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Schon 1914 bemängelte die Osnabrücker Zeitung das fehlende Interesse am
Bau eines Krematoriums in der Stadt: „Zu den vierzig Feuerhallen [...], die in
Deutschland heute schon betrieben werden, dürften schon in den nächsten
Monaten einige weitere dazukommen, während eine Reihe von Städten Neu-
anlagen erst plant [...]. - Aus Osnabrück hört man immer noch nichts, trotz-
dem die Friedhofsfrage immer prekärer wird"; Akte 32, Grünflächenamt
Stadt Osnabrück.
Akte 32, Grünflächenamt Stadt Osnabrück.
„...Höchst wünschenswert ist auch die Anlage eines Brunnens gleich dem auf
dem anderen Friedhöfe, damit nicht die blumen, welche treue Liebe auf den
Gräbern pflanzt, sobald verkümmern müssen"; Eingabe vom 5. Sept. 1854;
StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
Rechnungen des Jahres 1847 s. StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683.
„...5. für Anlage einer Zapfstelle auf dem III. Todtenhofe 15 M."; vgl.
„Kosten-Anschlag über bauliche Unterhaltungsarbeiten [...] Etatsjahr
1897/98", StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711.
„Auf dem ersten Hasefriedhof soll in der Mitte in der Umgebung des Kreuzes
eine Wasserzapfstelle angelegt werden. Das vorgelegte Projekt eines einseiti-
gen Standbrunnens wird genehmigt und die erforderlichen Mittel im Betrage
von 450 M. [...] bewilligt. Für den fünften Totenhof ist am Ende der Lindenal-
lee auf einem hierzu geeigneten Rondel ein größerer, ringsherum zugängli-
cher Brunnen in Aussicht zu nehmen. Zunächst ist ein Entwurf zu bearbeiten
und der Kommission vorzulegen. Die vorhandenen Zapfstellen sind durchweg
unzweckmäßig und unschön, die Holzbottiche auch nicht dauerhaft".
Eingabe vom 31. Mai 1907, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
„Es soll zunächst ein Projekt mit Kostenvoranschlag vorgelegt werden. In die-
sen Kostenvoranschlag ist auch die gärtnerische Ausgestaltung in der Umge-
bung des in Aussicht genommenen Brunnens am Ende der Lindenallee auf-
zunehmen"; Eingabe vom 31. Mai 1907.Die Einrichtung eines
Monumentalbrunnens auf dem Rondell des V. Friedhofes nach der vorgeleg-
ten Skizze kostet 2200, - Mark"; Eingabe vom 17. Sept. 1907, Protokollbuch
Friedhofskommission, Grünflächenamt Stadt Osnabrück.
„Ausführungszeichnung zu einer Zapfstelle auf dem Hasetotenhof und dem
Johannistotenhof", M. 1:10, gez. v. Lehmann, 1907; Stadtbauamt/Städtische
Denkmalpflege, Sign.: Ia/G1, 9.6.101, Zeichnung 54.
Sie markiert die Stellung der Bänke direkt unter den Linden des Platzes; von
diesen insgesamt vier Ruhebänken haben sich lediglich die modern erneuer-
ten Substruktionen (Betonplatten) erhalten.
Eingabe vom 18. Oktober 1894, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711. Der
Kostenvoranschlag vom 14. Dez. 1894 nennt explizit „Splitterkies" als Materi-
al zur „Wegebesserung"; ebd.
Eingabe vom 17. März 1893, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689. Dement-
sprechend berechnet auch der Kostenvoranschlag zur Friedhofserweiterung
des Jahres 1894 890 Mark u.a. für die „Anlage gepflasterter Gassen"; StA
Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711.
Das Pflaster wurde im Bereich des Hochkreuzes weniger planmäßig, in jedem
Falle nicht als ein Rondell verlegt; mitunter zeigt es einige Kuriositäten. So
versuchte man u.a. auf eine nahebei stehende Linde Rücksicht zu nehmen,
indem man das Pflaster kreisrund an ihr vorbeiführte; sie dürfte nach dem
gewählten Radius zu urteilen damals kaum älter als zwanzig/dreißig Jahre alt
gewesen sein. Die Lindenpflanzung gegen Ende des 19. Jahrhunderts gilt
somit als terminus post quem für das Pflaster, das demnach gegen um/nach
1900 gelegt worden sein dürfte.
Vgl. Grundrißzeichnung zur „Begräbnis-Capelle", undatiert,
Stadtbauamt/Städtische Denkmalpflege, ohne Signatur.
S. Daub/Gottschalk/Szamatolski 1992, 52.
„Kosten-Anschlag über bauliche Unterhaltungsarbeiten [...] Etatsjahr
1897/98", StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711.
Noll 1911/1985, 45f.
Eingabe vom 26. April 1839, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1682.
Eine vom Geheimrat Graf von Wedel eingerichtete Stiftung über 200 Taler
u.a. zur Erhaltung und Pflege der Gräber seiner Angehörigen markiert den
Beginn einer ganzen Reihe von derartigen Unterhaltungsverträgen; sie alle
belegen, dass nicht nur die Grabmale gesichert und die Einfriedungen
gepflegt, sondern auch das Grab mit Wechselbepflanzung gestaltet werden
solle: „Nähere Bestimmung der Stiftung: 1.) das gedachte Grab ist, so wie
das Grab der Mutter des Stifters - No. 22 u. No. 23 auf dem 2ten Todtenho-
fe - von Unkraut rein zu halten und mit Blumen und blühenden Stauden zu
bepflanzen. 2.) Das eiserne Gitter des Grabes No. 87 ist vom Roste rein zu
halten und so oft es nöthig ist mit schwarzer Oel Farbe anzustreichen"; Ein-
gabe It. Vertrag vom 9. Sept. 1845; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683.
Im Gegensatz zu Berliner Friedhöfen, wo neben Rosen vermutlich vorwie-
gend Violen, Vergißmeinnicht, Verbenen und Hortensien gesetzt worden
sind; Langenbach 1987, 140.
Dieser Trend des frühen 19. Jahrhunderts ist nach Ph. Aries insofern zu
erklären, als man.wenigstens seit dem 18. Jahrhundert, wieder das
Bedürfnis aufsteigen [fühlte], seinen Schmerz herauszuschreien, ihn öffent-
lich über dem Grab kundzutun, das damals wurde, was es nie zuvor gewesen
war, der bevorzugte Ort des Gedenkens und der Klage"; Aries 1993, 677.
Stiftungsvertrag vom 9. Sept. 1845; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683.
Vgl. die Stiftungen des Fräulein von Behr/Verden von 1871, der Nachkommen
des Konsistorialrats F. A. Gruner, des Superintendenten G. Gruner und des
Kaufmannes J. Wüste des Jahres 1885, der Witwe W. Flohr von 1886, des
Rentiers C. Wissmann von 1896 und des Landrats von Weyhe von 1886; StA
Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1690. Die Stiftungsbeträge schwanken hierbei zwi-
schen einigen hundert Talern bis 1600 Silbertalern im Höchstfall.
Für zwei Erfurter Beispiele wilhelminischer Grabgestaltungen resümiert S.
Bauer: „Wer es sich leisten konnte, ließ sein Grab mit teuren und seltenen
Gewächsen und Neuzüchtungen bepflanzen. [...] Bedenkt man die Pflanzen-
liebhaberei und die Bedeutung der Pflanzen in der damaligen Zeit, so ist eine
pflegeintensive Bepflanzung als charakteristisch für das letzte Drittel des 19.
Jahrhunderts zu werten. Deshalb wurden manchmal sogar Tagelöhner einge-
stellt [...]. Da jedoch beispielsweise in Berlin in der Regel nur der zuständige
Friedhofsgärtner der Kirchengemeinde mit der Pflege beauftragt werden
konnte, hinterlegten die Angehörigen oft größere Summen bei den Kirchen,
um im Falle ihres Ablebens die weitere Pflege sicherzustellen"; Bauer 1998,
278.
180 „Begräbnis-Ordnung für die städtischen Friedhöfe in Dortmund" vom 13.
Dez. 1875: § 16. „...Die Gräber erhalten die Form eines Gartenbeetes. [...] §
22 „Die Anpflanzung wilder Akazien, Pappeln und Essig- und anderer
Bäume, welche ihr Wurzelwerk vorzugsweise stark ausdehnen, wird auf
Friedhöfen überhaupt nicht gestattet"; StA Osnabr., Dep. 3 b V, einliegend
Nr. 1682.
181 StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1716, Anlage B.
182 „Zu Abteilung III [...] wird beschlossen [...] die abgestorbenen Pflanzen sowie
einen Teil der in zu großer Zahl auf den Grabfeldern stehenden Lebensbäu-
me zu entfernen..."; Eingabe vom 17. März 1910, StA Osnabr., Dep. 3 b V,
Nr. 1689.
183 „Der Gärtner Wies hier Bramscherstraße 77 hat am 2ten November des J.
vom Quartir B des 4ten Hasefriedhofs von meinem Grabe Wüstefeld eine ca.
4 m hohe Cypresse Rhetismespora plumosa ausgerohdet, das Bindegrün
davon abgeschnitten und den kahlen Stamm [...] liegen lassen. [..] Er hat
weiter nichts an der Grabstätte getan, sondern sie so liegen lassen, bis ihn
Wilker erst durch meine Anfrage veranlaßte wenigstens den Baumstumpf
und den Schutt [...] zu entfernen. Der Baum war eine Zierde des Quartiers B
[...] zwischen den Thuja occidentalis dort..."; Eingabe vom 11. Nov. 1908;
StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
184 Eingabe vom 17. März 1910; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
185 Eingabe vom 1. Nov. 1910; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
186 Eingabe vom 6. Mai 1910; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
187 gemäß Hirschfelds Forderung: „Doch darf kein Monument entblößt und frey
in seinem vollen Lichte da stehen; es muß sich halb hinter dem Schleyer eines
Baums zu verbergen suchen, oder, von irgend einem Gesträuch beschattet,
in einer kleinen Dämmerung zu schlummern scheinen. [...] Die Lichter und
Schatten fallen hier zwischen den dunklen Pflanzungen und den weißen Stei-
nen der Grabmäler stärker, und können zu außerordentlichen und lebhaft
überraschenden Wirkungen vertheilt werden"; Hirschfeld 1785, V, 118.
188 „Instruction für den Todtengräber" vom 31. Aug. 1849; StA Osnabr., Dep. 3
b V, Nr. 1690.
189 Wie Anm. 175
190 „Instruction für den Todtengräber" vom 31. Aug. 1849; StA Osnabr., Dep. 3
b V, Nr. 1690.
191 „Zu Abteilung III d. Ausgabe des Friedhofsetats wird beschlossen, die länger
als 1 Jahr verwahrlosten Reihengräber auf den allgemeinen Beerdigungsfel-
dern in Zukunft nach vorausgegangener zweimaliger Aufforderung einzuebe-
nen; ebenso die verfallenen Gitter und Denkmäler nach zweimaliger Auffor-
derung zu beseitigen..."; Eingabe vom 17. März 1910, StA Osnabr., Dep. 3 b
V, Nr. 1689. Genauer formuliert dies die Neufassung der Friedhofsordnung
vom 3. Febr. 1913: Auf Reihengräbern „sind gemauerte Einfassungen aus
Kunststeinen statthaft, sofern sie [...] nicht unschön wirken [...]; ebenso sind
lebende Einfassungen zulässig." Auch Kreuze und Gedenksteine aus Stein
werden „...bis zu einer Höhe von 1,20 m, aus Holz oder Eisen bis zu einer
Höhe von 1,50 m zugelassen"; Protokollbuch der Friedhofskommission, Grün-
flächenamt Stadt Osnabrück.
192 Krumm 1998, 26f. Die Wertschätzung und Bedeutung einer so ausgestalte-
ten Grabstätte resümiert sehr eingehend ein 1910 unter dem Titel „Die Poe-
sie des Grabes“ veröffentlichter Kommentar aus der Verbandszeitung deut-
scher Blumengeschäfts-Inhaber: „Worin liegt nun die Posie des Grabes?
Vorerst einmal in der Größe, die (...) uns den ganzen Menschen vor Augen
erscheinen läßt. Dann aber in der Möglichkeit, ihm gerade deswegen einen
würdigen Schmuck zuteil werden zu lassen. Das Denkmal zu seinen Häupten,
die Säule aus Marmor, die seitwärts stehende Bank, die Einfriedung und
anderes mehr geben durch die nun geschaffene Raumausdehnung dem
Gedanken Nahrung, dass wir uns wirklich in der Nähe des geliebten Toten
befinden. Beschattet auch noch eine Weide den Platz, so kann diese liebliche
Suggestion nur an Innigkeit gewinnen! Und nun ist auch die Grundlage
gegeben, dass an diesen Orten die Werke unserer Bindereien am würdigen
Platze sind"; Bauer 1998, 279.
193 Ein historischer Schnitthorizont ist an den seit Jahren nicht mehr in Form
geschnittenen Eiben noch deutlich erkennbar; ob diese jedoch noch der Erst-
pflanzung entstammen, ist angesichts ihres minimalen „Stamm"umfanges
fraglich.
194 Über die genaue Lageposition und Ausgestaltung der neu einzurichtenden
Grabstellen berichtet folgende Quelle: „An der Grenze des Hofhauses lassen
sich leicht bessere, von Grünschmuck umgebene Erbbegräbnisstellen einrich-
ten. Nach einigen Jahren [...] könnten diese Stellen zu einem höheren Preise
verkauft und würden von wohlhabenden Leuten gern verlangt werden. Es
soll zunächst ein Projekt mit Kostenvoranschlag vorgelegt werden"; Eingabe
vom 17. Sept. 1907, Protokollbuch der Friedhofskommission, Grünflächenamt
Stadt Osnabrück.
195 Vgl. Eingabe vom 23. April 1912 über die „Preise von Erbbegräbnisstellen";
Protokollbuch der Friedhofskommission, Grünflächenamt Stadt Osnabrück.
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Schon 1914 bemängelte die Osnabrücker Zeitung das fehlende Interesse am
Bau eines Krematoriums in der Stadt: „Zu den vierzig Feuerhallen [...], die in
Deutschland heute schon betrieben werden, dürften schon in den nächsten
Monaten einige weitere dazukommen, während eine Reihe von Städten Neu-
anlagen erst plant [...]. - Aus Osnabrück hört man immer noch nichts, trotz-
dem die Friedhofsfrage immer prekärer wird"; Akte 32, Grünflächenamt
Stadt Osnabrück.
Akte 32, Grünflächenamt Stadt Osnabrück.
„...Höchst wünschenswert ist auch die Anlage eines Brunnens gleich dem auf
dem anderen Friedhöfe, damit nicht die blumen, welche treue Liebe auf den
Gräbern pflanzt, sobald verkümmern müssen"; Eingabe vom 5. Sept. 1854;
StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
Rechnungen des Jahres 1847 s. StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683.
„...5. für Anlage einer Zapfstelle auf dem III. Todtenhofe 15 M."; vgl.
„Kosten-Anschlag über bauliche Unterhaltungsarbeiten [...] Etatsjahr
1897/98", StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711.
„Auf dem ersten Hasefriedhof soll in der Mitte in der Umgebung des Kreuzes
eine Wasserzapfstelle angelegt werden. Das vorgelegte Projekt eines einseiti-
gen Standbrunnens wird genehmigt und die erforderlichen Mittel im Betrage
von 450 M. [...] bewilligt. Für den fünften Totenhof ist am Ende der Lindenal-
lee auf einem hierzu geeigneten Rondel ein größerer, ringsherum zugängli-
cher Brunnen in Aussicht zu nehmen. Zunächst ist ein Entwurf zu bearbeiten
und der Kommission vorzulegen. Die vorhandenen Zapfstellen sind durchweg
unzweckmäßig und unschön, die Holzbottiche auch nicht dauerhaft".
Eingabe vom 31. Mai 1907, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
„Es soll zunächst ein Projekt mit Kostenvoranschlag vorgelegt werden. In die-
sen Kostenvoranschlag ist auch die gärtnerische Ausgestaltung in der Umge-
bung des in Aussicht genommenen Brunnens am Ende der Lindenallee auf-
zunehmen"; Eingabe vom 31. Mai 1907.Die Einrichtung eines
Monumentalbrunnens auf dem Rondell des V. Friedhofes nach der vorgeleg-
ten Skizze kostet 2200, - Mark"; Eingabe vom 17. Sept. 1907, Protokollbuch
Friedhofskommission, Grünflächenamt Stadt Osnabrück.
„Ausführungszeichnung zu einer Zapfstelle auf dem Hasetotenhof und dem
Johannistotenhof", M. 1:10, gez. v. Lehmann, 1907; Stadtbauamt/Städtische
Denkmalpflege, Sign.: Ia/G1, 9.6.101, Zeichnung 54.
Sie markiert die Stellung der Bänke direkt unter den Linden des Platzes; von
diesen insgesamt vier Ruhebänken haben sich lediglich die modern erneuer-
ten Substruktionen (Betonplatten) erhalten.
Eingabe vom 18. Oktober 1894, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711. Der
Kostenvoranschlag vom 14. Dez. 1894 nennt explizit „Splitterkies" als Materi-
al zur „Wegebesserung"; ebd.
Eingabe vom 17. März 1893, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689. Dement-
sprechend berechnet auch der Kostenvoranschlag zur Friedhofserweiterung
des Jahres 1894 890 Mark u.a. für die „Anlage gepflasterter Gassen"; StA
Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711.
Das Pflaster wurde im Bereich des Hochkreuzes weniger planmäßig, in jedem
Falle nicht als ein Rondell verlegt; mitunter zeigt es einige Kuriositäten. So
versuchte man u.a. auf eine nahebei stehende Linde Rücksicht zu nehmen,
indem man das Pflaster kreisrund an ihr vorbeiführte; sie dürfte nach dem
gewählten Radius zu urteilen damals kaum älter als zwanzig/dreißig Jahre alt
gewesen sein. Die Lindenpflanzung gegen Ende des 19. Jahrhunderts gilt
somit als terminus post quem für das Pflaster, das demnach gegen um/nach
1900 gelegt worden sein dürfte.
Vgl. Grundrißzeichnung zur „Begräbnis-Capelle", undatiert,
Stadtbauamt/Städtische Denkmalpflege, ohne Signatur.
S. Daub/Gottschalk/Szamatolski 1992, 52.
„Kosten-Anschlag über bauliche Unterhaltungsarbeiten [...] Etatsjahr
1897/98", StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1711.
Noll 1911/1985, 45f.
Eingabe vom 26. April 1839, StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1682.
Eine vom Geheimrat Graf von Wedel eingerichtete Stiftung über 200 Taler
u.a. zur Erhaltung und Pflege der Gräber seiner Angehörigen markiert den
Beginn einer ganzen Reihe von derartigen Unterhaltungsverträgen; sie alle
belegen, dass nicht nur die Grabmale gesichert und die Einfriedungen
gepflegt, sondern auch das Grab mit Wechselbepflanzung gestaltet werden
solle: „Nähere Bestimmung der Stiftung: 1.) das gedachte Grab ist, so wie
das Grab der Mutter des Stifters - No. 22 u. No. 23 auf dem 2ten Todtenho-
fe - von Unkraut rein zu halten und mit Blumen und blühenden Stauden zu
bepflanzen. 2.) Das eiserne Gitter des Grabes No. 87 ist vom Roste rein zu
halten und so oft es nöthig ist mit schwarzer Oel Farbe anzustreichen"; Ein-
gabe It. Vertrag vom 9. Sept. 1845; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683.
Im Gegensatz zu Berliner Friedhöfen, wo neben Rosen vermutlich vorwie-
gend Violen, Vergißmeinnicht, Verbenen und Hortensien gesetzt worden
sind; Langenbach 1987, 140.
Dieser Trend des frühen 19. Jahrhunderts ist nach Ph. Aries insofern zu
erklären, als man.wenigstens seit dem 18. Jahrhundert, wieder das
Bedürfnis aufsteigen [fühlte], seinen Schmerz herauszuschreien, ihn öffent-
lich über dem Grab kundzutun, das damals wurde, was es nie zuvor gewesen
war, der bevorzugte Ort des Gedenkens und der Klage"; Aries 1993, 677.
Stiftungsvertrag vom 9. Sept. 1845; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1683.
Vgl. die Stiftungen des Fräulein von Behr/Verden von 1871, der Nachkommen
des Konsistorialrats F. A. Gruner, des Superintendenten G. Gruner und des
Kaufmannes J. Wüste des Jahres 1885, der Witwe W. Flohr von 1886, des
Rentiers C. Wissmann von 1896 und des Landrats von Weyhe von 1886; StA
Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1690. Die Stiftungsbeträge schwanken hierbei zwi-
schen einigen hundert Talern bis 1600 Silbertalern im Höchstfall.
Für zwei Erfurter Beispiele wilhelminischer Grabgestaltungen resümiert S.
Bauer: „Wer es sich leisten konnte, ließ sein Grab mit teuren und seltenen
Gewächsen und Neuzüchtungen bepflanzen. [...] Bedenkt man die Pflanzen-
liebhaberei und die Bedeutung der Pflanzen in der damaligen Zeit, so ist eine
pflegeintensive Bepflanzung als charakteristisch für das letzte Drittel des 19.
Jahrhunderts zu werten. Deshalb wurden manchmal sogar Tagelöhner einge-
stellt [...]. Da jedoch beispielsweise in Berlin in der Regel nur der zuständige
Friedhofsgärtner der Kirchengemeinde mit der Pflege beauftragt werden
konnte, hinterlegten die Angehörigen oft größere Summen bei den Kirchen,
um im Falle ihres Ablebens die weitere Pflege sicherzustellen"; Bauer 1998,
278.
180 „Begräbnis-Ordnung für die städtischen Friedhöfe in Dortmund" vom 13.
Dez. 1875: § 16. „...Die Gräber erhalten die Form eines Gartenbeetes. [...] §
22 „Die Anpflanzung wilder Akazien, Pappeln und Essig- und anderer
Bäume, welche ihr Wurzelwerk vorzugsweise stark ausdehnen, wird auf
Friedhöfen überhaupt nicht gestattet"; StA Osnabr., Dep. 3 b V, einliegend
Nr. 1682.
181 StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1716, Anlage B.
182 „Zu Abteilung III [...] wird beschlossen [...] die abgestorbenen Pflanzen sowie
einen Teil der in zu großer Zahl auf den Grabfeldern stehenden Lebensbäu-
me zu entfernen..."; Eingabe vom 17. März 1910, StA Osnabr., Dep. 3 b V,
Nr. 1689.
183 „Der Gärtner Wies hier Bramscherstraße 77 hat am 2ten November des J.
vom Quartir B des 4ten Hasefriedhofs von meinem Grabe Wüstefeld eine ca.
4 m hohe Cypresse Rhetismespora plumosa ausgerohdet, das Bindegrün
davon abgeschnitten und den kahlen Stamm [...] liegen lassen. [..] Er hat
weiter nichts an der Grabstätte getan, sondern sie so liegen lassen, bis ihn
Wilker erst durch meine Anfrage veranlaßte wenigstens den Baumstumpf
und den Schutt [...] zu entfernen. Der Baum war eine Zierde des Quartiers B
[...] zwischen den Thuja occidentalis dort..."; Eingabe vom 11. Nov. 1908;
StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
184 Eingabe vom 17. März 1910; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
185 Eingabe vom 1. Nov. 1910; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
186 Eingabe vom 6. Mai 1910; StA Osnabr., Dep. 3 b V, Nr. 1689.
187 gemäß Hirschfelds Forderung: „Doch darf kein Monument entblößt und frey
in seinem vollen Lichte da stehen; es muß sich halb hinter dem Schleyer eines
Baums zu verbergen suchen, oder, von irgend einem Gesträuch beschattet,
in einer kleinen Dämmerung zu schlummern scheinen. [...] Die Lichter und
Schatten fallen hier zwischen den dunklen Pflanzungen und den weißen Stei-
nen der Grabmäler stärker, und können zu außerordentlichen und lebhaft
überraschenden Wirkungen vertheilt werden"; Hirschfeld 1785, V, 118.
188 „Instruction für den Todtengräber" vom 31. Aug. 1849; StA Osnabr., Dep. 3
b V, Nr. 1690.
189 Wie Anm. 175
190 „Instruction für den Todtengräber" vom 31. Aug. 1849; StA Osnabr., Dep. 3
b V, Nr. 1690.
191 „Zu Abteilung III d. Ausgabe des Friedhofsetats wird beschlossen, die länger
als 1 Jahr verwahrlosten Reihengräber auf den allgemeinen Beerdigungsfel-
dern in Zukunft nach vorausgegangener zweimaliger Aufforderung einzuebe-
nen; ebenso die verfallenen Gitter und Denkmäler nach zweimaliger Auffor-
derung zu beseitigen..."; Eingabe vom 17. März 1910, StA Osnabr., Dep. 3 b
V, Nr. 1689. Genauer formuliert dies die Neufassung der Friedhofsordnung
vom 3. Febr. 1913: Auf Reihengräbern „sind gemauerte Einfassungen aus
Kunststeinen statthaft, sofern sie [...] nicht unschön wirken [...]; ebenso sind
lebende Einfassungen zulässig." Auch Kreuze und Gedenksteine aus Stein
werden „...bis zu einer Höhe von 1,20 m, aus Holz oder Eisen bis zu einer
Höhe von 1,50 m zugelassen"; Protokollbuch der Friedhofskommission, Grün-
flächenamt Stadt Osnabrück.
192 Krumm 1998, 26f. Die Wertschätzung und Bedeutung einer so ausgestalte-
ten Grabstätte resümiert sehr eingehend ein 1910 unter dem Titel „Die Poe-
sie des Grabes“ veröffentlichter Kommentar aus der Verbandszeitung deut-
scher Blumengeschäfts-Inhaber: „Worin liegt nun die Posie des Grabes?
Vorerst einmal in der Größe, die (...) uns den ganzen Menschen vor Augen
erscheinen läßt. Dann aber in der Möglichkeit, ihm gerade deswegen einen
würdigen Schmuck zuteil werden zu lassen. Das Denkmal zu seinen Häupten,
die Säule aus Marmor, die seitwärts stehende Bank, die Einfriedung und
anderes mehr geben durch die nun geschaffene Raumausdehnung dem
Gedanken Nahrung, dass wir uns wirklich in der Nähe des geliebten Toten
befinden. Beschattet auch noch eine Weide den Platz, so kann diese liebliche
Suggestion nur an Innigkeit gewinnen! Und nun ist auch die Grundlage
gegeben, dass an diesen Orten die Werke unserer Bindereien am würdigen
Platze sind"; Bauer 1998, 279.
193 Ein historischer Schnitthorizont ist an den seit Jahren nicht mehr in Form
geschnittenen Eiben noch deutlich erkennbar; ob diese jedoch noch der Erst-
pflanzung entstammen, ist angesichts ihres minimalen „Stamm"umfanges
fraglich.
194 Über die genaue Lageposition und Ausgestaltung der neu einzurichtenden
Grabstellen berichtet folgende Quelle: „An der Grenze des Hofhauses lassen
sich leicht bessere, von Grünschmuck umgebene Erbbegräbnisstellen einrich-
ten. Nach einigen Jahren [...] könnten diese Stellen zu einem höheren Preise
verkauft und würden von wohlhabenden Leuten gern verlangt werden. Es
soll zunächst ein Projekt mit Kostenvoranschlag vorgelegt werden"; Eingabe
vom 17. Sept. 1907, Protokollbuch der Friedhofskommission, Grünflächenamt
Stadt Osnabrück.
195 Vgl. Eingabe vom 23. April 1912 über die „Preise von Erbbegräbnisstellen";
Protokollbuch der Friedhofskommission, Grünflächenamt Stadt Osnabrück.
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