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Interdikt nur für den Bischof Hugo von Auxerre, der
dasselbe, wie wir gesehen, überhaupt nicht beobachtet
hatte. Das Kapitel von Sens hatte diesen „Ketzer-
hammer“, wie er genannt wurde1), zum Erzbischof ge-
wählt und in Rom durch Abgesandte um Bestätigung
nachgesucht; doch in öffentlichem Konsistorium wurde
das Gesuch wegen des Ungehorsams des Bischofs zurück-
gewiesen2), und der Papst ordnete eine Neuwahl an.
Der Bischof mochte hoffen — er hat allerdings den
Papst versichert, dass solche Absicht ihm fern sei —,
die Bestätigung doch noch zu erreichen, wenn er die
rechte Zerknirschung über seinen Ungehorsam an den
Tag lege. Er schrieb, der Unwillen des Papstes habe
ihn in Verwirrung, in Mutlosigkeit gestürzt; von allen
werde mit Fingern auf ihn gezeigt, als ob er nicht nach
Pflicht gekämpft, sondern, das Heer verlassend, zum
Feinde geflohen sei; besser sei es, nicht zu leben, als
so zu leben; er sei ein Gespötte vor den Menschen, er
müsse die Geringschätzung des Volkes ertragen. Innocenz
erklärte denn auch, er wolle dies geknickte Rohr nicht
zertreten; er beauftragte den Legaten, den Bischof von
der Sentenz der Amtsentsetzung zu befreien3). Die Be-
zeigung seiner Reue nahm der Papst entgegen, doch
bei der Kassierung der Wahl Hugos zum Erzbischof
von Sens blieb es. Das Kapitel von Sens, das gehorsam
1) Hist, episcop. Autissiodor., Rec. XVIII, 726 a.
2) Gesta c. 56. — lieber die Angelegenheit ferner Innocenz
an das Kapitel von Sens: Boehmer, „Corp. iur. can.“ II, 32; an
Octavian: ibid. 33. — An denselben: ep. III, 20.
3) Die endgültige Verzeihung hat der Bischof sich später
noch in Rom persönlich geholt. Siehe oben.
Interdikt nur für den Bischof Hugo von Auxerre, der
dasselbe, wie wir gesehen, überhaupt nicht beobachtet
hatte. Das Kapitel von Sens hatte diesen „Ketzer-
hammer“, wie er genannt wurde1), zum Erzbischof ge-
wählt und in Rom durch Abgesandte um Bestätigung
nachgesucht; doch in öffentlichem Konsistorium wurde
das Gesuch wegen des Ungehorsams des Bischofs zurück-
gewiesen2), und der Papst ordnete eine Neuwahl an.
Der Bischof mochte hoffen — er hat allerdings den
Papst versichert, dass solche Absicht ihm fern sei —,
die Bestätigung doch noch zu erreichen, wenn er die
rechte Zerknirschung über seinen Ungehorsam an den
Tag lege. Er schrieb, der Unwillen des Papstes habe
ihn in Verwirrung, in Mutlosigkeit gestürzt; von allen
werde mit Fingern auf ihn gezeigt, als ob er nicht nach
Pflicht gekämpft, sondern, das Heer verlassend, zum
Feinde geflohen sei; besser sei es, nicht zu leben, als
so zu leben; er sei ein Gespötte vor den Menschen, er
müsse die Geringschätzung des Volkes ertragen. Innocenz
erklärte denn auch, er wolle dies geknickte Rohr nicht
zertreten; er beauftragte den Legaten, den Bischof von
der Sentenz der Amtsentsetzung zu befreien3). Die Be-
zeigung seiner Reue nahm der Papst entgegen, doch
bei der Kassierung der Wahl Hugos zum Erzbischof
von Sens blieb es. Das Kapitel von Sens, das gehorsam
1) Hist, episcop. Autissiodor., Rec. XVIII, 726 a.
2) Gesta c. 56. — lieber die Angelegenheit ferner Innocenz
an das Kapitel von Sens: Boehmer, „Corp. iur. can.“ II, 32; an
Octavian: ibid. 33. — An denselben: ep. III, 20.
3) Die endgültige Verzeihung hat der Bischof sich später
noch in Rom persönlich geholt. Siehe oben.