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Davidsohn, Robert
Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg — Stuttgart: Druck von Gebrüder Kröner, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51977#0154
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— 146 —
nicht für wahr —, wovon er doch nach dem Schreiben
an den Legaten überzeugt war. Er rückt der Königin
vor, was er für sie gethan, dass um ihretwillen das Inter-
dikt verhängt sei, dass nun aber die „Hinzugeheiratete“
entfernt, dass beschworen sei, dass der König Ingeborg
nicht ohne Urteil der Kirche entlassen werde, dass sie
königlich behandelt werden solle. Fest glaube er, dass,
was in ihrem Namen ihm berichtet werde — dass näm-
lich der Legat erklärt habe, für sieben Monate solle sie
des Königs Gattin und Königin von Frankreich sein,
dass er eine entsprechende Erklärung des Königs ent-
gegengenommen, als der Eid geleistet wurde —, nicht
begründet sei, denn der Legat würde nicht gewagt haben,
sein Mandat so zu überschreiten, und die Bischöfe, die
ihm geschrieben, hätten von alledem nichts berichtet.
Ob es glaubwürdig sei, was ferner ihm in ihrem Namen
geschrieben worden, dass sie ohne vom König bestellte
Aufpasser niemand sprechen dürfe und anderes mehr,
was in ihrem Brief gestanden, möge sie mit den Schrei-
bern jenes Briefes untersuchen. Wenn etwas unterlassen
sei, was seinem Befehl gemäss der Interdiktsaufhebung
vorangehen sollte, so werde er jetzt für Erfüllung dessen
sorgen. Dann ermahnt er Ingeborg zu Gebeten, ob Gott
den König etwa bestimme, sie mit ehelicher Neigung zu
behandeln. Bei ihrem Bruder von Dänemark möge sie
darauf dringen, dass er Sachwalter und Zeugen entsende;
damit, dass er dies nicht könne, vermöge der dänische
König sich nicht zu entschuldigen1), und leicht würde
1) Dies wird auf die erwähnte Bestimmung des Verhand-
lungsortes Bezug haben.
 
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