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Davidsohn, Robert
Philipp II. August von Frankreich und Ingeborg — Stuttgart: Druck von Gebrüder Kröner, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.51977#0266
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258

verfehlt scheinen, dass er sich diese Belohnung verdiente,
indem er wesentlich dazu beigetragen hat, den König
zur Versöhnung mit der verstossenen Gattin zu be-
stimmen. Ferner erscheint als Beweis von Vertrauen
und wohl auch von Dankbarkeit, die Ingeborg für den
nunmehrigen Bischof von Senlis hegte, dass sie in dem
Testament, welches sie im Jahre 1218 aufstellte1), Gua-
rinus in allen drei Punkten, für welche Exekutoren be-
stimmt wurden — und zwar ihn allein in allen dreien
zugleich —, zum Testamentsvollstrecker ernannte, wie
er auch als Zeuge unter der Urkunde figuriert. Wie
die Hospitaliter, zu deren Orden Guarinus gehörte, neben
den Templern in dem Testament bedacht wurden, so
ist die bedeutendste der Schenkungen für geistliche
Zwecke, die uns von Ingeborg nach ihrer Wiederauf-
nahme bekannt sind, gerade den Hospitalitern zuge-
wandt worden. In einer allerdings erst elf Jahre nach
der Versöhnung von Ingeborg ausgestellten Urkunde2)
nennt sie den Bischof „Unseren Freund“, welche Be-
zeichnung sie einem anderen, zugleich genannten Bi-
schöfe und zwei Erzbischöfen nicht zu teil werden lässt.
1227 das 13. Jahr seines Episkopats (Magne, „Pierre tombales“ in
Comptes rendus ducom. archeol. de Senlis v. 1864, p.38, Senlis 1865);
er starb am 19. April 1230 (Afforty t. IX, p. 5086). Obwohl der
Grabstein das Todesjahr falsch angibt, wahrscheinlich in Verwech-
selung mit dem Jahre seiner Amtsniederlegung, scheint das Epi-
skopatsjahr richtig angegeben, und er scheint zwischen April 1213
und April 1214, wahrscheinlich nach 1213 September’ 13 gewählt
worden zu sein. Zur Zeit der Schlacht von Bouvines, 1214 Juli 27,
war er noch „electus“ (Philippid. lib. XI, 65). Als Bischof finden
wir ihn zuerst 1214 September 29 erwähnt (Delisle, „Rec. des
jugements de l’öchiquier de Normandie“ Nr. 143).
1) Delisle 1. c. p. 520.
2) Rec. XIX, 324.
 
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