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Kreis Erfurt.

solche durch Beihilfe zu den Kosten der Wiederherstellung thatsächlich zu be-
kunden Auf die Bitten des Kaisers Friederich, des Erzbischofs Adolf von Mainz,
des Herzogs Wilhelm von Sachsen, der Kapitel der betroffenen Stifter selbst, so-
wie des Raths von Erfurt und vieler andern erliess Papst Sixtus I.V. am YIL Kid.
Martii (23. Febr.) 1473 eine Gnadenbulle, in welcher er erklärte, dass er, nachdem
durch die gedachte Bittschrift zu seiner Kenntniss gelangt sei, wie in Erfurt, der
hervorragendsten und volkreichsten Stadt jener Lande, durch niederträchtige, von
den Feinden erkaufte Buben ein Feuer angelegt wäre, welches zugleich mit einem
grossen Tlieile des Ortes auch zwei ausgezeichnete Kollegiatkirchen, deren eine
die jGebeine der Heiligen Adolar und Eoban, die andere die des heiligen Sever,
seiner Gattin Vincentia und ihrer Tochter Innocentia berge, mit zahlreichen darin
befindlich gewesenen kostbaren Gegenständen und allen zugehörig gewesenen
Gebäuden, insbesondere den Curien der Stiftsgeistlichen zerstört habe, und dass bei
dem grossen Umfange des Schadens keine Aussicht vorhanden sei, dass solcher
in angemessener Zeit wieder beseitigt werden könne, wenn nicht alle Gläubigen
dazu mithülfen, beschlossen habe: damit die Herstellung und Erneuerung um so
schneller erfolge und der Gottesdienst zum Heile der Gläubigen um so eher wieder
aufgenommen werden könne, allen denen, welche durch Alter, Krankheit oder
sonstigen gesetzlich ausreichenden Grund verhindert wären im nächsten Jubeljahre
nach Rom zu pilgern, wenn sie einen Arbeiter 20 Tage hindurch beim Wieder-
herstellungsbau unterhielten oder die entsprechende Summe haar einzahlten, die-
selben Gnaden und Ablässe zu gewähren wie denen, welche persönlich Rom
besuchten und dort ihre Opfer spendeten. Dies solle bis ein Jahr nach dem
Jubiläum Gültigkeit haben. Zugleich bezeichnete der Papst eine Anzahl von kirch-
lichen Festen, durch deren Begehung in den abgebrannten Kirchen, verbunden
mit einer Spende zu deren Wiederherstellung, für alle Zukunft ein fünfundzwanzig-
jähriger Ablass und ein eben so langer Sündenerlass wie bei vierzigtägigem
Fasten verdient werden solle, wenn die Kirchen diese Leistungen bescheinigten
(M. K. A.).
In einem zweiten Gnadenbriefe von Prid. Id. (14.) Martii 1478 gestattete der
Papst jene Ablässe durch besonders anzustellende Geistliche, deren Wahl und
Anzahl den Kapiteln überlassen blieb, bei der Beichte in Anwendung bringen
zu lassen, auch Gelübde zu Wallfahrten und anderen Sühnen in eine Geldabgabe
zur Baukasse umzuwandeln (M. K. A.). Aehnliche Gnadenbriefe wurden für ihre Diö-
cesen von einer grossen Zahl von Erzbischöfen und Bischöfen, so unter andern
am 14. Novbr. 1472 von dem Bischöfe Rudolf von Bresslau, apostolischem Legaten
in Böhmen, ausgestellt (M. K. A.).
Infolge dieser kräftigen Fürsorge flössen dem Marienstifte in kurzer Zeit so
reichliche Mittel zu, dass dasselbe sich sehr bald in der Lage befand, mit dem
Wiederaufbau zu beginnen und diesen auch, wohl unter der Leitung des Meisters
Hans Pfau von Strassburg, dem, wie bereits erwähnt, 1473 die Aufsicht über
die Marien Stiftskirche übertragen war, in der kurzen Zeit von einem Jahre aus-
zuführen. Denn wie der dabei anwesend gewesene Vikar Konr. Stolle (f. 218. v.)
berichtet, ist die Kirche nur bis zum Severiabende (21. Okt.) 1476 geschlossen
gewesen, die Wiedereinweihung muss also am 22. d. J. stattgefunden haben, und
zwar erfolgte dieselbe durch den zu diesem Zweck eigens von Mainz gekommenen
 
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