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Davidsohn, Robert
Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg — Stuttgart: Druck von Gebrüder Kröner, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51977#0038
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den Auftrag erteilt, Geld zu fordern, wenn der Dänen-
könig auf die gegen England gerichteten Pläne nicht
eingehen wolle. Erst die Ablehnung, die ihm in Däne-
mark zu teil geworden, wird ihn mit bestimmt haben,
am 8. Juli mit den Gesandten des gefangenen Richard,
die dieser gleich nach seiner Einigung mit dem Kaiser
abgeschickt haben muss, in Mantes einen Vertrag zu
schliessen.
Es hat alles für sich, dass Abt Wilhelm von Däne-
mark aus zu dem Zwecke an König Philipp geschickt
wurde, ihn zu bestimmen, seine Werbung auch unter
Aufgabe jenes Bündnisverlangens aufrecht zu erhalten,
dass Wilhelm eine Mitgift an Geld vorschlug und Philipp
schliesslich diesem Vorschlag zustimmte, die Summe
wird dem König Knut dann noch zu hoch gewesen sein.
Auch bestand in Dänemark eine entweder gegen die
Heirat selbst oder doch gegen die Höhe der Mitgift ge-
richtete Strömung, die sich auch gegen den Abt Wilhelm
gewendet haben muss, der die Eheschliessung so eifrig
zu fördern suchte; denn wir finden, dass dieser es für
nötig hielt, sich beim König gegen abträgliche Urteile
zu verteidigen1).
Dem König Philipp mochte die Geldsumme immer-
hin willkommen sein, und von Bedeutung war ihm wohl
die Erwägung, dass er durch eine Verbindung mit dem
Dänenkönig mindestens etwaige Wirkungen des verwandt-
schaftlichen Verhältnisses paralysierte, in welchem Knut
1) Guillelm. abb. ep. II, 61 in der Einleitung des Briefes
„. .. ne Regi forte veniamus in odium et rebus nostris inde pro-
veniat detrimentum“, und der gesamte Inhalt des Briefes.
 
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