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Tettau, Wilhelm
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen (Band 13): Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Erfurt und des Erfurter Landkreises — Halle a. d. S., 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.41154#0332
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II. Profangebäude.

ehr viel geringer als die der kirchlichen ist die Zahl der bis auf die Gegenwart
gelangten Profangebäude, die der früheren Zeit entstammen und ein architek-
tonisches Interesse darbieten. Es befindet sich kaum eins darunter, das der
romanischen, wenige die der gothischen Periode die Entstehung verdanken und
auch aus der Renaissancezeit sind es im wesentlichen nur Privathäuser, welchen
eine hervorragende Bedeutung zuerkannt werden kann.
Dass so wenig von solchen bis auf uns gekommen, hat vielleicht weniger
seinen Grund darin, dass die nicht kirchliche Bauthätigkeit in Erfurt bis auf die
neuste Zeit es nur selten vermocht hat einen grösseren Aufschwung zu nehmen,
die Gebäude vielmehr, namentlich die Privathäuser, mit seltenen Ausnahmen,
klein, unansehnlich und von mangelhaftem Materiale gebaut, nur darauf berechnet
waren, dem unabweisbaren Bedürfnisse des Augenblicks zu genügen, wie in den
häufiger Bränden, von denen einige, Avie die von 1291, 1416, 1472, 1660, 1736
und 1813 jedesmal einen sehr bedeutenden Theil der Stadt zerstörten, so dass es
in der That kaum eine Gegend derselben giebt, welche ganz von einer Feuers-
brunst verschont geblieben Aväre und in der sich daher von altersher hätten Ge-
bäude erhalten können. Allerdings hatte, AA'ie dies bereits früher ausgeführt ist,
der mangelhafte bauliche Zustand der Stadt und die Unzulänglichkeit der Lösch-
'anstalten nicht wenig dazu beigetragen, dass jene Eeuersbrünste eine solche Aus-
dehnung erhalten konnten. Nicolaus von Siegen, der doch gerade der Bltithezeit
Erfurts angehört, spricht sich, indem er die Häufigkeit der dortigen Brände zu
erklären sucht, sehr ungünstig in der in Rede stehenden Beziehung aus, denn er
sagt (1. c. p. 348): „Et nota, quod sicut in chronicis legitur et invenitur, talia
incendia dampnosa heu! crebrius Erfordiae inveniuntur accidisse. Et forte vix
est aliqua civitas Germaniae, ubi tocies tamque gravia et dampnosa incendia
fuerunt. Racio potest esse, quia ligna de facili et multuni in igne flagrant. Et
insuper Erfordia paucas domus lapideas atque latas curias in se continet et domus
domui coadheret. Insuper populus populum, vicinus vicinum non tarn viriliter
et fideliter vicinum suum ad exstinguendum igneni adjuvat sicut in aliis civi-
tatibus fuit et ad oculum patet.“

1. Oeffentliche Profangebäude.
A. Die Regierung.
Hartung, Häuser dir onik Th. I, S. S —13.
Das in der Regierungsstrasse dem Hirschgarten gegenüberliegende Regierungs-
gebäude, früher die Statthalterei oder die neue Hofstatt genannt, kann nur uneigentlich
 
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