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Tettau, Wilhelm
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen (Band 13): Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Stadt Erfurt und des Erfurter Landkreises — Halle a. d. S., 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.41154#0390
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Alach.
Evangelisches Pfarrdorf mit 663 Einwohnern, 7 kra westlich von Erfurt. Es
hegt mit seiner Flur auf der aus Muschelkalk bestehenden Alacher Höhe, einem
Plateau, welches die Wasserscheide zwischen den Flussgebieten der Elbe und der
Weser bildet, und bei Alach selbst eine Höhe von 898, weiter westlich an der
Gothaschen Grenze von 1253 Par. Fuss erreicht.
Der Ort ist sehr alt, vielleicht hat sogar schon in prähistorischer Zeit hier
eine Niederlassung bestanden, wie die in der Feldmark Vorgefundenen alterthüm-
lichen Gegenstände vermuthen lassen (Tettau, Uebersichtl. Darstellungen S. 233).
Die Angabe, dass Alach im 8. Jahrhundert von dem Erfurter Benedictinerkloster
St. Peter gegründet sei, ist aber offenbar unrichtig, da die Entstehung dieses
Klosters selbst bewiesenermassen einer späteren Zeit angehört.
Alach kommt 1101 unter dem Namen Aich, 1143 Alich auch Alarici, in
alten Gemeinderechnungen aber unter dem Namen Au an der Lache vor, und es
ist die Endsilbe ach sicher das vielfach Wasserlauf bedeutende Wort: Ache, alt-
deutsch aha; das lateinische aqua (Grimm, Wörterbuch I, 162).
Der Ort hatte wohl ursprünglich zu denen gehört, mit denen das Bisthum
Erfurt dotirt werden sollte, gelangte dann an die Erzbischöfe von Mainz, die es
zur Ausstattung des vorgedachten Petersklosters verwendeten, unter dessen Be-
sitzungen es schon 1104 genannt wird. Das Kloster trat 1361 die eine Hälfte des
Gerichtes zu Alach dein Rathe zu Erfurt ab, die zweite Hälfte aber an die Familie
von der Sachsen, die 1503 und 1535 wiederholt damit belehnt wurde, aber 1559
und 1565 auch ihren Antheil dem Rathe verkaufte, der nun seinerseits einen Lelm-
brief über die Vogteilichkeit und das Halsgericht über den ganzen Ort vom Kloster
erhielt. Doch verzichtete das letztere auf die Lehnsherrlichkeit und behielt sich
nur seine Rechte auf Pfarre und Kirche und die ihm zustehenden Zinsen vor.
Auch besass noch in späterer Zeit das Kloster dort ein Freigut mit einer dem
katholischen Gottesdienste dienenden Kapelle.
Die Einführung des evangelischen Glaubensbekenntnisses begann bereits 1523
durch Nicol. Storch, wurde aber erst 1546 vollständig durchgeführt und 1604 der
erste evangelische Prediger angestellt.
Während der kurmainzischen Zeit war Alach Hauptort eines Amtes, das von
ihm den Namen führte.
Wann der Ort zuerst eine eigne Pfarrei zu bilden angefangen hat, ist nicht
bekannt, doch ist mit Bestimmtheit anzunehmen, dass er zunächst vom Peters-
kloster aus administrirt ist. Noch in einer 1457 ausgefertigten Yocation bezeichnet
der Abt jene als „uns und unserem Kloster incorporirt.“ Das Präsentationsrecht
des Pfarrers, sowie das Recht der Kirchen Visitation blieb auch später, selbst noch
nachdem die Gemeinde evangelisch geworden war, dem Peterskloster bis zu- dessen
Säcularisation und wurde in dem Executionsrecess vom 6./15. Juli 1650 aus-
drücklich anerkannt und in einem am 14. Juli 1753 abgeschlossenen Vergleiche
 
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