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Davidsohn, Robert
Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg — Stuttgart: Druck von Gebrüder Kröner, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51977#0228
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220

Monate nachdem jener Brief geschrieben war, hat Inno-
cenz einen Legaten mit der Führung der Ehescheidungs-
sache betraut1). Ob in der Zwischenzeit noch Verhand-
lungen zwischen dem König und dem Papst in dieser
Angelegenheit geführt wurden, lässt sich nicht nach-
weisen, doch muss bemerkt werden — gerade weil es
sich zeigte, dass Philipp besonders wegen der Erklärungen
der etwa von Ingeborg gegen die Behauptung der Ver-
schwägerung zu produzierenden Zeugen Befürchtungen
für den Ausgang des Prozesses gehegt hat —, dass in
dem Auftrage, welchen der Papst dem Legaten erteilte,
nur von einem Scheidungsverfahren wegen Behinderung
durch Zauberei die Rede ist, so dass Philipp inzwischen
die Erklärung abgegeben zu haben scheint, dass er jetzt
auf seine Behauptungen betreffs der Verschwägerung
verzichte.
Eben hiernach nehmen wir an, dass die bereits
früher erwähnten Aufzeichnungen, welche in der Kanzlei
des Königs gemacht sind, um nach einer Verwandtschaft
der Ingeborg — sei es mit Philipp selbst, sei es mit
seiner ersten Gemahlin — zu suchen, auf Grund derer
die Ehe als eine kanonisch unzulässige hingestellt werden
könnte, in dieser Zeit, 1207, oder in den ersten Monaten
des Jahres 1208 veranstaltet wurden, dass man vor der
Entsendung des Abtes von St. Genevieve, oder nach dessen
Rückkehr auf Grund der päpstlichen Ratschläge, Zeugen-
vernehmungen über jene angebliche Blutsgemeinschaft
oder Verschwägerung vornahm, deren Ergebnisse uns

1) Ep. XI, 86.
 
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