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Der König hatte die ihm aus fernem Lande zuge-
führte Braut glänzend empfangen und sofort die Ehe
geschlossen. Am Morgen nach der Hochzeit, in der
Stunde der gemeinsamen Krönung schien ihm ihre Nähe
unerträglich.
Die Vorgänge der zwischen der Hochzeit und der
Krönung liegenden Nacht, welche für das Schicksal Inge-
borgs entscheidend wurde, birgt ein Schleier, welchen
die Forschung nicht völlig zu durchdringen vermag. Da
andere Gründe zur Erklärung fehlen, wird man sich an
die Darlegungen halten müssen, welche Papst Innocenz HL
in Briefen an den König und an einen vertrauten Rat
desselben, 15 und 19 Jahre nach jener Hochzeitsnacht,
gegeben hat* 1); denn die Aeusserungen des Papstes be-
in seiner Abhandlung „Ingeburge de Dänemark“ in „Biblioth. de
l’ecole des chartes“ II, Ser. I v. 1844, p. 10 hat die Meinung zu-
rückgewiesen. — Die Ablehnung dänischer Hilfe gegen England
war dem König bekannt, für jetzt war der Plan überdies, wie
der Vertrag von Mantes beweist, aufgegeben. Hätte den König
die „üeberlegung verfehlter Zwecke“ beeinflusst, so hätte er sich
nicht in einer, wie die Folge erwies, unauflöslichen Art tags
vorher durch die Eheschliessung gefesselt. — Die gleiche Er-
wägung spricht gegen die Annahme, die Absicht, um die Tochter
des Pfalzgrafen Konrad zu werben, habe ihn beeinflusst. — Rog.
v. Hoved. 1. c. bringt diese Absicht auch nicht mit der plötzlich
auftauchenden Abneigung, sondern mit der späteren Ehescheidung
in Zusammenhang.
1) Ep. Inn. XI, 182 an Philipp: „Cui licet te asseras, non
potuisse carnaliter commisceri, fortasse tarnen in ipso tali com-
mercio aliquid circa eam extraordinarie peregisti.“ — Ep. Inn.
XV, 106 an Philipp: „Sed in carnali commercio inter te ac regi-
nam adeo est processum, quod si etiam illi tantum confessioni
vellemus insistere, quam nuper eadem regina fecisse proponitur . ..
non anderemus super huius modi Casus aliquid diffinire.“ — Ep.
XV, 107 an Frater Guarinus (an gleichem Tage): „Cum ergo
Der König hatte die ihm aus fernem Lande zuge-
führte Braut glänzend empfangen und sofort die Ehe
geschlossen. Am Morgen nach der Hochzeit, in der
Stunde der gemeinsamen Krönung schien ihm ihre Nähe
unerträglich.
Die Vorgänge der zwischen der Hochzeit und der
Krönung liegenden Nacht, welche für das Schicksal Inge-
borgs entscheidend wurde, birgt ein Schleier, welchen
die Forschung nicht völlig zu durchdringen vermag. Da
andere Gründe zur Erklärung fehlen, wird man sich an
die Darlegungen halten müssen, welche Papst Innocenz HL
in Briefen an den König und an einen vertrauten Rat
desselben, 15 und 19 Jahre nach jener Hochzeitsnacht,
gegeben hat* 1); denn die Aeusserungen des Papstes be-
in seiner Abhandlung „Ingeburge de Dänemark“ in „Biblioth. de
l’ecole des chartes“ II, Ser. I v. 1844, p. 10 hat die Meinung zu-
rückgewiesen. — Die Ablehnung dänischer Hilfe gegen England
war dem König bekannt, für jetzt war der Plan überdies, wie
der Vertrag von Mantes beweist, aufgegeben. Hätte den König
die „üeberlegung verfehlter Zwecke“ beeinflusst, so hätte er sich
nicht in einer, wie die Folge erwies, unauflöslichen Art tags
vorher durch die Eheschliessung gefesselt. — Die gleiche Er-
wägung spricht gegen die Annahme, die Absicht, um die Tochter
des Pfalzgrafen Konrad zu werben, habe ihn beeinflusst. — Rog.
v. Hoved. 1. c. bringt diese Absicht auch nicht mit der plötzlich
auftauchenden Abneigung, sondern mit der späteren Ehescheidung
in Zusammenhang.
1) Ep. Inn. XI, 182 an Philipp: „Cui licet te asseras, non
potuisse carnaliter commisceri, fortasse tarnen in ipso tali com-
mercio aliquid circa eam extraordinarie peregisti.“ — Ep. Inn.
XV, 106 an Philipp: „Sed in carnali commercio inter te ac regi-
nam adeo est processum, quod si etiam illi tantum confessioni
vellemus insistere, quam nuper eadem regina fecisse proponitur . ..
non anderemus super huius modi Casus aliquid diffinire.“ — Ep.
XV, 107 an Frater Guarinus (an gleichem Tage): „Cum ergo