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Joseph Baer & Co., Buchhandlung und Antiquariat <Frankfurt, Main> [Hrsg.]
Deutsche Literatur des XVIII. und XIX. Jahrhunderts: Erstausgaben, Sturm und Drang, Goethe ... ; Klassiker, Romantiker, Heine, Jungdeutschland, Moderne ... ; Werther- und Faustliteratur, Literarische Zeitschriften aus der Bibliothek des Herrn Kurt Wolff in Leipzig ; Versteigerung: Montag den 11. bis Donnerstag den 14. November 1912 — Frankfurt am Main, 1912

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.17076#0008

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AUKTIONS BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10°/0

zu entrichten.

Das geringste zulässige Gebot ist 50 Pfg.; über den Betrag
von 10 Mark wird um mindestens 1 Mark, von 100 Mark
an um mindestens 5 Mark gesteigert.

Die Auktionatoren behalten sich das Recht vor, Nummern
außerhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, zu-
sammen zu nehmen und zu teilen.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen
werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Die Besichtigung kann in den der Auktion vorangehenden drei
Tagen erfolgen.

Berechtigte Reklamationen können nur bis zum 30. November
d. J. berücksichtigt werden.

Aufträge übernehmen alle Buchhandlungen sowie die Unter-
zeichneten zu den üblichen Bedingungen.

JOSEPH BAER & CO.

Besichtigungstage

8. und 9. November von 10 bis 7 Uhr,
10. November von 11 bis 1 Uhr.

Verkaufsordnung

Täglich zirka 450 Nummern.
Abkürzungen.

Goed. = Goedeke, Grundriss der Geschichte der Deutschen Dichtung. 2. Aufl. i884ff.
Goed. IV3 =■ Bd. IV in 3. neu bearb. Aufl. 1907 ff.
WA = Goethes Werke. Weimar 1887 ff.

S. = Seite(n).

Ppbd. = Pappband, Hfrz. = Halbfranz, Hlwd. == Halbleinwand, Hldr. = Halbleder,
d. Zt. = der Zeit, m. G. = mit Goldschnitt, m. T. = mit Titel.

Zur gefälligen Beachtung.

Bei Anfragen und Erteilung von Aufträgen bitten wir zur Vermeidung von
Irrtümern zu beachten, dass den Nummern öfters Buchstaben (a, b u. ff.) beigesetzt
sind, die durch nachträgliche EinSchiebungen des Herrn Besitzers entstanden sind.
 
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