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Kreis Erfurt.
wesen ist. Nicht nur gedenkt Gudenus Hist. p. 65 eines Wiederherstellungsbaues
von 1285, avo nur sein Zusatz: a nupero incendio nicht passt und nur dadurch
erklärlich Avird, dass auch er an einen Brand von 1240 oder 1239 glaubt, sondern
es berichtet auch das Liber cronic. (Erford) 1. c. 350: 1285 claustrum novioperis
iniciatum est.
Dass im Jahre 1291 Kirche und Kloster abgebrannt sind, kann keinem ZAveifel
unterliegen, darüber aber, Avann damals die Wiederherstellung erfolgt sei, fehlen
alle Nachrichten. Doch kann man annehmen, dass eine solche sehr bald statt-
gefunden hat, und der Wiederaufbau der Kirche bereits 1295 soweit gediehen ge-
wesen ist, dass darin Gottesdienst gehalten werden konnte, da Papst Bonifacius VIII.
in einer Bulle dat. Laterani III. d. Martii, pontificatus anno primo (1295) dem
Neuwerkskloster zu Erfurt die Ermächtigung ertheilte, auch Avährend eines Inter-
dictes Gottesdienst abzuhalten (M. A. vergl. die Nonnenklöster S. 46—48).
Um 1375 scheint eine Vergrösserung des Klosters im Werke geAvesen zu sein,
indem damals von diesem fünf neben dem Kirchhofe belegenen Häuser erkauft
wurden (Hartung, 1. c. S. 233. 237); doch haben dieselben möglicher Weise auch
nur zu einer Erweiterung des Kirchhofes dienen sollen.
Ein wirklicher Neubau der Kirche hat in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh.
stattgefunden. Derselbe wurde 1466 begonnen und 1173 beendigt, Avie die am
Kloster befindlich gewesenen Inschriften:
Anno D 1466 in die Marcrete (Margarethae) incepta est liaec structura
und
Anno dei MOCCCLXXIII completa est haec dornus
darthun (Gerstenberg, Novantiq. Fritz, Chrom). Yon diesem Baue rührt das her,
Avas noch von dem alten Gebäude auf die Gegenwart gelangt ist.
Einige später stattgefundene Bauten, so der einer Scheune 1644, des Sprach-
stubenhauses 1684—1686, kommen hier nicht in Betracht, da sie sich auf die jetzt
nicht mehr vorhandenen Klostergebäude beziehen.
Der bauliche Zustand dieser, sowie der Kirche war schliesslich ein solcher
geworden, dass sie nicht ferner erhalten werden konnten. So ward denn 1711 bis
1731 das Kloster nach und nach gänzlich abgetragen und in dem letztgenannten
Jahre feierlich der Grundstein zu einem Neubau gelegt; 1735 Avar dieser vollendet
so dass am 16. Sonntage nach Trinitatis (25. Sept.) ej. die Wiedereinweihung der
Kirche durch den Weihbischof von Gudenus erfolgen konnte (Friesei. c. Y, S. 213a).
Die über deren Portale angebrachte Inschrift lautete dem entsprechend:
Coepta est haec structura YIII Maji MDCCXXXI.
Absoluta et consecrata XXY Septmbr. MDCCXXXY.
Das Innere der Kirche erhielt damals seinen reichen Schmuck in Stückarbeit und
Frescomalerei.
Es zeigte sich jedoch recht bald, dass der Thurm nicht hinreichend solide
gebaut war, um der durch das Läuten der Glocken verursachten Erschütterung
Widerstand leisten zu können. Er bekam nicht nur selbst Pisse, sondern setzte
solche auch in die Umfassungsmauern der Kirche fort. Man sah sich daher ge-
nöthigt, in deren Nähe auf dem Kirchhofe einen besonderen Glockenthurm zu er-
richten, bei dem aber nur das untere Geschoss in einem Steinbau, dessen Fundament
Kreis Erfurt.
wesen ist. Nicht nur gedenkt Gudenus Hist. p. 65 eines Wiederherstellungsbaues
von 1285, avo nur sein Zusatz: a nupero incendio nicht passt und nur dadurch
erklärlich Avird, dass auch er an einen Brand von 1240 oder 1239 glaubt, sondern
es berichtet auch das Liber cronic. (Erford) 1. c. 350: 1285 claustrum novioperis
iniciatum est.
Dass im Jahre 1291 Kirche und Kloster abgebrannt sind, kann keinem ZAveifel
unterliegen, darüber aber, Avann damals die Wiederherstellung erfolgt sei, fehlen
alle Nachrichten. Doch kann man annehmen, dass eine solche sehr bald statt-
gefunden hat, und der Wiederaufbau der Kirche bereits 1295 soweit gediehen ge-
wesen ist, dass darin Gottesdienst gehalten werden konnte, da Papst Bonifacius VIII.
in einer Bulle dat. Laterani III. d. Martii, pontificatus anno primo (1295) dem
Neuwerkskloster zu Erfurt die Ermächtigung ertheilte, auch Avährend eines Inter-
dictes Gottesdienst abzuhalten (M. A. vergl. die Nonnenklöster S. 46—48).
Um 1375 scheint eine Vergrösserung des Klosters im Werke geAvesen zu sein,
indem damals von diesem fünf neben dem Kirchhofe belegenen Häuser erkauft
wurden (Hartung, 1. c. S. 233. 237); doch haben dieselben möglicher Weise auch
nur zu einer Erweiterung des Kirchhofes dienen sollen.
Ein wirklicher Neubau der Kirche hat in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh.
stattgefunden. Derselbe wurde 1466 begonnen und 1173 beendigt, Avie die am
Kloster befindlich gewesenen Inschriften:
Anno D 1466 in die Marcrete (Margarethae) incepta est liaec structura
und
Anno dei MOCCCLXXIII completa est haec dornus
darthun (Gerstenberg, Novantiq. Fritz, Chrom). Yon diesem Baue rührt das her,
Avas noch von dem alten Gebäude auf die Gegenwart gelangt ist.
Einige später stattgefundene Bauten, so der einer Scheune 1644, des Sprach-
stubenhauses 1684—1686, kommen hier nicht in Betracht, da sie sich auf die jetzt
nicht mehr vorhandenen Klostergebäude beziehen.
Der bauliche Zustand dieser, sowie der Kirche war schliesslich ein solcher
geworden, dass sie nicht ferner erhalten werden konnten. So ward denn 1711 bis
1731 das Kloster nach und nach gänzlich abgetragen und in dem letztgenannten
Jahre feierlich der Grundstein zu einem Neubau gelegt; 1735 Avar dieser vollendet
so dass am 16. Sonntage nach Trinitatis (25. Sept.) ej. die Wiedereinweihung der
Kirche durch den Weihbischof von Gudenus erfolgen konnte (Friesei. c. Y, S. 213a).
Die über deren Portale angebrachte Inschrift lautete dem entsprechend:
Coepta est haec structura YIII Maji MDCCXXXI.
Absoluta et consecrata XXY Septmbr. MDCCXXXY.
Das Innere der Kirche erhielt damals seinen reichen Schmuck in Stückarbeit und
Frescomalerei.
Es zeigte sich jedoch recht bald, dass der Thurm nicht hinreichend solide
gebaut war, um der durch das Läuten der Glocken verursachten Erschütterung
Widerstand leisten zu können. Er bekam nicht nur selbst Pisse, sondern setzte
solche auch in die Umfassungsmauern der Kirche fort. Man sah sich daher ge-
nöthigt, in deren Nähe auf dem Kirchhofe einen besonderen Glockenthurm zu er-
richten, bei dem aber nur das untere Geschoss in einem Steinbau, dessen Fundament