser Zeit in jedem Falle auch als ausgebaute Haupt-
achse bestand, beweist eine Quelle des Jahres 1846, die namentlich die
„ganzen Stellen No. 175 bis No. 229" als „im Jahr 1846 [...] neu eingerich-
tet" benennt (StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683). Diese Ziffern bezeichnen
noch heute die Grablegen entlang des ost-west verlaufenden Querweges
und schließen numerisch und somit auch chronologisch direkt an die letzte
Mauererbbegräbnisstelle Nr. 174 an.
Nur wenig später datiert weiterhin ein Verweis, welcher im Rahmen der
Friedhofserweiterung um den dritten Totenhof auch den Flächenausbau des
ersten Totenhofes belegt, wobei er sich direkt auf die Grabanlagen entlang
des Außenrandes der Innenflächen belegt: „Es soll an der innern Seite der
Wege, die neben den Erbbegräbnissen um den Todtenhof führen, der erfor-
derliche Raum freigelassen und mit Leichen nicht besetzt werden, um
daselbst, [...], auch ähnliche Erbbegräbnisse anlegen zu können, wie sie auf
der ersten Abteilung des Todtenhofes angelegt sind"; Eingabe vom 19. Sept.
1856, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1690. Diesen Belegungsstand dokumen-
tiert noch eine 1897 datierte Skizze; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711. Ein
Teil dieser Stellen - Nr. 230 bis Nr. 284 - wird dabei in der o.g. Quelle als
ebenfalls 1846 neu angelegt bezeichnet, während den anderen Teil eine
neue Zahlenfolge von Nr. 1 bis Nr. 87 beschreibt, wobei sich die eingeschlos-
senen Nummern 14 bis 59 auf die Nord-Süd-Achse beziehen; das Wegekreuz
scheint somit bereits vor 1846 entstanden zu sein.

69 Eine vom Geheimrat Graf von Wedel eingerichtete Stiftung über 200 Taler
u.a. zur Erhaltung und Pflege der Gräber seiner Angehörigen markiert den
Beginn einer ganzen Reihe von derartigen Unterhaltungsverträgen; sie alle
belegen, dass nicht nur die Grabmale gesichert und die Einfriedungen
gepflegt, sondern auch das Grab mit Wechselbepflanzung gestaltet werden
solle: „Nähere Bestimmung der Stiftung: 1.) das gedachte Grab ist, so wie
das Grab der Mutter des Stifters - No. 22 u. No. 23 auf dem 2ten Todtenho-
fe - von Unkraut rein zu halten und mit Blumen und blühenden Stauden zu
bepflanzen. 2.) Das eiserne Gitter des Grabes No. 87 ist vom Roste rein zu
halten und so oft es nöthig ist mit schwarzer Oel Farbe anzustreichen"; Ein-
gabe It. Vertrag vom 9. Sept. 1845; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683.
70 Im Gegensatz zu Berliner Friedhöfen, wo neben Rosen vermutlich vorwie-
gend Violen, Vergißmeinnicht, Verbenen und Hortensien gesetzt worden
sind; Langenbach 1987, 140.
71 In Berlin sind für raumbildende Heckenpflanzungen kleinblättriger Flieder,
gegen die Jahrhundertwende Buchenhecken belegt; Langenbach 1987, 136.
72 Eingabe vom 6. Sept. 1844, von M.Richard unterzeichnet; StA Osnabr., Dep.
3 b V, Nr. 1682.
73 Vgl. Anm. 61.
74 S. Rechnungen des Jahres 1844: „Für die am 7. Novbr. 1844 auf dem Hase
Todtenhofe verkauften Rosen sind eingekommen 70 Taler 18"; StA Osnabr.,
Dep. 3 b V, Nr. 1683.
75 „... Namentlich verspricht derselbe [der Totengräber; Anm. d. Verf.], auf allen
3 Todtenhöfen die Wege von Unkraut stets rein zu halten, den an den Rän-
dern verwachsenden Rasen nach der Schnur abzustechen, damit dieselben
stets die festgesetzte Breite behalten [...]; ferner das Unkaut, Gras und Rasen
an den Wegen zu beseitigen und solches an den dazu bestimmten Ort zu
bringen, [...] und überhaupt dafür zu sorgen, dass der Todtenhof zu jeder
Zeit das Aussehen eines wohl erhaltenen Gartens habe und behalte...“; Ein-
gabe vom 1. Juli 1857, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1690.
76 „Im Jahre 1839 benutzte man zum ersten male den neu eingerichteten zwei-
ten Todtenhof, der in kurzer Zeit, bereits im Jahre 1845 [in betreff der Stellen
in der Reihe; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1690] besetzt war. In dieser Zeit
ging man wieder auf den ersten Todtenhof zurück und benutzte den im
Jahre 1839 auf den beiden Abteilungen No. 2 frei gebliebenen Raum von 60
Schritten. Es reichte hier bis zu Ende das Jahr 1849.
Im Dezember 1849 wurde zum Dritten Male auf den Abtheilungen No. 1 zu
beerdigen angefangen. Von da an bis März 1852 sind aus diesen Abteilun-
gen 24 Schritte breit benutzt worden.
Gegenwärtig ist noch zu Gräbern vorhanden:
Auf den Abteilungen No. 1 ein Raum von 50 Schritten breit
Auf den Abteilungen No. 2 ein Raum von 24 Schritten breit
Im Ganzen 74 Schritten
und außer den neu angelegten Plätzen, noch 12 Erbbegräbnisse an der
Mauer des 2ten Todtenhofes.
Nimmt man an, dass etwa jedes Jahr ein Raum von 12 Schritten breit erfor-
derlich ist, und dieses wird der Fall seyn, da der zu Gräbern in der Reihe
bestimmte Raum durch die neu angelegten Begräbnisstellen und durch die
Erbreiterung der Wege verkleinert ist, so wird der 1ste Todtenhof [...] im Jahr
1858 voll seyn. Man wird sich dann wieder auf den 2ten Todtenhof begeben
müssen [...]. Nach Verlauf von 6 Jahren - im Jahre 1864 - wird dieser
besetzt sayn und man wird wieder den Anfang auf Abteilung No. 1 machen
müssen, wo im Jahre 1849 beerdigt ist..."; Eingabe vom 11. März 1852,
unterzeichnet von Meyer; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1682.
77 So wurden die Teilstücke 2 im Osten erst nach 1839 belegt; vgl. Anm. 64.
78 Vgl. die 1808 gepflanzte Ahornallee auf dem sog. zweiten Kirchhof vor dem
Halleschen Tor; Szamatolski 1985, 22. Für den Großteil der Alleen fehlen
jedoch eindeutige Beweise, die ihre frühe Setzung belegen könnten. So ist es
auch für die Lindenallee auf dem Friedrichwerderschen Friedhof nur „zu ver-
muten, dass es sich bei der vorgefunden Baumpflanzung um historische Ele-
mente [...] handelt"; Szamatolski 1986, 94.
79 So plädiert der Sekretär der Patriotischen Gesellschaft zu Hamburg, Domherr
Friedrich Johann Lorenz Meyer, für eine äußere Umpflanzung des St. Petri-
Kirchhofes mit italienischer Pappel: „Die oft empfohlene Anpflanzung der ita-
lienischen Pappeln, [...], hat bei den jetzigen glücklichen Veranstaltungen der
Kirchen, ihre Begräbnißplätze vor die Stadt zu verlegen, eine nähere Aussicht
zur Ausführung erhalten. Es ist nehmlich vorgeschlagen, die angelegten
Begräbnißplätze mit diesem malerisch schönen Baum zu umpflanzen, ihn in
einzelnen Gruppen auf die Plätze selbst, mit andern Bäumen vermischt, zu
setzen, und die Zugänge damit einzufassen, worin die charakteristische
Ansicht dieser Plätze sehr gewinnen würde..."; Hamburgische Addreß-Com-
toir-Nachrichten, 70. Stück vom 7.9.1786, 553f., zit. bei Kändler 1997, 46.
Auch Jonas Ludwig von Heß berichtet in seiner Beschreibung der Stadt Ham-
burg (1811): „Die Begräbnisplätze [...] sind mit Pappeln, Ulmen und Linden
eingefaßt"; Hamburgische Addreß-Comtoir-Nachrichten, 63. Stück vom
14.8.1786, 498, zit. ders., ebd.
80 Voit 1825, vgl. Langenbach 1987, 137.
81 Einen zeitlichen Ansatz zur Datierung der ursprünglichen äußeren Bepflan-
zung des ersten Totenhofes bietet eine Briefsammlung über die Streitigkeiten
des Magistrats mit dem Totengräber W. Koch, der ohne Rückmeldung an die
Stadt mit der Kappung der umstehenden Bäume begann, nach schriftlicher
Anfrage sein Vorgehen jedoch sehr genau belegt: „...Nach § 5 der Dienstan-
weisung vom 11. August 1875 obliegt dem Totengräber der ordnungsmäßige
Beschnitt der Bäume auf dem Kirchhof und der Bäume an der äußeren
Mauer des Kirchhofes ob.

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