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Krumm, Carolin; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Der Hasefriedhof in Osnabrück: der Friedhof als Garten ; zur Entstehung, Konzeption und Entwicklung des Osnabrücker Friedhofes in der Hasetorvorstadt — Hameln: Niemeyer, Heft 19.2000

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https://doi.org/10.11588/diglit.51268#0061
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Da nun der Kappschnitt nachweislich vor ungefähr 8 bis 10 Jahren an den
Bäumen vorgenommen, und nach dieser Zeit außer trockenes Holz nichts
abgenommen ist, habe ich es vom Standpunkt des Gärtners für naturgemäß
gehalten durch den Kappschnitt (Verjüngungsverfahren bei älteren Bäumen)
eine niedrige mehr verzweigte Krone zu erzielen, was in der Regel nach zwei
Jahren der Fall ist. Das Beispiel geben die an der westlichen Seite zur Spinne-
rei führenden Linden [...]"; Eingabe vom 8. Febr, 1894, StA Osnabr., Dep. 3 b
V, Nr. 1711. Setzt man ein für einen Kappschnitt obligatorisches Mindestalter
von dreißig Jahren an, so datierten die Bäume unter Zurechnung der seit
dem letzten Schnitt vergangenen zehn Jahre um 1850/55. Die angegriffene
Vitalität des Baumbestandes belegt zudem ein Schreiben des gleichen
Monats: „Koch hält dafür, dass die Kronen der vor dem 1. Todtenhofe an der
Bramscherstr, stehenden Bäume vollständig abgeschnitten werden, weil
andernfalls die Bäume in 10 - 12 Jahren verdorren würden..."; Eingabe vom
27. Febr. 1894, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1690.
„Es wurde beschlossen, die Anpflanzung zwischen dem Eingang zum I. Hase-
friedhof und dem Kriegerfriedhof noch in diesem Herbst herzurichten..."; Ein-
gabe vom 17. Sept. 1907, Protokollbuch der Friedhofskommission, Grün-
flächenamt Stadt Osnabrück.
Darüber hinaus werden im Jahr 1894 noch „8 beim großen Kreuz stehende
Fichten" genannt, von denen eine infolge eines Sturmschadens noch im glei-
chen Jahr geschlagen werden muß. Es bleibt jedoch unwahrscheinlich, diese
ähnlich den Linden als unmittelbare Rondellumpflanzung zu rekonstruieren;
Eingabe vom 24. Febr. 1894; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711.
Die Baumaltersbestimmung wurde freundlicherweise von Dipl.-Ing. Rainer
Schomann, Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Hannover,
durchgeführt; nach seiner Einschätzung können die die Ecken des ersten
Mauergevierts markierenden Baumsetzungen sogar noch einige Jahre älter,
möglicherweise zwischen 1850 und 1880 datieren.
Vgl. kolorierte Planzeichnung, 1922 und 1933 revidiert, die an allen vier
Ecken Aesculus hippocastanum kartiert; Grünflächenamt Stadt Osnabrück.
Ihre Stellung läßt sich anhand alter Fotografien aus der Lichtenberg'sehen
Sammlung und eines um 1898/99 eingereichten Vorschlags des Totengräbers
W. Koch rekonsturieren: „Folgende Arbeiten auszuführen bringe ich in Vor-
schlag [...]
II. Auf dem 1. Kirchhof
Beseitigung der drei unsymetrisch stehenden Lärchen am Eingang Bramscher-
straße links und an der Süntelstrasse rechts und links auf dem Verwesungs-
platz. gez. Koch"; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711. Die letzte verbleibende,
zwischenzeitlich gefällte Lärche am Übergang zur Abteilung II verzeichnet
noch o.g., 1922 und 1933 revidierter Plan im Grünflächenamt der Stadt
Osnabrück.
„Zur besseren Freilegung der Einfahrt zu den vorderen Seitenwegen des 1ten
Hasetodtenhofes würde es sich empfehlen, die Erbbegräbnisstelle No. 175
am Mittelweg, [...], nicht mehr zu verkaufen, sondern dieselbe als Vorplatz
zum bepflanzen von Solitärbäumen zu benutzen. Der ganze Vorplatz des
Kirchhofringweges würde dadurch sehr gewinnen...". Dabei sei der „...Platz
mit einigen Lebensbäumen oder Cypressen zu bepflanzen und in symmetri-
scher und in Uebereinstimung mit dem gegenüberliegenden Platz zu brin-
gen..."; Eingaben vom 14. Dez. 1900 und 21. Jan. 1901, Akte 26, Grün-
flächenamt Stadt Osnabrück.
Gemäß Hirschfelds Forderung: „Doch darf kein Monument entblößt und frey
in seinem vollen Lichte da stehen; es muß sich halb hinter dem Schleyer eines
Baums zu verbergen suchen, oder, von irgend einem Gesträuch beschattet,
in einer kleinen Dämmerung zu schlummern scheinen. [...] Die Lichter und
Schatten fallen hier zwischen den dunklen Pflanzungen und den weißen Stei-
nen der Grabmäler stärker, und können zu außerordentlichen und lebhaft
überraschenden Wirkungen vertheilt werden"; Hirschfeld 1785, V, 118.
Vgl. im folgenden: StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1682. In der Tat werden
Inspektor Doelz und der Schmied Schröder erst 1833 „...für den Riss und
Anschlag zu dem neuen Todtenhof" bzw. „für die beiden eisernen Thüren
am neuen Todtenhofe" entlohnt. 1836 erhält der Schlosser Koch 126 Taler
„für das eiserne Gitter an der Durchfahrt des neuen Todtenhofes";
StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683.
Vgl. die 1824 datierte Skizze mit Angabe des ersten (= alten) und zweiten
(= neuen) Totenhofes; ebd.
StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683, vgl. Aufstellung des Jahres 1846.
Dem widerspricht nur vordergründig eine Rechnung aus dem Jahr 1846, die
von den insgesamt 142 1833 eingerichteten Grabstellen noch 43 als unver-
kauft benennt; hierbei handelt es sich um die separat verwalteten Erbbegräb-
nisse, die - entgegen den vergriffenen Reihengräbern - noch über längere
Zeit zu erstehen waren; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683.
„Der 2. Totenhof hat von der Bramscher Strasse aus keinen Zugang, während
alle anderen Totenhöfe je einen, sowohl von der Bramscher-, als auch von der
Süntelstrasse haben. Es lag wohl z.Z. der Anlage (1837) kein Bedürfnis vor,
außer dem vorhandenen Zugang auf dem 1. Totenhof noch einen auf dem 2.
zu schaffen, und später war es [...] nicht mehr möglich [...]." Da nun die
Mauergräber Nr. 71 und 72 zum Verkauf anstünden, rät Totengräber Koch
die Anlage eines solchen Tores an, da damit „ ... für das Friedhofs-besuchen-
de Publikum ein directer Durchgang nach dem Gertrudenberge hergestellt
..." würde; Eingabe vom 9. März 1906; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
Vgl. Anm. 61. Die Belege über die Einnahmen vom Grasschnittverkauf enden
abrupt 1845, da diese laut Magistratsbefehl vom 13. Juni 1845 an den Toten-
gräber Brinkmeyer übergehen; Angaben nach StA Osnabr., Dep. 3 b V,
Nr. 1683.

95 „...2. Kirchhof: Es dürfte in Erwägung zu ziehen sein, ob die gesammte Ver-
wesungsfläche zu Erbbegräbnissen einzurichten ist um diesen Todtenhof, [...]
recht schön zu gestalten"; Eingabe vom 24. Febr. 1894, StA Osnabr., Dep. 3
b V, Nr. 1690.
96 Kartiert auf o.g. 1922 und 1933 revidiertem Plan im Grünflächenamt der Stadt
Osnabrück. Eine engere Setzung verzeichnet ein bei dem Stadtbauamt/Städti-
sche Denkmalpflege Osnabrück aufbewahrter, vom Stadtbauamt gefertiger
Plan des Jahres 1938 (sechs Linden als Rahmenpflanzung von Kapelle und Ver-
waltungsgebäude); „Bau einer Leichenhalle", gez. Kurz 1938, ohne Signatur.
97 Späterhin wurde erwogen, inwieweit diese Kapelle als Krematorium ausge-
baut werden könne; vgl. die publizierte Planzeichnung zum Ausbau der
Kapelle im Osnabrücker Tageblatt vom 22. März 1927; Akte 32, Grünflächen-
amt Stadt Osnabrück.
98 Eingabe vom 9. Juni 1866, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
99 Eingabe vom 9. Juni 1866, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
100 kol. Planzeichnung des Gebäudeschnittes mit Angabe der Innenbemalung,
undatiert, ohne Signatur; z.Z. Stadtbauamt/Städtische Denkmalpflege Osna-
brück.
101 StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1682. Eine Eingabe vom 21. Juli 1868 verlegt
dessen Vergrößerung jedoch in das laufende Jahr, ebd.
102 So plädiert eine Eingabe vom 19. September 1856 dafür, beide Erbbegräbnis-
se gegenüber dem Tor bzw. dem Mauerdurchbruch der Abt. II unbelegt zu
belassen; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1682. Dem gingen allerdings intensive
Diskussionen voraus, inwieweit anstelle der stetigen Erweiterung eher konti-
nuierliche Wiederbelegungen durchzuführen seien; nach Abwägung der aus-
gesprochen widersprüchlichen Stellungnahmen wurde aufgrund der etwas
fragwürdigen Bodenqualität für eine Friedhofserweiterung plädiert; ebd., Ein-
gabe vom 11. März 1852.
103 „Es ward beschlossen, [...] den Stadtbaumeister Ruhard zu beauftragen, den
Hase Todtenhof und das daneben belegene Land aufzunehmen, um Vor-
schläge zur Erweiterung des Todtenhofes und Erbauung eines Hauses für
den Todtengräber zu machen"; Eingabe vom 12. März 1852, StA Osnabr.,
Dep. 3 b V, Nr. 1682.
104 „Der 2te Todtenhof hat eine Breite von 42, das Land von 33 Schritt. Es
mußte bei der Einrichtung des 3ten Todtenhofes zu überlegen seyn, ob man
daselbst eine Wohnung für den Totengräber [...]" einrichte. „Will man bei
Anlage des 3ten Todtenhofes der Richtung der Mauer des 2ten folgen, so
bleibt zwischen denselben und der Chaussee ein keilförmiger Raum, der viel-
leicht groß genug für ein Wohnungsgebäude seyn dürfte"; Eingabe vom 11.
März 1852, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1682.
105 StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1690.
106 StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689. Vgl. auch den Einwand W.Kochs vom 4.
August 1894: „Die durch Wiederbelegung der Begräbnißplätze von 1865 -
1867 auf dem III. Hasetodtenhof zurückgefallenen Grabmonumente nehmen
einen nicht unbeträchtlichen Platz ein, wie sie auch anderntheils durch ihre
Zusammenstellung einen unansehlichen Eindruck erwecken..."; ebd.
107 S. „Instruction für die Totengräber" vom 1. Juli 1857, welche namentlich den
Grasschnitt aller drei Totenhöfe benennt; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1690.
108 Obwohl heute eindeutige Hinweise fehlen, läßt sich eine Blumenrabatte im
Zentrum des Rondells als die am wahrscheinlichste Platzgestaltung rekonstru-
ieren; anders ließen sich auch die noch heute in situ vorhandenen glasierten
Ziegelrandsteine kaum erklären. Nach dem kreisrunden Umriß und einem
1922 revidiertem Plan zu folgern, wird die Rabatte zunächst als Teppichbeet
angelegt worden sein; vgl. „III.-IV. Hase-Friedhof", rev. 1922, Grünflächen-
amt Stadt Osnabrück. Vgl. auch die älteste Rondellplanskizze von 1892, die
als Platzrahmung zwölf Baum- oder Strauchsetzungen vorgibt; „Situations-
plan des III. Hase-Todtehofes", gez. 1892, Grünflächenamt Stadt Osnabrück.
109 Erstmals verzeichnet auf einem 1922 revidierten Plan; vgl. „III.—IV. Hase-Fried-
hof", rev. 1922, Grünflächenamt Stadt Osnabrück.
110 Bestandsdatierung nach R. Schomann/Hannover. Die benannten Baumarten
kartiert erstmals der bereits erwähnte, 1922 revidierte Plan über die dritte
und vierte Abteilung; Grünflächenamt Stadt Osnabrück.
111 „Entwurf zur Umgestaltung..." des Jahres 1923; Grünflächenamt Stadt Osna-
brück.
112 S. Vorblatt zur Akte Dep. 3 b V, Nr. 1682 im StA Osnabrück. Der Beschluß
zur erneuten Friedhofserweiterung erfolgte am 21. Juli 1868; noch im glei-
chen Jahr wurden die ersten Grundankäufe getätigt; ebd.
113 StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689. Dem widersprechen die undatierten
„Bemerkungen und Nachrichten über die hiesigen Todtenhofe": „...Nach dem
der Mangel an Erbbegräbnissen seit längerer Zeit fühlbar gewesen ist, so hat
die Verwaltung [...] die [...] angekauften Gründe [...] zu einem neuen Tod-
tenhofe, genannt der vierte Totenhof eingerichtet und in Benutzung genom-
men im Jahre 1873"; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1690.
114 Plan „No. 20" vom 24. April 1897, Grünflächenamt Osnabrück.
115 Vgl. den undatierten Lageplan im StA Osnabr., Rep. K 100 Nr. 4 M, Bd. 3.
116 Nach der farbigen Anlage dieser Beete zu folgern zeigte das östliche sowie
westliche ovale Beet eine höhendifferenzierte Bepflanzung aus äußerer
(immergrüner) Gebüsch- oder Strauchsetzung, vorgelagerter Rasenfläche und
eingeschlossener (Sommer-)Blumenrabatte, das nördliche und südliche hinge-
gen eine immergrüne Einfassung dekorativer Blumenrabatten. Nach den
Überlegungen C. A. Wimmers bestand die äußere Einfassung der Teppich-
beete der Zeit zwischen 1861 und 1900 allerdings kaum mehr aus Buxus,
sondern immer häufiger aus Teppichpflanzen; Wimmer 1991, 6.
117 Kol. Planzeichnung „Geräthehäuschen mit Abortanlage...“ von 1887 z.Z. im
Archiv des Stadtbauamt/Städtische Denkmalpflege Osnabrück; Sign.: la, G 2
- 9.8.102; Zeichnung Nr. 5.

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