Henning Haßmann
Das Gelände der Reichserntedankfeste auf dem Bückeberg als Kulturdenkmal
und seine Umgebung als gestaltete Kulturlandschaft
Das vierte Kriterium des Niedersächsischen Denkmal-
schutzgesetzes bezieht sich auf die städtebauliche Be-
deutung. Mit städtebaulich ist im Sinne des Denkmal-
schutzes auch die Raumwirkung gemeint. Die land-
schaftsprägende und landschaftseinbeziehende Ge-
staltung mit einer Fülle inszenierter Kulturlandschafts-
elemente machen das Bückeberggelände zu einem
herausragenden Beispiel von Landschaftsgestaltung.
Nimmt man zu den eingangs erwähnten, heute leicht
erkennbaren Kulturlandschaftselementen die Zeug-
nisse der logistischen Infrastruktur der Feste hinzu
(Abb. 24), dann ist der Bückeberg Teil eines durchor-
ganisierten Gesamtkomplexes in einer weiten Land-
schaft. In der aktuellen Kulturlandschaftsdiskussion
spielt der Bückeberg eine wichtige Rolle.
Der Bückeberg ist zweifelsohne ein Kulturdenkmal
von hohem Rang im Sinne des Niedersächsischen
Denkmalschutzgesetzes. Diese denkmalfachliche Ein-
schätzung durch das dafür zuständige Niedersäch-
sische Landesamt für Denkmalpflege unter dem Dach
des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft
und Kultur als Oberster Denkmalschutzbehörde stellt
den Denkmalwert als öffentlichen Belang fest, der bei
etwaigen Planungen berücksichtigt werden muss.
Außer dem daraus abzuleitenden Schutzstatus der
Originalsubstanz sagt diese Feststellung aber noch
nichts über den Umgang mit diesem Ort aus. Der
Begriff „Denkmal" als Kulturdenkmal muss deutlich
von dem Begriff eines Denkmals in der Erinnerungs-
kultur unterschieden werden. Für die Entwicklung
eines Vermittlungskonzeptes zeichnet die unter dem
Dach des Niedersächsischen Kultusministeriums veror-
tete Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten verant-
wortlich. Die Fragen des Umgangs mit dieser als
Domänengelände dem Land gehörenden Fläche sind
unabhängig vom Denkmalstatus gemeinsam mit den
Menschen vor Ort zu erörtern, wohl wissend um die
Verantwortung für dieses herausragende Zeugnis der
Zeitgeschichte.
Aufgrund bundesweiter Erfahrungen mit vergleichba-
ren Objekten besteht in der „Inwertsetzung" des
Bückeberges ein beträchtliches wirtschaftliches Poten-
zial. Die Einbeziehung des Ortes als „Point of Interest"
in Navigationssysteme, Wanderkarten und in den
Qualitäts-Kulturtourismus könnte der Region neue
Impulse geben. Emmerthal - im Schatten der Hamel-
ner Magnetwirkung und der Weserrenaissance -
könnte ein unverwechselbares Profil auf der Achse
des Weserradweges erarbeiten, auch und besonders
wegen dieses einzigartigen Ortes.
Abbildungsnachweis
1 TK 10, LGN.
2 H.-W. Heine auf Grundlage TOP 50, LGN.
4-11, 13, 20, 22 H. Haßmann,
14, 15 Archäologisches Archiv,
18, 19 ADABweb,
24 H. Haßmann auf Basis einer zeitgenössischen Karte im
Archiv B. Gelderblom (Niedersächsisches Landesamt für
Denkmalpflege).
3 Google Earth 2009.
12, 16, 17, 21, 23 Archiv B. Gelderblom.
41
Das Gelände der Reichserntedankfeste auf dem Bückeberg als Kulturdenkmal
und seine Umgebung als gestaltete Kulturlandschaft
Das vierte Kriterium des Niedersächsischen Denkmal-
schutzgesetzes bezieht sich auf die städtebauliche Be-
deutung. Mit städtebaulich ist im Sinne des Denkmal-
schutzes auch die Raumwirkung gemeint. Die land-
schaftsprägende und landschaftseinbeziehende Ge-
staltung mit einer Fülle inszenierter Kulturlandschafts-
elemente machen das Bückeberggelände zu einem
herausragenden Beispiel von Landschaftsgestaltung.
Nimmt man zu den eingangs erwähnten, heute leicht
erkennbaren Kulturlandschaftselementen die Zeug-
nisse der logistischen Infrastruktur der Feste hinzu
(Abb. 24), dann ist der Bückeberg Teil eines durchor-
ganisierten Gesamtkomplexes in einer weiten Land-
schaft. In der aktuellen Kulturlandschaftsdiskussion
spielt der Bückeberg eine wichtige Rolle.
Der Bückeberg ist zweifelsohne ein Kulturdenkmal
von hohem Rang im Sinne des Niedersächsischen
Denkmalschutzgesetzes. Diese denkmalfachliche Ein-
schätzung durch das dafür zuständige Niedersäch-
sische Landesamt für Denkmalpflege unter dem Dach
des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft
und Kultur als Oberster Denkmalschutzbehörde stellt
den Denkmalwert als öffentlichen Belang fest, der bei
etwaigen Planungen berücksichtigt werden muss.
Außer dem daraus abzuleitenden Schutzstatus der
Originalsubstanz sagt diese Feststellung aber noch
nichts über den Umgang mit diesem Ort aus. Der
Begriff „Denkmal" als Kulturdenkmal muss deutlich
von dem Begriff eines Denkmals in der Erinnerungs-
kultur unterschieden werden. Für die Entwicklung
eines Vermittlungskonzeptes zeichnet die unter dem
Dach des Niedersächsischen Kultusministeriums veror-
tete Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten verant-
wortlich. Die Fragen des Umgangs mit dieser als
Domänengelände dem Land gehörenden Fläche sind
unabhängig vom Denkmalstatus gemeinsam mit den
Menschen vor Ort zu erörtern, wohl wissend um die
Verantwortung für dieses herausragende Zeugnis der
Zeitgeschichte.
Aufgrund bundesweiter Erfahrungen mit vergleichba-
ren Objekten besteht in der „Inwertsetzung" des
Bückeberges ein beträchtliches wirtschaftliches Poten-
zial. Die Einbeziehung des Ortes als „Point of Interest"
in Navigationssysteme, Wanderkarten und in den
Qualitäts-Kulturtourismus könnte der Region neue
Impulse geben. Emmerthal - im Schatten der Hamel-
ner Magnetwirkung und der Weserrenaissance -
könnte ein unverwechselbares Profil auf der Achse
des Weserradweges erarbeiten, auch und besonders
wegen dieses einzigartigen Ortes.
Abbildungsnachweis
1 TK 10, LGN.
2 H.-W. Heine auf Grundlage TOP 50, LGN.
4-11, 13, 20, 22 H. Haßmann,
14, 15 Archäologisches Archiv,
18, 19 ADABweb,
24 H. Haßmann auf Basis einer zeitgenössischen Karte im
Archiv B. Gelderblom (Niedersächsisches Landesamt für
Denkmalpflege).
3 Google Earth 2009.
12, 16, 17, 21, 23 Archiv B. Gelderblom.
41