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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 36.1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.35025#0089
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54

III.

Das Schwergewicht der Menghin'schen Argumentation liegt darin, daß er auf die einwandfreie Tatsache hin-
wies, daß Erdställe immer nur in Verbindung mit neuzeitlichen Hofanlagen aufgefunden worden
sindZ. Auch da, wo Erdställe ohne offensichtliche Verbindung zu einer konkreten Siedlungsstelle Vorkommen mögen,
läßt sich in der Regel Nachweisen, daß früher wenigstens Siedlungsstellen bestanden haben. In der Tat ist die Ver-
bindung der Erdställe mit neuzeitlichen Hausanlagen vielfach ganz außerordentlich eng, nicht nur, daß die Zugänge
zu den Erdställen z. B. an zweifelsohne neuzeitliche Brunnenschächte anknüpfen oder an Keller der einzelnen Häuser,
es kommen auch Eingänge zu Erdställen vor, die in der Küche, im Stall, selbst in der Schlafkammer liegen und die
somit deutlich verraten, daß der Erdstall geradezu als Bestandteil des Hauses zu gelten hat und als strenges Haus-
geheimnis von Besitzer zu Besitzer weitervererbt worden ist. Auch die volkstümliche Bezeichnung als „Hauskeller",
„Hinterkeller", „Hausloch" weist darauf hin, daß im Volksbewußtsein der Erd-
stall zum Haus gehörte; die Bezeichnung „Schrazelloch", „Heidenlöcher" ist
erst dann aufgekommen, als das konkrete Wissen um den Erdstall verschwand
und einer schwachen Erinnerung Platz machte, die dann naturgemäß zu
allerlei Sagen anregte, aus denen heraus dann wieder der mythologischen
Forschung Anlaß genug gegeben war, im Sinne etwa von Sepp Schlüsse zu
ziehen. Feststeht immerhin, daß auch da, wo von Erdställen nichts mehr
bekannt war, in manchen Fällen die Sage in der Tat einem nach syste-
matischem Suchenendlich aufgefundenenund erschlossenen Erdstallentsprachch.
Diese Umstände und Folgerungen, die an sich schon eine zeitliche Ein-
weisung der Erdställe in die Neuzeit erfordern, finden eine weitere Recht-
fertigung darin, daß, worauf Menghin hinwies, auch die Volkstradition in
ihren verschiedenen Formen stets auf eine mittelalterliche bzw. neuzeitliche
Herkunft schließen läßt, und daß namentlich auch die wenigen Funde, die
bisher einer sachgemäßen Behandlung zugeführt worden sind, stets noch ein-
wandfrei ergaben, daß es sich um mittelalterliche und nicht um vor- oder
frühgeschichtliche Anlagen handelt.
Auch die vorhandenen Inschriften, die nie über das 15. Jahrhundert
hinausreichen, lassen darauf schließen, daß es sich um mittelalterliche An-
lagen handelt. In der Mehrzahl dürften demnach also die Erd-
ställe in der Zeit vomll. bis zum16.Jahrhundert entstanden sein.
Die wichtigste Beweisstütze hierfür, die Verbindung mit neuzeitlichen
D bereits damit zu entkräften, daß er
>ern, Österreich usw. sehr verschieden-
er schiedenartige Entwicklung durchge-
-rall einheitlichen Typus besäßen °).
^ lEM werden, daß sie von einheitlichen
dställe müsse vielmehr eine eigene
ölkerungsgruppe als Schöpfer an-
!it unbestreitbar späteren Siedlungen
die vorgeschichtlich bewohnten Plätze
t worden wären und sich damit eine
!ianlagen zwanglos von selbst erkläre.
Siedlungsfläche stellt auch Hauerch
enso wie Karner, daß die von ihm
!is der modernen Kulturgeographie
^besiedelten Landstrichen gehören ch.
^ von Hauer betonte Zusammenfall
so die These Menghins insoweit bis
haben außerdem ergeben, daß die
3. Jahrhundert angehören, so daß
l mehr bestehen kann.


als Hauptargument gegen die Menghi ^ o,
angenommene Identität vorgeschichtlick e
widerspricht, da erweisbar die Erdställe
Aus dem engeren Bereich Südbayerr
von vorgeschichtlicher und späterer Sie ^
heute unerschüttert besteht. Die systen ^
Funde, zumal solche von Keramik, ebei
heute an der mittelalterlichen Hs

Z Menghin, Wiener Prähistorische Ze! ^
h Hartmann, „Unterirdische Gänge",
h Karner a. a. O. 1909, Seite 313. —
y Hauer, Wiener Prähistorische Zeitsc ^
y Vgl. zu den Siedlungs- und kulturge
h Reinecke, „Zur Zeitstellung der Erdsl ^ ^


aherns 1887, Seite 93 ff.

von Süddeutschland", 1931.
ie 92 ff.

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