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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 36.1935

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Hahr, August: Schwedische Burgen aus dem Mittelalter und der älteren Wasazeit: eine kurze Übersicht
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https://doi.org/10.11588/diglit.35025#0008
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immer die Grenzen der
alten Feldsteinmauer an.
Der Bergfried lag in der
vorgeschobenen Torpartie
gegen Süden, und vor
dieser erhob sich eine Vor-
burg, von welcher der alte
halbrunde Torturm, der
nun von späteren Bauten
umgeben ist, immer noch
eine Erinnerung darstellt.
Auch in Finnland be-
gegnen wir solchen für das
14. Jahrhundert so charak-
teristischen Burgen, wie
z. B. Schloß ^bo, wo
die Vorburg während der
Wasazeit, in der entgegen-
gesetzten Seite als der-
jenigen, wo der erste und
ursprüngliche Bergfried
lag, sich entwickelt hat —
also hier ein Turm an je-
dem Ende des länglichen
Abb. 7. Mörby. Ruine nach einem Renaissanceschloß. Wibo^ sowie 'den^in
imponierenden, gut konservierten Ruinen daliegenden Schlössern Kastelholm auf ^land und Raseborg auf dem
finnischen Festlande, wo auch Trümmer von der von Gustav Wasa niedergerissenen Bischofsburg Kuustö sich befinden.


Die Union mit Dänemark hatte ein im Jahre 1396 erlassenes Verbot, Festungen zu bauen, zur Folge, und
auf einer in demselben Jahre stattgefundenen Zusammenkunft in Nyköping wurde beschlossen, daß die in der vorher-
gehenden unruhigen Zeit errichteten festen Häuser niedergerissen werden sollten. Nachdem Königin Margareta
der Sicherheit wegen eine Menge solcher privaten Burganlagen aufgekauft hatte, ließ sie diese Anlagen zerstören.
Viele alte Türme fielen
einem solchen Sturmwind
zum Opfer. Andere be-
stehen immer noch, oder
es finden sich Reste davon.
Die komplizierten politi-
schen Verhältnisse Schwe-
dens verursachten jedoch,
daß bei uns das Verbot
nur wenig befolgt wurde.
Die Unzufriedenheit der
Großen mit dem verhaß-
ten Erlaß fand schließlich
einen energischen Aus-
druck, als aus der Zusam-
menkunft in Kalmar 1483
König Hans (Johann II.)
gezwungen wurde, schrift-
lich zu erklären, daß er
nicht über die Macht ver-
füge, es einem geistlichen
oder weltlichen freien
Mann zu verwehren, sei-
nen Hof zubefesügen. Da-
mit beginnt nun eine Er-
Abb. 8. Schloß Kalmar. König Eriks Gemach. Achtung Von Adelvburgen
 
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