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Badische Fundberichte: amtl. Nachrichtenbl. für die ur- u. frühgeschichtl. Forschung Badens — 18.1948/​1950

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Tätigkeitsberichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.42247#0188

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A. Eckerle

Tätigkeitsberichte
A) Landes amt für Ur- und Frühgeschichte Freiburg
Seit unserem letzten Bericht im 17. Jahrgang dieser Zeitschrift sind wesent-
liche Fortschritte auf dem Gebiet der Pflege ur- und frühgeschichtlicher Bo-
denaltertümer zu verzeichnen. Die seit 1945 im Lande aufgebaute Organi-
sation hat sich gut bewährt und die Arbeit des Amtes erheblich gefördert,
was hier nun im einzelnen ausgeführt sei.
1. Landesamt:
a) Magazin:
Die gesamten Fundbestände in Freiburg wurden überprüft und übersichtlich
geordnet, so daß die magazinierten Objekte jederzeit griffbereit sind.
b) Ortsaktenarchiv:
Hier geht die Arbeit nur langsam voran, weil die Unterlagen durch die
Kriegsereignisse sehr durcheinander geraten waren. Es wird noch einige Zeit
dauern, bis die Ortsakten der bisher 580 fündigen südbadischen Gemeinden in
Ordnung sind.
c) Bibliothek:
Die bis 1945 bestehende Einrichtung des „Museums für Urgeschichte“ um-
faßte Universitätsinstitut, die Außenstelle Freiburg des Landesamtes für Ur-
und Frühgeschichte Karlsruhe und das städtische Museum für Urgeschichte.
Infolgedessen bestand nur eine Bibliothek. Sie wird heute vom Institut be-
treut und vom Amt mitbenutzt. Daneben legt sich das Landesamt eine be-
sondere Bibliothek von Heimatbüchern und Ortsbeschreibungen mit ur- und
frühgeschichtlichen Beiträgen an, soweit sie das regionale Schrifttum be-
treffen.
d) Photographisches Laboratorium:
Durch sparsame Haushaltsführung und mit der verständnisvollen Hilfe des
zuständigen Rechnungsamtes im Ministerium des Kultus und Unterrichts
(Regierungsrat Birkenberger, Regierungsoberinspektor Heimburger) konnten
neue Arbeitsgeräte beschafft werden. Dadurch können wesentliche photo-
praphische Arbeiten mit eigenen Kräften durchgeführt werden; auf die Dauer
sind so beachtliche Einsparungen möglich. Ergebnisse eines Jahres: 250 Klein-
dias, ca. 1000 Aufnahmen auf Schmalfilm und mehrere Photokopien nicht
mehr verlegter Bücher; weitere Arbeiten s. im Bericht des Instituts.
e) Unterstützung durch Behörden:
Vom Landeskulturamt (Oberregierungsrat Prof. Dr. Asal) ausgehend wurde
dem Landtag von de*- Regierung ein neues Denkmalschutzgesetz zur Verab-
schiedung vorgelegt. Seit 12. 7. 1949 ist es in Kraft und hat wesentliche For-
derungen einer neuzeitlichen Kulturpflege erfüllt (vgl. in diesem Band:
A. Eckerle, Zum neuen Denkmalschutzgesetz S. 316.
Die Landesforstverwaltung (Forstmeister Hensler) hat in ihrem Arbeitsbereich
durch Runderlasse auf die kulturgeschichtliche Bedeutung der Bodenalter-
tümer hingewiesen.
 
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