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Krumm, Carolin; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Der Hasefriedhof in Osnabrück: der Friedhof als Garten ; zur Entstehung, Konzeption und Entwicklung des Osnabrücker Friedhofes in der Hasetorvorstadt — Hameln: Niemeyer, Heft 19.2000

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https://doi.org/10.11588/diglit.51268#0062
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118 Von Lehmann gefertigte Planzeichnung des Jahres 1929 im Archiv des Stadt-
bauamtes/Städtische Denkmalpflege Osnabrück; Sign.: la, G 2 - 9,8.102;
Zeichnung Nr. 35.
119 So bittet der Tischler Friedrich Schröder im Jahr 1903, den Lindenbaum auf
dem Erbbegräbnis seines Vaters entfernen zu dürfen; Eingabe vom 2. Jan.
1903, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689. Eine zugehörige, vom Totengräber
W. Koch angefertigte Skizze belegt, dass es sich bei der Linde jedoch nicht
um eine Grabbepflanzung, sondern eine planmäßige Setzung entlang des
mauerparallelen Weges handelt; er lehnt daher den Antrag entschieden ab:
„Ich glaube nicht, dass dieser Baum wie die anderen auf dem 4ten Totenhof
befindlichen Linden die anliegenden Stellen beeinflussen..."; ebd.
120 Kartiert auf o.g., 1922 und 1933 revidiertem Plan im Grünflächenamt der
Stadt Osnabrück.
121 „Ferner wäre es aus dem selben Grunde wünschenswert auf dem IV Hase-
todtenhof die 8 als Erbbegräbnißstellen vorgesehenen Plätze an den beiden
Kreuzungen der Wege, sowie die entsprechenden Plätze (je 2) an den Ein-
mündungen in den Umgangsweg frei zu lassen...". Gez. der Stadtbaumei-
ster; Eingabe vom 11. Sept. 1902, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
122 „Schon vor 2 Jahren haben sie sich über die Anlegung eines Weges an der
Nordseite des neuen Todtenhofes vor dem Hasethore vereinbart; der Weg sei
darauf einstweilen eröffnet, jetzt aber wünschen sie die Bedingungen, unter
denen die Weganlage geschehen sei, [...] festzustellen". Nach einiger Überle-
gung seien die Verantwortlichen „... übereingekommen, die Gränze in gleich-
mäßiger Entferung von der Mauer des Todtenhofes und der Befriedigung der
vor derselben befindlichen Gärten legen zu lassen und das Areal, welches
zwischen dem Todtenhofe und dem Heilmannschen Lande liege, zu einem
Wege zu benutzen, der nördlich um den Todtenhof führe und die Nordhor-
ner Chausee mit der Kuhstr. verbinde [...]."
„Der Weg erhält nun eine Breite von 16 Fuß, von der Todtenhofsmauer und
der Gartenbefriedigung an gemessen. Die Todtenhofs-Verwaltung beabsich-
tigt, an der Todtenhofsmauer in angemessener Entferung Bäume pflanzen zu
lassen. Gez. Meyer“; Eingabe vom 28. März 1880, StA Osnabr., Dep. 3 b V,
Nr. 1690.
123 Zusammen mit der stetigen Kritik an den herunterhängenden Zweigen der
Hofhausalleelinden läßt sich dies u.a. auch an der hohen Zahl (46 Exempl. I)
der im Jahr 1898 gekappten Linden an der Süntelstraße eruieren; Eingabe
vom 4. Jan. 1898, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711.
124 In den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts mehren sich die
Überlegungen zur Vermeidung hygienischer Mangelerscheinungen bzw.
„übler Folgen", infolgedessen der Qualität des Bodensubstrates ebenso
große Bedeutung zugemessen wurde wie der am Friedhof dominierenden
Windrichtung, dem die Luft klärenden Baumbestand, der Entfernung zu
Wohnquartieren u. vor allem dem Grundwasserstand bzw. der Bodenfeuch-
te; vgl. die ca. dreißigseitige Abschrift der Berliner Verfügung vom 20. Jan.
1892 zu den Rahmenbedingungen bei der Anlage neuer Begräbnisplätze;
StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1725.
125 Antwortschreiben vom 18. Sept. 1896; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
126 „Vor einigen Tagen sind in der dortigen Kronenbergschen Buchdruckerei Con-
currenzpläne zur Anlage eines parkartigen Friedhofes in Düsseldorf (ohne
Datum) erschienen. Aus dem begleitenden Lageplan ist [...] ersichtlich, dass
zu dieser Anlage ein unregelmäßiges, von 3 benannten Straßen eingeschlos-
senes von Nordosten nach Südwesten abfallendes Grundstück von etwa 15
ha Größe ausersehen war..."; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
127 Kol. Planzeichnung Lehmanns „Entwurf zur Vergrösserung..." von 1897,
Sign.: H. I. No. 20, z.Z. Grünflächenamt Osnabrück.
128 Ausführung des Jahres 1897; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711.
129 „Kostenvoranschlag über Vergrößerung des Hasetodtenhofes" vom Februar
1894; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711.
130 „... Es wurde diese Summe zu Lasten der Todtenhofskasse bewilligt und soll
der Plan ausgeführt werden. Jedoch wird die Partie des Planes, der die Wege
umfaßt bei dem Rondel, der Beschlußfassung in der Baucommission Vorbe-
halten. Auch soll der an das Hofhaus nordöstlich angrenzende Theil des Tod-
tenhofes nicht eher wie nothwendig, [...], belegt werden. Gez. Schmidt"; Ein-
gabe vom 2. März 1897, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711.
131 Aufstellung von Lehmann vom 10. Mai 1898, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr.
1711.
132 „Die für den V Hasetodtenhof [...] vorgeschriebenen Reihensteine sind
beschafft und ordnungsmäßig versetzt; gez. Stadtbaumeister Lehmann"; Ein-
gabe vom 24. Sept. 1899, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
133 In diesem Sinne wird der Süntelbach im Jahr 1897 auch als „von den näch-
sten Erbbegräbnißstellen 32 m entfernt...", der bachbegleitende Grünstreifen
somit als „grabfrei" bezeichnet; „Erläuterungsbericht zur Vergrößerung des
Hasetodtenhofes..." vom 20. Mai 1897, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1725.
134 Sie wurden bald von schlichten Thujahecken ersetzt; vgl. Plan „V. Hase-Fried-
hof", rev. 1923 und 1933; Grünflächenamt Stadt Osnabrück.
135 Schreiben vom 9. Febr. 1907, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
136 „Auf dem Friedhof ist meiner Begräbnißstelle gegenüber provisorisch eine
Bank aufgestellt. Mir wurde gesagt, dass ich zu dem Zweck Ihre Genehmi-
gung einholen müßte. Die Bank steht auf einem kleinen Platz der als Anlage
gedacht ist, und auf dem nicht begraben wird [...] Mathilde Meyer-König";
die beigefügte Skizze markiert dabei neben der Privatbank auf der fraglichen
Stelle zwei weitere, unter den Linden stehende; Anschreiben vom 9. Febr.
1907; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689. Das Gartenamt empfielt daher fol-
gendes: „Es besteht die Absicht, die in der Skizze mit „Grün" bezeichneten
Streifen (jetzt Rasen) im Laufe dieses Sommers mit Rosen zu bepflanzen.
Meines Erachtens ist das Aufstellen einer Bank an der mit „Rot" eingezeich-

neten Stelle leider unzulässig. Es steht außerdem in nächster Nähe unter
einem schattigen Baum eine Bank zur allgemeinen Benutzung. - Meiner Mei-
nung nach könnte eine kleinere Bank innerhalb der eingefriedigten Erbstelle
aufgestellt werden."; Antwortschreiben vom 13. Febr. 1907, StA Osnabr.,
Dep. 3 b V, Nr. 1689.
137 Zumindest scheinen beide bis dato frei belassenen Flächen um 1900 als
Begräbnisflächen projektiert gewesen zu sein: „...Ferner wäre es aus dem sel-
ben Grunde wünschenswert [...] die für monumentale Erbbegräbnisse auf
dem V. Hasetotenhof (beim Zugang vom IV Totenhof) vorgesehenen vier
großen Stücke, sowie die vor denselben belegenen Erbbegräbnißstreifen [...]
frei zu halten [...]. Der Stadtbaumeister"; Eingabe vom 11. Sept. 1902, StA
Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
138 Vgl. kol. Planzeichnung von 1897, eine 1922 und 1933 revidierte Planzeich-
nung über den „V. Hase-Friedhof" sowie Luftbild vom Okt. 1935 (M. 1:2000);
Grünflächenamt und Stadtvermessung Osnabrück. Auf einem späteren Luft-
bild des Jahres 1956 sind dementgegen nur noch 12 Lindenpaare zu sehen;
Stadtvermessung Osnabrück.
139 Wann und warum diese Allee niedergelegt wurde, ist leider kaum noch zu
ermitteln; in jedem Falle ist sie auf dem 1956er-Luftbild noch belegt; die neue
Lindensetzung erfolgte in den achtziger Jahren; frdl. Auskunft Herr Schmitz,
Grünflächenamt Osnabrück.
140 Vgl. die 1922 und 1933 revidierte Planzeichnung über den „V. Hase-Friedhof"
im Grünflächenamt Osnabrück.
141 Planaufnahme vom 13. Nov. 1998, erstellt vom Stadtvermessungsamt Osna-
brück.
142 Lageplan der sechsten Abteilung von 1918, M 1:500; Rötrige 1990, 45.
143 Vgl. Lageplan der sechsten Abteilung von 1918, M 1:500; Rötrige 1990, 45
und die kol. Planzeichnung des Jahres 1897; a.a.O.
144 Frdl. Mitteilung Herr Schmitz, Grünflächenamt Osnabrück. Nach den Planun-
terlagen zu urteilen, erfolgte die Verrohrung und Geländeaufschüttung nach
1918 und vor 1923, wobei damals nur der Bachverlauf parallel zur fünften
Abteilung verrohrt, der Abschnitt entlang der sechsten Abteilung jedoch
zunächst noch offen gelassen wurde. Den neuen Zustand der Teilverrohrung
und der Abänderung der Fließrichtung kartiert erstmals eine Planzeichnung
des Jahres 1923; vgl. den von Freytag gezeichneten „Veränderten Lageplan"
von 1918 und den von H. Walter angefertigten Übersichtsplan des Jahres
1923; beide Grünflächenamt Osnabrück.
145 „Auf den Begräbnißplätzen empfielt es sich Pflanzenwuchs thunlichst zu för-
dern, da derselbe zur Verarbeitung der Leichenzersetzungsprodukte beiträgt.
Zu vermeiden sind Bäume, welche durch viel Schatten gebendes Laub die
Sonne von den Gräbern übermäßig abhalten oder ihre Wurzeln weit ausbrei-
ten und dadurch die Herstellung der Gräber erschweren; bei feuchtem Boden
sind Bäume, welche viel Feuchtigkeit aufzusaugen vermögen, wie Erlen [...]
vorzuziehen..."; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1725.
146 „... Nach Osten, Süden und einem Theil Westen ist das Grundstück durch
eine ca. 1,80 m hohe Mauer abgeschlossen, während die übrigen Grenzen
nach dem Hofhause und dem Süntelbach durch breite Anlagen mit dichten
Gebüschanpflanzungen und Sitzplätze geschützt werden sollen, welche
wesentlich zur Abhaltung von Lärm und zur Verschönerung der ganzen Anla-
ge sowie zur Verarbeitung der Leichenzersetzungsprodukte beitragen wer-
den. Die Lage des Platzes ist durchaus sonnig, so dass der Pflanzenwuchs
und mit ihm der Ablauf der Verwesung begünstigt wird", „Erläuterungsbe-
richt zur Vergrößerung des Hasetodtenhofes..." vom 20. Mai 1897;
StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1725.
147 Vgl. Planzeichnung „Landschaftliche Erbstellen" (undatiert) im Grünflächen-
amt der Stadt Osnabrück.
148 Vgl. zwei Pläne zur Umgestaltung des nördlichen Grünstreifens: 1.) „V. Hase-
Friedhof", undatiert, kol. Pause mit zwei Planungsvarianten, 2.) „V. Hase-
Friedhof", 1923 und 1933 revidierte Pause, beide Grünflächenamt der Stadt
Osnabrück.
149 Vgl. den von Freytag signierten Plan von 1918 im Grünflächenamt Osnabrück.
Ein kolorierter Plan des Jahres 1943 verzeichnet einen weiteren, langgestreck-
ten Garten im Norden der sechsten Abteilung, so dass wir uns zur Zeit der
Friedhofsanlage die belegbare Fläche möglicherweise noch eingschränkter
vorzustellen haben; „Der Hasefriedhof - Übersichtsplan", gez. 1943, geprüft
1946; Sign.: 2 07, z.Z. Stadtbauamt/Städtische Denkmalpflege Osnabrück.
150 Vgl. Planzeichnung des Jahres 1923; Grünflächenamt Osnabrück.
151 Vgl. Planzeichnung „6. Hasefriedhof" des Jahres 1924; Grünflächenamt Osna-
brück.
152 Vgl. hierzu die Mutterpause (nach 1912) zum Überblick über die ersten bei-
den Abteilungen und ihre revidierte Fassung der Jahre 1922/33; „l.-ll. Hase-
Friedhof", Originalpause und revidierte Fassung; Grünflächenamt Stadt Osna-
brück.
153 S. Planzeichnung „Geräthehäuschen mit Abortanlage...." des Stadtbaumeis-
ters Deiners von 1887, Stadtbauamt/Städtische Denkmalpflege, Sign. la, G2,
9.8.102, Zeichnung Nr. 4 und 5.
154 Vgl. Anm. 116.
155 S. Planzeichnung „Bedürfnisanstalt Hasefriedhof" des Stadtbauamts, gez.
Lehmann von 1929, Stadtbauamt/Städtische Denkmalpflege, Sign. la, G2,
9.8.102, Zeichnung Nr. 35, die im Lageplan bereits keinerlei Rabatten o.ä.
zeigt. Hinweise auf gärtnerische Ausgestaltungen fehlen auch auf dem Luft-
bild von Oktober 1935, Original Stadtvermessungsamt Osnabrück.
156 „Bau einer Leichenhalle", Stadtbauamt 1938, Stadtbauamt/Städtische Denk-
malpflege Osnabrück, ohne Sign.
157 „Der Hasefriedhof-Übersichtsplan", „nachgesehen 1943, geprüft 1946. N.",
Stadtbauamt/Städtische Denkmalpflege, Sign. 2 07.

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