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KÜ NS1 -HEROLD

No. .,42

Seiti 349

ansicht von vielen Seiten bekämpft wird und dass sehr wohl
das Reichsgericht sie eines Tages aufheben kann.
Wenn in der Kommissionsberatung gegen die Strafbarkeit
der fahrlässigen Rechtsverletzung ins Held geführt wurdet,
dass damit eine allgemeine Erkundigungspflicht für die Ver-
letzung eingeführt würde, so ist dieser Befürchtung dort schon
begegnet worden. Wenn eine unverdächtige Persönlichkeit
einem Verleger den Auftrag erteilt, ein Werk der bildenden
Kunst zu vervielfältigen, so liegt ihm keinerlei Verpflichtung
ob, die Berechtigung des Auftraggebers nachzuprüfen. „Nur
wenn besonders geartete Umstände vorliegen, die in dem
Nachbildner bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen
Gewissenhaftigkeit und Redlichkeit . • . • . Zweifel an der
Statthaftigkeit der Nachbildung erwecken müssten“, (Kom-
missionsbericht) besteht eine Erkundigungspflicht. Verstösst
der Nachbildner hiergegen, so handelt er jedenfalls fahrlässig,
vielleicht bei Anwendung des dö'ius eventualis auch vor-
sätzlich.
Es besteht deshalb kein Grund, nur die schwer zu be-
weisende vorsätzliche, und nicht auch die fahrlässige Rechts.
Verletzung unter Strafe zu stellen. Die Künstler sind sich be-
wusst, dass sie auch selbst dieser verschärften Strafbarkeit
unterliegen.
Zu § 33.
Es erscheint notwendig und angebracht auch den Verstoss
gegen § 12 unter Strafe zu stellen. Civilrechtlich werden der-
artige Verstösse kaum zu verfolgen sein. Umsomehr erscheint
es geboten, sie mit Strafe zu belegen, da der § 12 sonst nur
eine Deklaration ohne jeden praktischen Wert wäre.
Zu § 40.
Es wird gebeten, entsprechend dem in der Komissio<n ge-
stellten Anträge an Stelle des Absatz 2 folgende Bestimmung
zu setzen.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, mit welchem der
Berechtigte von der Vervielfältigung und der Person des
Täters Kenntnis gehabt hat. Ist die Vervielfältigung zum
Zwecke der Verbreitung bewirkt, so beginnt die Verjährung
erst mit dem Tage, seit welchem der Berechtigte von der Ver-
breitung Kenntnis gehabt hat.
Eine Rechtsverfolgung ist ausgeschlossen, wenn seit dem
Tage, an welchem die Vervielfältigung vollendet ist, oder die
Verbreitung stattgefunden hat, fünfzehn Jahre verflossen sind.
In vielen Fällen wird der Verletzte erst nach Jahren
durch Zufall Kenntnis von der Rechtsverletzung erhalten.
Z. B. wird mit den Iluustrationen ein grosser Missbrauch derart
getrieben, dass die Clisches unberechtigt verkauft werden, und
die Abbildungen dann in kleinen Provinzialblättern er-
scheinen. Der Zeichner ist ausserstande, sämtliche deutsche
Zeitungen darauf zu kontrollieren, ob die Nachdrücke seiner
Zeiichnungen enthalten. Kommt er durch Zufall einem solchen
Nachdruck auf die Spur, so ist es unbillig, ihm den Schaden-
ersatzanspruch zu versagen.

Todesfälle.
Berlin, Durch den Tod verlor der Verein .Berliner Künstler
sein, langjähriges Ehrenmitglied, den Geh. Oberregierung'srat
a. D. Dr. Max Jordan, der am 11. d. M infolge einer Herz-
lähmung plötzlich entschlafen ist . Die Beisetzung hat am Don-
nerstag, den 11. November, nachmittags. 3 Uhr, von der
Leichenhalle des Matthäikirchhofes aus unter zahlreicher Be-
teiligung der Berliner Künstlerschaft stattgefunden. Der Vor-
stand des Vereins Berliner Künstler widmete durch seinen
Delegierten einen prächtigen Lorbeerkranz. — Ehrenvolle
Nachrufe in der gesamten Tagespresse haben die Verdienste
des Verstorbenen gebührend gewürdigt. Die Künstlerschaft

hat ihm ihren Dank durch Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
in ihrer bedeutendsten Vereinigung, dem „Verein Berliner
Künstler“, abgestattet, und die geistvollen Reden, durch die
der Verstorbene so manches ernste Fest verschönte, werden
jedem, der sie anhören konnte, unvergesslich sein.

Aus dem Vereinsieben.

Berlin. Verein Berliner Künstler. Das am Donnerstag,
den 8. November, stattgehabte Konzert hatte den Festsaal
des Künstlerhauses bis auf den letzten Platz gefüllt und die
zahlreiche Versammlung folgte mit grösstem Interesse den
vielseitigen Darbietungen, für die es den Bemühungen der
regen Festkommission wiederum gelungen, war, eine Reihe
erster Kräfte zu gewinnen, die in liebenswürdigster Weise; die
Unterhaltung übernahmen. Die norwegisch© Sängerin Fräu-
lein Ina M a d s. e n 6>ang zur Flarfembegleitung: Hymne aus
Eros von Holmes und Margarethens Wiegenlied von F. Beng-
son, zur Klavierbegleitung: Ich bin eine Harfe von C. Behm,
Abends von A. Backer Gründel und Zsckeltanz von Grieg.
Auf stürmisches Verlangen fügte sie noch ein schwedisches
Volkslied hinzu. — Die Königlichen Kammiermusikier Herren
Hans Diestel (Violine), August Söndiliiin (Viola) und Leo Halir
(Violincello) boten das l'rio in G-dur op. 9 No. 1 von Beet-
hoven und das Divertimento in Es-dur vorn W. A. Mozart
Der Kammervirtuose Herr Wilhelm Posse (Harfe) „Serenade
von Parrsh Alvars“ und die eigene Komposition „Mazurka“,
Herr Kammervirtuos Emil Prill (Flöte) „Romanze aus dem
Konzert“ von B. Mokique und eine eigene Komposition „Ma-
zurka”, Herr Karnmermusiekr Hans Diestel die Polonaise m
A-dur von Wieniawisky. Nach den mit lebhaftem Beifall auf-
genommenen Darbietungen fand ein zwangloses Zusammen-
sein in der Klause statt, wobei sich die gemütlichen, sonst so
wenig benutzten Räume als viel zu klein erwiesen für alle, die-
jenigen, die hier gern noch einige Stunden; verweilen wollten.
i Die Plätze sind bei solchen Gelegenheiten alle schon sehr
vorzeitig belegt. Im Hinblick auf den ausserordentlichen Besuch,
den dieses Konzert hatte, ist es zu verwundern, dass, für den
auf Donnerstag, dein 15. November, angesetzten Ball eine so
geringe Teilnahme von selten der Mitglieder sich zeigte, dass
derselbe abgesagt werden musste. Wünschen, wir dem näch-
ste Feste, das auf dem Programm steht: „Dem Alpen-
fest auf der Senfhütte“,, an dem bekanntlich aucn
Damen teilnehmen können, einen desto nachhaltigeren Erfolg.
— Am Dienstag, den 13. November, fand die angekündigte
Versteigerung des Nachlasses des verstorbenen Professors
L ritz Sturm statt. Die Studien und Skizzen sowohl als auch
die zur Auktion kommenden Malerutensilien erzielten recht
gute Preise. Die Versteigerung wird an den Vereinsabenden,
Dienstags und Sonnabends, fortgesetzt.


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