53
mal richtete er seine Wiedervermählungsäbsicht auf
Johanna. Witwe Wilhelms II. von Sizilien, Schwester des
Richard Löwenherz, der inzwischen frei geworden war.
Die Ehewerbung sollte mit einer der zahlreichen und
stets wieder folgenlosen Friedensverhandlungen verknüpft
werden. Doch kam auch diese Heirat nicht zu stände.
Johanna hat bald darauf dem Grafen Raimund VI. von
Toulouse ihre Hand gereicht1).
Es mag bezweifelt werden, ob Cölestin III. von der
Appellation derIngeborg Kenntnis erlangt hatte. Die an der
Verhandlung in Compiegne Beteiligten hatten das Interesse,
die Appellation nicht bekannt werden zu lassen; doch hätte
ein energievollerer Papst sich der Sache der Königin wohl
aus eigenem Antriebe angenommen. Dies hat Cölestin
unterlassen; inzwischen aber hatte König Knut VI. sich
an den Papst gewendet und Aufhebung des Eheschei-
dungsurteils verlangt, indem er die Eide, welche über
die Verschwägerung geleistet worden, für falsch erklärte2).
Zum Beweise dessen hatte Erzbischof Absalon von Lund
gleichfalls an Cölestin III. geschrieben und, indem er
über die ohne Beobachtung der Rechtsordnung voreilig
und unbesonnen ausgesprochene Scheidung Klage führte,
in seinem Schreiben einen Stammbaum aufgestellt, aus
welchem die Unwahrheit der beschworenen Behauptung
hervorging3). Doch haben auch diese Bitten und Dar-
1) A. 1196. Die Werbung Philipps wird von Guillelm.
Neubrig. zu 1195 berichtet.
2) Ep. Guillelm. abb. II, 79.
3) Ep. Guillelm. abb. II, 22. U. a. Rec. XIX, 311. — Ich
möchte die Briefe des Königs und Absalons in die ersten Monate
d. J. 1194 setzen. Nach dem 14. Aug. dieses Jahres schickte Knut
mal richtete er seine Wiedervermählungsäbsicht auf
Johanna. Witwe Wilhelms II. von Sizilien, Schwester des
Richard Löwenherz, der inzwischen frei geworden war.
Die Ehewerbung sollte mit einer der zahlreichen und
stets wieder folgenlosen Friedensverhandlungen verknüpft
werden. Doch kam auch diese Heirat nicht zu stände.
Johanna hat bald darauf dem Grafen Raimund VI. von
Toulouse ihre Hand gereicht1).
Es mag bezweifelt werden, ob Cölestin III. von der
Appellation derIngeborg Kenntnis erlangt hatte. Die an der
Verhandlung in Compiegne Beteiligten hatten das Interesse,
die Appellation nicht bekannt werden zu lassen; doch hätte
ein energievollerer Papst sich der Sache der Königin wohl
aus eigenem Antriebe angenommen. Dies hat Cölestin
unterlassen; inzwischen aber hatte König Knut VI. sich
an den Papst gewendet und Aufhebung des Eheschei-
dungsurteils verlangt, indem er die Eide, welche über
die Verschwägerung geleistet worden, für falsch erklärte2).
Zum Beweise dessen hatte Erzbischof Absalon von Lund
gleichfalls an Cölestin III. geschrieben und, indem er
über die ohne Beobachtung der Rechtsordnung voreilig
und unbesonnen ausgesprochene Scheidung Klage führte,
in seinem Schreiben einen Stammbaum aufgestellt, aus
welchem die Unwahrheit der beschworenen Behauptung
hervorging3). Doch haben auch diese Bitten und Dar-
1) A. 1196. Die Werbung Philipps wird von Guillelm.
Neubrig. zu 1195 berichtet.
2) Ep. Guillelm. abb. II, 79.
3) Ep. Guillelm. abb. II, 22. U. a. Rec. XIX, 311. — Ich
möchte die Briefe des Königs und Absalons in die ersten Monate
d. J. 1194 setzen. Nach dem 14. Aug. dieses Jahres schickte Knut